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Autoverkauf privat ... ?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018 - 17.6.2019
56 Antworten | 19 Autoren 56
56
Welche Gesetzeslage gilt hier bezüglich 'Gewährleistung'  usw....  ?
Möchte auf 'willhaben' ein älteres Auto verkaufen ,  was sollte  bzw.  muß ich im KAUFVERTRAG dann an Klauseln hineinschreiben , daß ich nicht im nachhinein irgendwelche Probleme bekomme und der 'Käufer' dann ein halbes Jahr später irgendwas einfordert ?
Genügt es wenn ich 'Bastelfahrzeug' angebe oder ähnliches ..?
Danke Euch.

  •  chrismo
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#21)

zitat..
rabaum schrieb: Aber Karl10, ich kann doch als Privatperson die Gewährleistung komplett ausschließen. Dann spielt ja der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe keine Rolle mehr.


Doch, wenn du einen Mangel verschweigst, dann schon.

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#22)
Aber was ich auf WILLHABEN angebe wird ja fast egal sein, entscheidend ist doch dann was im KAUFVERTRAG drinnen steht , oder ... ?
Aktuell wär interessant für mein Auto wie ihr das am Kv formulieren würdet bzw. Ob gar nicht angeben ??
Beim Auto war vor ca. 3 monaten der ‚Turbolader‘ kaputt, wurde durch Neuen ersetzt bzw.repariert, dann jetzt vor 2 Wochen hatte ich einen , Getriebeschaden, , wurde repariert / ersetzt durch ein ,gebrauchtes anderes Getriebe, jetzt passt Wieder alles Auto funktioniert einwandfrei !  Hab aber jetzt angst das wieder was ( motor, getriebe,turbo...) defekt wird in den nächsten Monaten, wie kann ich mich da vor eventuellen Forderungen seitens des Käufers schützen ?  Was / wie hineinschreiben ?
Danke.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#23)

zitat..
hotz68 schrieb: Was muss in einem selbst angefertigten Kv alles drinnen stehen bzw. Angeführt sein damit dieser überhaupt gültig ist ?


Es gibt doch zig Vordrucke im Netz, nimm halt einen und schreib ihn um so wie du ihn haben willst.

Autos ohne Pickerl habe ich immer für Export verkauft, aber trotzdem Kaufvertrag unterschreiben lassen!

Sonst immer frisches Pickerl + Ankaufstest beim ÖAMTC machen lassen. 
Hatte auch schon Mal den Fall dass der Käufer nach einer Woche Geld fordern wollte, angeblich Motorschaden. Dann war es doch nur das Agr Ventil und ich sollte mich mit ein paar Hundertern beteiligen.
Habe nichts bezahlt und auf den Kaufvertrag, den Ankaufstest und die Probefahrt verwiesen. Zum Zeitpunkt des Verkaufes war kein Defekt festzustellen und ich habe nichts verschwiegen, Ende.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
3.12.2018  (#24)
Ist für den Turbo und Getriebe Tausch eine Rechnung vorhanden? Wenn ja, hast du ja eine gewisse Gewährleistung für diese Teile.
Ich würde die gesamte Historie und auch optische Mängel im Inserat schon beschreiben.
Es gibt so Schlaumayer die sich gezielt Opfer suchen. Eine hochgelobte Karre gekauft, das Inserat wird abgespeichert und nach dem Kauf wird sofort mit dem Anwalt gedroht.

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
4.12.2018  (#25)
Fürs Getriebe selber hab ich eine Rechnung , aber sonst nix  !

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
5.12.2018  (#26)
Guten Morgen !
Was ist dann  eurer Meinung nach der Vorteil von einem 'selbst gefertigten' Kaufvertrag gegenüber dem vom ÖAMTC  z.B:    ?

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  •  austriansales
5.12.2018  (#27)
Ich würde mir nicht zu stark den Kopf verdrehen.
Es wurden oben schon einige Punkte genannt die ich reinschreiben würde und so wenig Funktionalität zu sichern wie möglich. Auto funktioniert einwandfrei würde ich bspw. nicht anführen. Grobe Mängel die dir bekannt sind darfst du nicht verschweigen, alles andere kannst du selbst nicht wissen (bspw. wie es im Motor drinnen tatsächlich aussieht)...
Einfach nicht zuviele Eigenschaften zusichern, was du weißt anführen, dich von der Gewährleistung distanzieren.

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
5.12.2018  (#28)
also würdest z.b.: das das GETRIEBE defekt war , und durch ein anderes gebrauchtes ersetzt
wurde nicht reinschreiben ?

Das mit dem GETRIEBE macht mir eigentlich die größten Sorgen  , es kann ja sein das das gebrauchte  obwohl es jetzt tadellos funktioniert , in 3-4 Monaten oder so wieder defekt ist  !!emoji

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  •  Rasenfreund
5.12.2018  (#29)

zitat..
hotz68 schrieb: Das mit dem GETRIEBE macht mir eigentlich die größten Sorgen , es kann ja sein das das gebrauchte obwohl es jetzt tadellos funktioniert , in 3-4 Monaten oder so wieder defekt ist !!


dafür gibt es ja, Probegefahren und besichtigt.
Ein Restrisiko bleibt für einen Käufer immer.
Solange du ein reines Gewissen hast und ehrlich bist, soll das kein Thema sein.
Und ein gebrauchtes Getriebe wäre für mich kein Grund ein Auto nicht zu kaufen.
Wenn das alte nicht defekt gewesen wäre, wäre es ja auch gebraucht. 

Wenn ich eine alte Schüssel kauf, muss ich damit rechnen das in ein paar Monaten was daher kommt.

Somit, wie schon gesagt wurde, die bekannten Mengel auflisten, für Rperaturen wo du eine Rechnung hast auch, alles andere entzieht sich deiner Kenntnis und kannst du auch nicht wissen.



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  •  hotz68
  •   Gold-Award
5.12.2018  (#30)
Aber das mit dem GETRIEBE ist ja aktuell kein Mangel  weils ja getauscht wurde !
Aber trotzdem im Kaufvertrag als Mangel anführen ??

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  •  Rasenfreund
5.12.2018  (#31)
Warum Mangel?
Schreib rein das dies getauscht wurde und ein gebrauchtes für welches du auch eine Rechnung hast eingebaut wurde. In der Beschreibung, im Kaufvertrag brauchst das nicht angeben.

Kaufvertrag:
KFZ wird mit sämtlichen Mengel wie besichtigt und Probegefahren verkauft.
Da Privatverkauf keine keine Gewährleistung und Garantie.

So schwierig ist das ja nicht.


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  •  hotz68
  •   Gold-Award
6.12.2018  (#32)
Wer bekommt eigentlich wenn es dann zum Verkauf kommt,  das original vom Kaufvertrag und wer die Kopie ?
oder eher egal ?

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  •  Rasenfreund
7.12.2018  (#33)
Als du den Vertrag mit deiner Baufirma unterschrieben hast, hast du die Kopie oder das Original bekommen?
Gib dem Käufer das Original, du behältst eine Kopie, fertig.




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  •  hotz68
  •   Gold-Award
7.12.2018  (#34)
Sorry für die ,blöden, Fragen ,  trotzdem Vielen Dank !!

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
20.3.2019  (#35)
es gibt nen paragraphen wertminderung um die hälfte, mit dem wurde ich mal abgezogen :D
passiert mir kein zweites mal

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  •  kernoel
  •   Silber-Award
20.3.2019  (#36)
Wie war das mit dem Paragraphen und der Wertminderung genau?

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  •  maack
  •   Gold-Award
21.3.2019  (#37)
auch als Privatpersopn kann man die Gewährleistung nicht mehr 100%ig ausschliessen egal was man reinschreibt.

es hilft nur Verkauf als nicht fahrbereites und nicht verkehrssicherer Teilespender oder verkauf an gewerbe

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.3.2019  (#38)
Kannst du dazu irgendeine Referenz geben? Weil davon höre ich zum ersten mal.

Einzige wo man aufpassen muss ist bei der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften. Wenn man z.B. schreibt, dass Auto unfallfrei ist und Käufer kommt dann drauf, dass nachlackiert wurde, dann kann er sehr wohl eine nachträgliche Preisminderung verlangen.

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  •  maack
  •   Gold-Award
22.3.2019  (#39)
Referenz hab ich keine aber ich kann dir sagen wie es gemacht wird

man kaufe auto von privat mit Auschluss gewährleistung blabla 150.000km pickerl bis 06/2019 oder irgendwas anderes.
dann nimmt man das Auto fährt zum ÖAMTC oder ähnliches macht kaufüberprüfung die stellen fest mangel da mangel dort, dann schreibst den verk. an sagst ihm du das ist alles kaputt und muss rep. werden und das ist aber kein versteckter mangel weil da steht verkehrssicher und musst du selbst überprüfen vor jedem Fahrtantritt usw.
am ende landet es bei der Rechtsschutz und der anwalt setzt in den meisten fällen kaufpreis minderung durch oder rückabwicklung

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
23.3.2019  (#40)
also bei mir wars so das ich ein schönes coupe verkaufte, servicegepflegt und in einem guten zustand. 
der käufer machte beim arbö einen ankaufstest und fuhr dann damit heim. 
zuhause angekommen, kam der anruf, der wagen hat einen Motorschaden, er gibt den Wagen zurück, alles läuft über den anwalt.

das ganze lief dann so ab das der wagen über ein monat bei ihm stand. 
der zivielgutachter stellte fest es fehlten ca 3 Liter Motoröl, dadurch kam es zu einem Lagerschaden an der Kurbelwelle ( ich bin Auto Freak, würde mir nicht passieren, das öl wurde vorsätzlich abgelassen) 
dazu kam das der wagen ca 4000 km mehr am Tacho hatte als beim verkauf ( wegstrecke zu ihm + Gutachter waren ca 300 km) er schwor aber nur er hatte den schlüssel, und keiner ist gefahren. 
der arbö typ sagte nur zum verkauf lief der wagen ganz normal. 
so der stand vorm gericht. der Motorschaden und ein 2 mangel ( nicht eingetragene Federn) wurden in Summe addiert, und der restwert war weniger als die hälfte des VP. 

Als ich dann Wagen zurück hatte wusste ich was sache war, die haben meinen Wagen als Teilespender genutzt für einen anderen. Haben alles ausgetauscht, was sie brauchten. 
Einspruch hätte meine Versicherung nicht mehr bezahlt, darum hab ich geschluckt und mir gedacht irgendwann läuft er mir schon wieder über den weg. 

meinen arbeitskollegen erging es genau so, zu ihm sagte der richter damals, sie kennen die masche aber können nichts tun, das gesetzt hat hier ne lücke

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.3.2019  (#41)
Danke für eure Schilderungen. Wäre interessant zu wissen, wie man sich vor sowas schützen kann.

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