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Balkon/Loggia - Bauanzeige nötig?

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  •  thrhymes
17.8. - 14.11.2010
5 Antworten 5
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Haben eben ein Haus in Wien 23 "geschenkt" bekommen.
Ich hab mir vorgenommen da nach und nach energie-sparmaßnahmen zu setzen und möchte noch vor dem winter die fenster austauschen.

nun hat das haus 2 balkone, die an 3 seiten eingefaßt sind und deren Bodenplatte etwa 20 cm vorspringt. da ist ebenfalls vorspringend das Geländer montiert.

wenn ich den balkon zur loggia umwandle indem ich die momentane balkontüre entferne und in der mauer-flucht eine schiebetür-verglasung mache....
benötige ich dazu eine baubewilligung bzw. eine Bauanzeige?

hilfe bitte. mein schwiegervater, dem das haus gehört, hat uns mit seinem halbwissen gehörig verwirrt.

lieben gruß und dank vom neuling
thomas

  •  kech
18.8.2010  (#1)
Bauanzeige - Schau dir die Wiener Bauordnung an. In der OÖ.BauO sind jedenfalls die anzeigepflichtigen und die bewilligungspflichtigen Baumaßnahmen taxativ angeführt. Auch den Bebauungsplan (falls es einen gibt) solltest du genau lesen. Möglicherweise ist deine geplante Baumaßnahme gar nicht erlaubt.
Im Zweifel kontaktiere einfach das zuständige Bauamt.

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  •  nelly
  •   Silber-Award
20.8.2010  (#2)
soweit - ich weiss, muss in Wien jede Änderung an der Fassade bzw. Aussenansicht zumindest mit der zuständigen MA (ich glaub MA19) abgeklärt werden ...

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  •  thrhymes
20.8.2010  (#3)
habs geschafft den bebauungsplan zu entziffern - also... danke für eure tipps...

laut bebauungsplan sind loggien-verglasungen nicht einmal anzeigepflichtig.

fenster mit abweichender teilung muß ich aber anzeigen...
also für die überigen fenster muß ich eine bauanzeige machen.
da steht auch, daß die straße mit beiderseits 2m gehsteig zu versehen ist.. unser nachbar hat aber keinen... nur bei der einfahrt asphaltiert. und sonst nen grünstreifen gepflanzt.
ist das zulässig? muß ich nun einen gehsteig machen? kann man das eigentlich selbst?

gruß
Thomas

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  •  kech
23.8.2010  (#4)
Gehsteig - Bist du dir sicher, dass du diesen Gehsteig herstellen musst?
Wenn es sich nicht um Privatgrund handelt, ist das eigentlich Sache der Gemeinde, weil sog. "öffentliches Gut". Durchaus möglich, dass die Gemeinde Wien hier nachlässig ist. Wo kein Kläger, dort kein Richter, dh. wenn es kein Nachbar einfordert, geschieht halt nichts. Also ignoriere diese Bebauungsplanvorgaben, wenn es nicht dein Grundstück betrifft.

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  •  architect64
14.11.2010  (#5)
@thrhymes: loggienverglasung setzt eine LOGGIA voraus, und gilt NICHT für jede art vorspringernder bauteile (z.B: balkone), ein fenstertausch ist anzeigepflichtig, achtung in schutzzonen !!!
zusätzlich zu ma37 auch kontakt ma19 wegen JEDER ART der ÄUSSEREN GESTALT unbedingt notwendig.

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