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Balkonkraftwerk und PV Anlage

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  •  madferret
28.3. - 29.3.2023
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo,

Ich hoffe jemand hat Rat für mich.
Ich habe eine PV schon fertig beantragt und warte nur mehr auf die Teile, welche im August diesen Jahres kommen sollen!

Ich hätte aber die chance einstweil ein Balkonkraftwerk anzumelden.
Kann mir jemand sagen ob dies ein Problem darstellen könnte??
Die Einspeisung erfolgt ja auf einen eigenen Zählpunkt und das Balkonkraftwerk geht ja auf den Haushaltstromzählpunkt? Vergütung wäre mir egal sondern Eigenbedarfsdeckung.

Ich wäre dankbar für Infos nicht das ich etwas übersehe.
Es geht hier um die NETZ OOE

mfg Harald

  •  johro
  •   Gold-Award
28.3.2023  (#1)
Nein,  die Balkonanlage geht auf den Einspeisezählpunkt,  melde es einfach und wirst schon das ok bekommen

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  •  madferret
29.3.2023  (#2)
Hallo,
danke für die Info.
Am Formular steht aber folgendes:

Für die Meldung Ihrer Kleinsterzeugungsanlage brauchen wir Ihre Kundendaten und den Zählpunkt, an dem Ihre selbst erzeugte Energie verbraucht wird. Sie finden diese 33-stellige Nummer beginnend mit "AT0003..." auf Ihrem Netzzugangsvertrag oder auf der letzen Abrechnung Ihres Energielieferanten.

Daher dachte ich es ist der normale zählpunkt, da später ohnehin überschuss auf den anderen zählpunkt eingespeist wird.

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  •  chris4789
29.3.2023  (#3)
Für BKW bis 800W besteht nur eine Meldepflicht = erleichteter Netzzugang.

Wenn Du noch einen alten (analogen) Zähler hast muss dieser vorher getauscht werden, da dieser "zurück laufen" würde.
Wäre schön für Dich aber nicht im Sinne deines Stromlieferanten ...

Du hast einen Zählpunkt für den Bezug und einen zweiten für die Einspeisung.
Beides läuft über den Smartmeter.

Ist im Moment ganz egal ob Du später eine "große" PV oder einfach nichts machst.

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  •  Bembel
29.3.2023  (#4)

zitat..
chris4789 schrieb:

Ist im Moment ganz egal ob Du später eine "große" PV oder einfach nichts machst.

Der TE hat darauf hingewiesen, dass ihm bereits eine Netzzugangszusage für die geplante Anlage vorliegt.

Wenn aber jetzt das BKW errichtet wird und später die große Anlage dazukommt, entspricht dies nicht mehr der beantragten Ausführung. Formal sauber wäre es daher, übers Meldewesen den Antrag neu zu stellen, diesmal für die Kombination große Anlage plus Balkonkraftwerk.

Gut möglich, dass es genehmigt wird, die Rückleistungsbeschränkung aber unverändert bleibt. Damit kann man leben, insbesondere falls die Generatorleistung am Dach die Rückleistungsbeschränkung  nicht ausreizt.


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  •  chris4789
29.3.2023  (#5)
Da hast Du Recht, soweit habe ich nicht gedacht.
Bei mir wars umgekehrt, habe zwei BKW je 325Wp zum Testen geordert und anschließend eine 9kWp beantragt.
Der Netzzugangsvertrag lautete dann auf 9,4kVA, also mit den beiden BKW eingerechnet.

Ob die ca. 0,6kVA vom TE jetzt einen riesen Unterschied für Ihn machen sei dahingestellt.
Wenn er beim Melden auf den bestehenden Netzzugang verweist sollte das kein Problem sein.
Ist aber trotzdem am Besten einfach den Netzbetreiber zu fragen.

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