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Autoverkauf privat ... ?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018 - 17.6.2019
56 Antworten | 19 Autoren 56
56
Welche Gesetzeslage gilt hier bezüglich 'Gewährleistung'  usw....  ?
Möchte auf 'willhaben' ein älteres Auto verkaufen ,  was sollte  bzw.  muß ich im KAUFVERTRAG dann an Klauseln hineinschreiben , daß ich nicht im nachhinein irgendwelche Probleme bekomme und der 'Käufer' dann ein halbes Jahr später irgendwas einfordert ?
Genügt es wenn ich 'Bastelfahrzeug' angebe oder ähnliches ..?
Danke Euch.

  •  austriansales
3.12.2018  (#1)
https://www.konsument.at/markt-dienstleistung/privatverkauf

es sollte reichen anzuführen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist.
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#2)
Hat sich da nix geändert ,  artikel vom 'konsument'  ist ja von  2014   ? !

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#3)
Sollte man dann im KAUFVERTRAG auch sämtliche 'sachen'  anführen,  die in letzter zeit so erneuert / repariert wurden   ?  Oder bringt das nix bezüglich späterer Regreßforderungen... ?

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  •  grofi
3.12.2018  (#4)
Wir haben immer den Mustervertrag vom ÖAMTC genommen. Ist gut dokumentiert und beinhaltet auch den Ausschluss der Gewährleistung.

https://www.oeamtc.at/thema/autokauf/oeamtc-kaufvertrag-zur-verwendung-zwischen-privatpersonen-16183846

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  •  austriansales
3.12.2018  (#5)
Wo du schon haftest ist, wenn ausdrücklich oder schlüssige Eigenschaften nicht funktionieren. Z.B. du verkaufst einen Fernseher als funktionsfähig, er funktioniert aber nicht...

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#6)
Ich habe selbst als Verkäufer den ÖAMTC Ankaufstest machen lassen um maximal transparent zu sein. Dann kann niemals wer daherkommen und „verschwiegene“ Punkte vorbringen. Zusätzlich noch den Mustervertrag wie schon erwähnt.

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  •  Richi1
3.12.2018  (#7)
Meine Erfahrung mit dem ÖAMTC Kaufvertrag
Ich hatte dieses Jahr leider eine schlechte erfahrung beim Verkauf eines Autos mit dem ÖAMTC Kaufvertrag. auto 2005er baujahr und 220 000 km drauf.
Hab es verkauft natürlich OHNE  Gewährleistung im Kaufvertrag jedoch beim Feld das Fahrzeug ist Verkehrs- und -Betriebssicher  nicht  NICHT Hineingeschrieben.
1 Woche nach Verkauf meldet sich der Käufer das Auto hat einen Gebtriebe schaden.(Harris im Getriebe)  Und ich muss diesen bezahlen nach langen hin und her und prüfen von ÖAMTC und privaten anwälten musste ich es zahlen bzw. konnte mich glücklicherweise mit ihm auf 50 zu 50 einigen. Ich hätte auch den gerichtlichen weg gehen können jedoch sehr schwierig da meine chancen gleich null waren. Ich hätte nachweise müssen das beim Verkauf noch nichts wahr und ÖAMTC selbst hat gesagt so gut wie unmöglich. schaden 3500 Euro  für ein vergessenes Wort.

Seit dem nehme ich nur mehr selbst geschrieben Kaufverträge: Bastlerfahrzeug, Gekauft wie Besichtigt und Probe Gefahren, keine Gewährleistung, Für weitere auftretende Mängel wird seitens des Verkäufers .............. ausdrücklich keine Haftung übernommen und diese Mängel werden dem Verursachungsbereich des Läufers zugeordnet.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#8)
Detto, mach auch alles mit selbst angefertigen Kaufverträgen, wie besichtigt und probegefahren, ohne Gewährleistung und ohne Rücknahmeverpflichtung.
Sollten Dellen oder ähnliches sein, schreib ich das auch rein. Ebenso, wenn das KFZ eine Teillackierugn erhalten hat.

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#9)
@ speeeedcat ? BITTE
Könntest  du so nett sein und so einen 'selbst angefertigten '  Vertrag da rein stellen bzw. link dazu  ? emoji   
Ganz toll wär es wenn du es mir per PN schickst , mit den wichtigsten Punkten eingefügt , dann bräucht ichs mir nur mehr ausdrucken  !   Vielen Vielen Dank.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#10)
"Bastlerfahrzeug" ist das Zauberwort. Nur damit kannst die Situation vermeiden, in die Richi1 geraten ist.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: "Bastlerfahrzeug


und wenn der Wert noch dementsprechend ist, das Auto was weiß ich, noch 10K oder mehr kostet? Dann kommt der Zusatz "Bastlerauto" vermutlich nicht so gut...
Kann man das auch anders, "juristischer", formulieren, um safe zu sein?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#12)
Auto das ich verkaufen will ist max.  3000 € wert  !

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#13)
Aber Karl10, ich kann doch als Privatperson die Gewährleistung komplett ausschließen. Dann spielt ja der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe keine Rolle mehr. Und solange das Auto ein Pickerl hat, ist es ja verkehrssicher. Wäre im Grunde dasselbe, wenn ich "in gutem Zustand" schreibe, oder nicht?

Ein Auto, das normal dasteht und um die 10k Wert ist, kann doch nicht als Bastlerfahrzeug deklariert werden. Das entspricht ja erst wieder nicht der Wahrheit.

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  •  kernoel
  •   Silber-Award
3.12.2018  (#14)
Was spricht dagegen, der erwähnten ÖAMTC-Mustervertrag downzuloaden und die entsprechenden Felder auszufüllen/nicht auszufüllen? 
Und dem Verkäufer erkläre ich schon, dass ich das Auto anders nicht verkaufe. Bin ja kein Gebrauchtwagenhändler. Wer das nicht will, soll halt beim Händler einkaufen. 

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#15)
@rabaum
Ein Auto dass ein Pickerl hat war - wenn die Überprüfung korrekt durchgeführt wurde - zum Zeitpunkt der Überprüfung verkehrssicher. Was nach der Überprüfung passierte, dafür kann die Pickerlüberprüfung keine Aussage mehr treffen (steht auch am Gutachten).
Außerdem sind viele Mängel ja kein Problem für die Verkehrssicherheit, aber hindern trotzdem an der Fahrbereitschaft bzw. sind nur teuer zu reparieren.

Prinzipiell kann man die Gewährleistung problemlos ausschließen. Ein geringes Restrisiko bleibt aber immer, da kann man 100x Bastlerfahrzeug etc. hinschreiben. Insbesondere wenn es kein Bastlerfahrzeig ist. Und ein Auto dass noch ein paar Tausender kostet und fahrbereit ist und ein Pickerl hat, ist nunmal im Regelfall kein Bastlerauto, auch wenn man es hinschreibt.
Wenn man das Risiko nicht eingehen möchte, dann das Fahrzeug an einen gewerblichen Aufkäufer verkaufen, bei diesem hat man noch weniger Risiko, kriegt aber auch weniger Kohle.

Viel mehr als auf die Privatverkäufereigenschaft hinzuweisen und jegliche Gewährleistung, Garantie und Haftung für Sachmängelhaftung auszuschließen ist nicht möglich.
Damit ist - sollte jemand vor Gericht ziehen wollen - zumindest eindeutig geklärt was vereinbart wurde und das Restrisiko weitgehend ausgeschlossen.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#16)
Mir hat ein professioneller Auto/Motorradeinkäufer mal den Tip gegeben, in den Vertrag zu schreiben: "Es werden keinerlei Eigenschaften zugesichert".

habs aber nicht prüfen lassen....

lg Wolfgang

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  •  MissT
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#17)

zitat..
speeeedcat schrieb: Detto, mach auch alles mit selbst angefertigen Kaufverträgen, wie besichtigt und probegefahren [...]


Ich habe es bis dato genauso gemacht.

Viele schreiben auf Willhaben auch "Privatverkauf - keine Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe". Aber Achtung: Wenn der Verkaufsgegenstand einen wesentlichen Mangel hat, der dem Verkäufer bekannt ist und dieser weist auf diesen nicht dezidiert hin sondern verschweigt diesen, dann nützt dem Verkäufer dieser Hinweis nichts!! 

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#18)
Was muss in einem selbst angefertigten Kv alles drinnen stehen bzw. Angeführt sein damit dieser überhaupt gültig ist ? ( ich mein jetzt rein vom Formular her ! )

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  •  austriansales
3.12.2018  (#19)
Ich gehe davon aus, das grundsätzlich nichts Bestimmtes drinnen stehen muss.
Bei einem Kaufvertrag gilt ja grundsätzlich Formfreiheit.
Natürlich macht es aber Sinn Käufer, Verkäufer, Gegenstand, Rahmenbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Preis etc. anzugeben...

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#20)

zitat..
Richi1 schrieb: auto 2005er baujahr und 220 000 km drauf.
 mit ihm auf 50 zu 50 einigen
schaden 3500 Euro


War das ein besonderes Auto dass sich eine Reperatur um 7000€ bei dem Alter und Laufleistung noch auszahlt?
DSG Getriebe weil das gar so teuer war?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#21)

zitat..
rabaum schrieb: Aber Karl10, ich kann doch als Privatperson die Gewährleistung komplett ausschließen. Dann spielt ja der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe keine Rolle mehr.


Doch, wenn du einen Mangel verschweigst, dann schon.

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