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Autoüberlassung - Risiko ?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
29.8. - 30.8.2022
16 Antworten | 8 Autoren 16
16
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen welches Risiko für mich als Zulassungsbesitzer besteht, wenn ich mein Auto an einen - zum Zeitpunkt der Übergabe geistig zurechnungsfähigen und nicht angetrunkenen und im Besitz eines gültigen Führerscheins - Fahrers übergebe ?

Die Vollkasko-Versicherung ist umfassend und schließt zusätzliche Fahrer ein.

Was kann also passieren wenn der andere Fahrer z.B. schwer betrunken erwischt wird ? Oder unter Drogen 10 Menschen über den Haufen fährt ? .. und einen Totalschaden verursacht ?

Kann mir als Zulassungsbesitzer dadurch Schaden entstehen ?
Und gibt es eine Möglichkeit dies irgendwie zu verhindern ?

lG
Gawan

  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.8.2022  (#1)

zitat..
Gawan schrieb: Was kann also passieren wenn der andere Fahrer z.B. schwer betrunken erwischt wird ? Oder unter Drogen 10 Menschen über den Haufen fährt ? .. und einen Totalschaden verursacht ?

Dann bleibst du auf den Kosten sitzen, die Vollkasko schliesst ja diese Dinge explizit aus.
Du kannst das dann aufn Zivilweg einklagen emoji


zitat..
Gawan schrieb: Kann mir als Zulassungsbesitzer dadurch Schaden entstehen ?

Ja, siehe oben.


zitat..
Gawan schrieb: Und gibt es eine Möglichkeit dies irgendwie zu verhindern ?

Ja, Auto nicht herborgen an Leute, denen man nicht traut und ihnen nicht zutraut, im worst case für den (Total)Schaden aufkommen zu können.




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  •  csblack
  •   Silber-Award
29.8.2022  (#2)
Was die Versicherung betrifft wirst du in den Malus gereiht. Hier ist vollkommen unerheblich ob du einen Schaden von € 1.000 oder € 100.000 verursachst. 
Regress gegen dich als Versicherungsnehmer gibt es nur, wenn du wusstest, dass kein gültiger Führerschein vorhanden ist oder eine Beeinträchtigung bestanden hat. Aber das schließt du ja bereits aus.

Sonst würde mir so adhoc Nichts einfallen...

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  •  csblack
  •   Silber-Award
29.8.2022  (#3)

zitat..
gdfde schrieb: Dann bleibst du auf den Kosten sitzen, die Vollkasko schliesst ja diese Dinge explizit aus.

Da muss ich wiedersprechen...Wenn Versicherungsnehmer und Lenker zwei verschiedene Personen sind, hat die Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu leisten, regressiert jedoch vom Lenker. Alkohol und Führerschein sind Obliegenheiten, keine Ausschlüsse wie z.B an einem Rennen teilzunehmen.




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  •  atma
  •   Gold-Award
29.8.2022  (#4)
vignette gabs doch mal das thema, dass wenn man ohne erwischt wird sowohl zulassungsbesitzer, als auch fahrer zahlen. 
sonst würd mir nix einfallen. 

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
29.8.2022  (#5)

zitat..
csblack schrieb: hat die Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu leisten, regressiert jedoch vom Lenker.

immer? oder nur wenn "grob schuldhaft" oder so?
beispiel: ich fahre mit meinem auto, und wechsel mich mit meiner Kollegin ab, sie baut einen unfall. oder ich borge ihr das Auto... ich wäre also aus dem Schneider, aber hat sie ein Risiko? (keine Drogen, kein Alkohol, "normaler" Unfall wegen Unachtsamkeit oder so...)


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.8.2022  (#6)

zitat..
Benji schrieb: immer? oder nur wenn "grob schuldhaft" oder so?

Wenns nicht grob fahrlässig ist, ists eh von der Kasko abgedeckt...




1
  •  csblack
  •   Silber-Award
29.8.2022  (#7)

zitat..
Benji schrieb: immer? oder nur wenn "grob schuldhaft" oder so?

Sobald es eine Obliegenheitsverletzung gibt.... Da ist egal ob grob schuldhaft oder nicht. Wenn es keine Obliegenheitsverletzung sondern ein 0815 Unfall ist leistet deine Kfz-Haftpflicht und deine Kasko.

Bei einem Ausschluss leistet weder die Haftpflicht, noch die Kasko.


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  •  Benji
  •   Gold-Award
29.8.2022  (#8)
Danke!

zitat..
csblack schrieb: Obliegenheitsverletzung

Und was ist das? (wieder ein neues Wort gelernt emoji)


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  •  csblack
  •   Silber-Award
29.8.2022  (#9)
Stehen in den Bedingungen deiner Kfz Haftpflichtversicherung.
Beispiele sind:
- Verwendungsbestimmung - Aufklärungspflicht nach dem Unfall
- kein FS
- Beeinträchtigung 
- im Stich lassen einer verletzten Person
-....

Einfach deinen Versicherungsvertrag zur Hand nehmen. "Obliegenheitsverletzung" 😎


1
  •  Benji
  •   Gold-Award
29.8.2022  (#10)
Danke!
Wenn das so einfach wäre: "Für diesen Vertrag gelten folgende Bestimmungen: KH/xx" (Liste von gefühlt 70 Klauseln)

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist lästig emoji

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
29.8.2022  (#11)

zitat..
gdfde schrieb:

Dann bleibst du auf den Kosten sitzen, die Vollkasko schliesst ja diese Dinge explizit aus.
Du kannst das dann aufn Zivilweg einklagen

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Gawan schrieb: Und gibt es eine Möglichkeit dies irgendwie zu verhindern ?
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Ja, Auto nicht herborgen an Leute, denen man nicht traut und ihnen nicht zutraut, im worst case für den (Total)Schaden aufkommen zu können.

Zu 1)  Nein, die Vollkasko umfasst ja deshalb auch grobe Fahrlässigkeit - die schließt explizit gar nichts aus.

Zu 2) das würde allerdings das Geschäftsmodell eines jeden Autovermieters dramatisch beeinträchtigen - die lösen das auch alles nur über Versicherungen und ohne weitere Haftung

bzgl. B/M:
Mein Versicherungsmakler meint auch das beeinflusst nur die B/M des zusätzlichen Fahrzeuges das ich anmelde, nicht meinen eigenen B/M (des primären Fahrzeuges), somit irrelevant

Die Gültigkeit des Führerscheins kann ich mir ja wiederholend einmal im Monat nachweisen lassen - das müsste dann eigentlich reichen, oder ?


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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
29.8.2022  (#12)

zitat..
Gawan schrieb: Zu 1) Nein, die Vollkasko umfasst ja deshalb auch grobe Fahrlässigkeit - die schließt explizit gar nichts aus.

Bist Du sicher, das die auch bei Fahren unter Alkoholeinfluß zahlt. Das wäre selbst mir nach mehr als 40 Jahren Praxis etwas ganz neues.


zitat..
Gawan schrieb: bzgl. B/M:
Mein Versicherungsmakler meint auch das beeinflusst nur die B/M des zusätzlichen Fahrzeuges das ich anmelde, nicht meinen eigenen B/M (des primären Fahrzeuges), somit irrelevant

Auch das würde ich nochmals hinterfragen, auch das wäre mir neu.

zitat..
Gawan schrieb: Zu 2) das würde allerdings das Geschäftsmodell eines jeden Autovermieters dramatisch beeinträchtigen - die lösen das auch alles nur über Versicherungen und ohne weitere Haftung

Das hätte ich jetzt fast übersehen: Es gibt in der Haftpflicht eine eigene Einstufung für vermietete Fahrzeuge. Was meinst Du warum diese Prämie höher ist als für ein Fahrzeug das Du auf Dich zulässt?

lg




1
  •  pezi500
30.8.2022  (#13)
Auto und Frau borgt ma ned her 🤗

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
30.8.2022  (#14)

zitat..
pezi500 schrieb:

Auto und Frau borgt ma ned her 🤗

Mittlerweile sehe ich das leider genauso. Nur bei meinen alten Gurken momentan ist es egal.
Ich hab mein Auto vielleicht eine Handvoll mal hergeborgt... Meine Schwester hat beim zurückgeben beim einparken in die extrem enge Garage eine Schramme in den Kotflügel gemacht  (war wurscht,  alte Karre) und jemand anderes hat Benzin statt Diesel getankt und damit meiner Meinung nach den Anfang vom Ende für die damalige Karre eingeläutet (danach hatte das Auto immer wieder mal die Motorkontrollleuchte an, hat wahrscheinlicher einen Sensor zerschossen oder so).

Bei meinen alten Autos ist es egal, aber meine Erfahrungen sind eher durchwachsen bezüglich herborgen. 

Die Sorge das ein Fahrer Vollscheisse baut hab ich aber eher nicht,  sowas kann man doch eher einschätzen ob jemand grundsätzlich zuverlässig ist. Wenn da der geringste Zweifel besteht würde ich es lassen.


1
  •  csblack
  •   Silber-Award
30.8.2022  (#15)

zitat..
Gawan schrieb: die schließt explizit gar nichts aus.

Oh doch tut sie, Ausschlüsse gibt es auch in der Kasko. Und zudem gibt es auch dort Obliegenheiten. Grobe Fahrlässigkeit kann man jedoch dazu versichern.


zitat..
hausbau2011 schrieb: Bist Du sicher, das die auch bei Fahren unter Alkoholeinfluß zahlt. Das wäre selbst mir nach mehr als 40 Jahren Praxis etwas ganz neues.

Tut sie in Situationen wie von mir oben beschrieben.

zitat..
Gawan schrieb: Mein Versicherungsmakler meint auch das beeinflusst nur die B/M des zusätzlichen Fahrzeuges das ich anmelde, nicht meinen eigenen B/M (des primären Fahrzeuges), somit irrelevant

Das müsstest du mir genauer erklären... B/M betrifft immer das Fahrzeug, mit dem der Unfall verursacht wird. Du wirst zur nächsten Hauptfalligkeit gestuft wenn du den Schaden nicht zurück bezahlst.

zitat..
Gawan schrieb: Die Gültigkeit des Führerscheins kann ich mir ja wiederholend einmal im Monat nachweisen lassen - das müsste dann eigentlich reichen, oder ?

Du bist dann solidarisch in der Haftung wenn du wusstest, dass der Lenker keinen Führerschein hat. Wenn du zu Beginn der Vermietung dich versicherst und das nachweisen kannst (z B durch eine Kopie) dann wird dich die Versicherung bei Regressansprüchen nicht belangen. Den Lenker natürlich schon.

zitat..
hausbau2011 schrieb: Es gibt in der Haftpflicht eine eigene Einstufung für vermietete Fahrzeuge.

Das ist Taxi und Mietwagen. Wenn du das Auto laufend und auch offiziell vermietest, gehört dein Auto in dieser Hauptgruppe polizziert.... Wenn nicht, darf im Fall eines Schadens die Versicherung sogar anteilig im Rahmen der zu wenig bezahlten Prämie bei dir regressieren... (Verwendungsklausel)




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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.8.2022  (#16)

zitat..
csblack schrieb:

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Gawan schrieb: die schließt explizit gar nichts aus.
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Oh doch tut sie, Ausschlüsse gibt es auch in der Kasko. Und zudem gibt es auch dort Obliegenheiten. Grobe Fahrlässigkeit kann man jedoch dazu versichern.

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Gawan schrieb: Mein Versicherungsmakler meint auch das beeinflusst nur die B/M des zusätzlichen Fahrzeuges das ich anmelde, nicht meinen eigenen B/M (des primären Fahrzeuges), somit irrelevant
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Das müsstest du mir genauer erklären... B/M betrifft immer das Fahrzeug, mit dem der Unfall verursacht wird. Du wirst zur nächsten Hauptfalligkeit gestuft wenn du den Schaden nicht zurück bezahlst.

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Gawan schrieb: Die Gültigkeit des Führerscheins kann ich mir ja wiederholend einmal im Monat nachweisen lassen - das müsste dann eigentlich reichen, oder ?
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Du bist dann solidarisch in der Haftung wenn du wusstest, dass der Lenker keinen Führerschein hat. Wenn du zu Beginn der Vermietung dich versicherst und das nachweisen kannst (z B durch eine Kopie) dann wird dich die Versicherung bei Regressansprüchen nicht belangen. Den Lenker natürlich schon.

Laut Rücksprache mit meinem Makler deckt die Versicherung "grobe Fahrlässigkeit" aktiv ab. 

Laut Makler hängt die B/M immer am Fahrzeug. Da es sich bei dem zu verleihenden Fahrzeug nicht um mein Haupt-KFZ handelt (da bin ich in der bestmöglichen Stufe), bekommt das neue KFZ eine eigene B/M Bewertung und startet dann irgendwo bei 9 herum. Sollte mit dem Fahrzeug irgendwas passieren betrifft das nur die fahrzeugeigene Bewertung und beeinflusst nicht "meine" bzw. die des Hauptfahrzeuges.

Ok, eine Führerscheinkopie ist selbstverständlich - ich war der Meinung ich müsste die regelmäßig aktualisieren. Beim Fuhrpark in der Firma wird z.B. bei jedem neuen Leihvorgang eine aktualisierte Kopie gefordert.


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