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Aufsichtspflicht für Nachbarkinder ?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
26.4. - 1.5.2012
18 Antworten 18
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Hiho,

meine Frau lässt unsere Tochter (fast 4) im Zuge der täglichen Hausarbeit beim derzeitigen Wetter auch schon mal 15-20 Minuten alleine im Garten spielenn.
Wie es nunmal so ist gesellt sich oft auch die Nachbarstochter (etwa gleiches Alter) dazu und die beiden spielen dann in unserem Garten mit der Schaukel oder dem Klettergerüst.

Wie sieht es in der Situation eigentlich mit unserer Aufsichtspflicht aus ? Wie ist die rechtliche Lage wenn das Nachbarskind runterfällt und sich den Arm bricht ?

Nach dem Urteil gegen den Kindergarten sehe ich das Ganze jetzt nicht mehr so entspannt ... (noch dazu sind unsere Nachbarn eh ein bisserl über"korrekt")

lG

  •  secat
26.4.2012  (#1)
Kindergarten kannst du nicht mit sowas vergleichen.
Da das Kind selber rüberkommt ohne das ihr ausmacht, dass ihr auf sie aufpasst kann ich mir nicht vorstellen, dass sie rechtlich etwas machen können.
Außerdem was wäre das für eine Schweinerei? Das kind zu euch spielen schicken und dann euch verklagen wenn was passiert?

Solange ihr keine offenen Pools oder Hunde ihm Garten habt kann euch vermutlich nix passieren.
Bin aber kein rechtsexperte
lg

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  •  Sebastian_wien
26.4.2012  (#2)
.soweit ich weiß ist man für alle Unfälle auf seinem eigenen Grundstück haftbar solange man nicht dafür gesorgt hat, dass die entsprechenden Absicherungen vorhanden sind. Wenn man den Nachbarskindern also den Aufenthalt genehmigt, dann übernimmt man automatisch auch die Haftung.

Wir haben derzeit zB. keine Einfriedung und unser Pool ist nur provisorisch abgedeckt. Sollten sich ein paar Jugendliche einen lustigen Schwimmabend machen und einer dabei ertrinken, dann sind wir - laut meinem Rechtschutz - wegen Fahrlässigkeit dran.
Um dem entgegen zu wirken ist unser Grundstück mit Bauzäunen gesichert.

Bilder von unserem Pool in der Bauphase: http://der-hausbau.blogspot.com/2011/08/der-pool-ist-fertig-238.html

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  •  Vectra
  •   Silber-Award
26.4.2012  (#3)
Sind Pools - nicht einzuzäunen?



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  •  humi
26.4.2012  (#4)
Schon schlimm in welcher zeit wir leben.
Ich würde mal mit den nachbarn sprechen wie die das sehen und versuchen den kindern weiterhin das spielen zu ermöglichen.

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  •  Sebastian_wien
26.4.2012  (#5)
@vectra - noch sind Pools nicht einzuzäunen. Außerdem gilt das bei Inkrafttreten des Gesetzes nur für Neuerrichtungen.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
26.4.2012  (#6)
@humi - Das was die Nachbarn heute sagen muss aber nicht dem entsprechen was sie sagen wenn ihr Kind von unserem Spielturm fällt und sich einen Arm bricht.
Leider sind wir mit den Nachbarn seit dem Bau einer Gartenhütte schon etwas leidgeprüft ... sonst würde sich so eine Frage gar nicht stellen.

Deswegen den beiden Kindern das gemeinsame Spielen zu verbieten ist aber auch keine sinnvolle Lösung :)

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  •  humi
26.4.2012  (#7)
Ich lob mir meine gute nachbarschaft immer mehr. auch wenns anfangs bei uns auch nicht leicht war, jetzt passts gut.

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  •  TDI nie
  •   Silber-Award
27.4.2012  (#8)
Da möcht ich mich gleich anschließen: - Weiß jemand wie die Gesetzeslage aussieht für Gartenteiche.
Müssen diese umzäunt werden?
Ich denke mal wenn ein Nachbarskind, welches sich ohne meine Zustimmung auf meinem Grundstück aufhält, darin ertrinkt kann ich mir nur mehr das 9er Eisen nehmen.
So wie ich die Rechtssprechung unserer Gerichte einschätze, nehmen die mir alles weg was nur geht.
Wie sieht es eigentlich mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus?
Ist es möglich, per Anwalt ein Betretungsverbot zu erwirken. Kann man die irgendwie zwingen, auf ihre Blagen aufzupassen.
In meinen Fall geht es um leider recht primitive Menschen die sich nicht viel interessieren wo ihr Kind rumstreunt.
Gegen das Kind selber hab ich ja nichts, auch nicht wenn es auf meinem Grundstück spielt in normalen Ausmaß, aber er ist halt sehr aufgedreht wenn nicht sogar hyperaktiv. Also man muß echt immer aufpassen was er jetzt schon wieder anstellt. Und ich sehe eigentlich nicht ein, Kindergartentante für fremde Kinder zu spielen.



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  •  mlduke1975
  •   Silber-Award
27.4.2012  (#9)
Kinder sind eben Kinder und geben erworbene Freiheiten ungern wieder her...JEDER verantwortungsvolle Poolbesitzer sollte seinen Pool entsprechend absichern (das betrifft übrigens auch meterhohe Steinschlichtungen ohne Absturzsicherung). Kindern das gemeinsame Spielen zu verweigern ist wohl das allerletzte, so werden dann die zukünftigen "Therapiekinder" herangezogen - und lieber ein Kind das etwas aufgedrehter ist als eine Schlaftablette die sich niemals im Leben durchsetzen können wird. Gottseidank funktioniert das bei uns hier (am Lande) sehr gut und wenn sich einmal ein Kind was bricht oder sich gröber verletzt wird das keinen krumm genommen. Bezüglich Kindergärten und deren Kletterverbot - einfach lächerlich und pädagogisch nicht zu begrüßen da es leider immer mehr Kinder gibt die nicht richtig gehen, laufen, fallen, klettern und vor allem nicht mehr miteinander spielen können.

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  •  humi
27.4.2012  (#10)

zitat..
auf ihre Blagen


alleine wie du kinder nennst, stellts mir die letzten haare auf den kopf auf.
mach einen zaun um dein grundstück, dann kann die blage garnicht auf deinen grund und pasta. *kopfschüttel*

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
27.4.2012  (#11)
Hmmm - Vielleicht hilft das hier etwas weiter: http://www.kija.at/index.php/faqs/22

Man übernimmt nicht automatisch die Aufsichtspflicht nur weil ein Kind das eigene Grundstück betritt. Auf der anderen Seite müssen Pools, Teiche, Baugruben trotzdem gesichert werden, was auch durch Umzäunung des Grundstücks gelöst sein kann.

Beim Kindergartenurteil war die Sachlage etwas anders als es bei einer korrekt gebauten Schaukel oder es bei einem Teich am eigenen gut umzäunten Grundstück wäre. Der Kindergarten hatte ausdrücklich die Aufsichtspflicht und der Unfall passierte nicht bei einem befestigten Spielgerät mit Geländer sondern bei einem Baum den die Kinder unbeaufsichtigt erklettert hatten.

Letztlich ist die Aufsichtspflicht nichts anderes als die Pflicht sich Zeit nehmen die anvertrauten Kinder soweit anzulernen bis sie die Risiken und das eigene Können selbst einschätzen können, wenn man schon in der Nähe sein muß. Die Aufsichtsverpflichtung wird ja umso lockerer je mehr das Kind kann. Je mehr man bereit ist sich Zeit zur Förderung zu nehmen umso eher kann man seine Kinder in die Eigenverantwortung entlassen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.4.2012  (#12)
eine speziell geschulte kindergartenpädagogin... - ... muss sich halt - wenn ihre standesvertreter immer auf die ach so tolle, lehrergleiche ausbildung pochen - auch ein mehr an verantwortung zurechnen lassen als jede nicht geschulte (privat-)person. gaaanz überraschend, wenn's dann mal schlagend wird und eine, die sich um bestehende verbote ned schert, mal was ausfasst. sonst könnte man die ausbildung auch streichen und jeder wäre - sozusagen aus eigener lebenserfahrung - fertige/r kindergartenpädagoge/in. war ja früher auch so - da war die "tante" ned so ausgebildet und auch ned so haftbar.

ich nehme an, diese entscheidung ist gemeint: https://www.kommunalnet.at/default.aspx?menuonr=0&detailonr=76678

die dummheit/borniertheit spricht ja für sich:

zitat..
Eigentlich finde ich es ja schon schlimm, dass das Klettern auf den Baum untersagt war. Ich finde es absurd..so fern der Baum stabil genug ist, um Kinder zu tragen, warum soll darauf nicht auch geklettert werden?

vielleicht, weil's unübersehbar verboten war? warum darf man ned mit dem motorrad durch fuzo, wälder und äcker wheelen, wenn die doch breit genug sind...?

tdinie hat imho völlig recht - und das sieht auch der ogh so, die judikaturlinie hatten wir schon mal: http://www.energiesparhaus.at/forum/15175

http://www.energiesparhaus.at/forum/9564

"zumutbare absicherung" sind eben pflöcke, verbotsschilder, etc. und die beaufsichtigungspflicht trifft nun mal in erster linie die eltern/obsorgeberechtigten - für den rest gibt's die grundstücks- bzw. eigenheimhaftpflicht. da können sich dann uneinsichtige eltern mit der haftpflichtversicherung streiten, deren aufgabe es ist, unberechtigte ansprüche abzuwehren.
de facto ist ein "vernachlässigtes/streunendes kind" - wie jede nicht erwünschte beeinträchtigung des eigentumsrechts durch tiere oder erwachsene auch - eine besitzstörung, die man (spätestens, wenn man nachweislich darauf aufmerksam gemacht hat) nicht dulden muss.

die ortsunüblichkeit ist wohl gegeben, da auch sonst nirgends unerwünschte kinder/personen am eigenen grundstück geduldet werden müssen...


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
29.4.2012  (#13)
@creator - Schon traurig wie wir die Freiheit unserer Kinder - und so frei werden die nie wieder sein - durch idiotische Gerichtsurteile einschränken und limitieren.


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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
30.4.2012  (#14)
und das Schlimmste find ich..... ist, wenn ma als "unbedarfter/unbescholtener" Grundbesitzer nachdenken muss, wer einem nicht irgendwie an Strick drehen könnte, wemma Kinder am Grund spielen lässt.....

Wenn sich a Kind was tut, ists ja nicht das Kind, das an verklagen will, sondern seltsame, überhebliche, unrealistische Eltern.

lg, Wolfgang

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  •  humi
30.4.2012  (#15)
es wird immer blöder, an jeder ecke lauert ein kläger und die juristen reiben sich die hände.
bei uns wurde gespielt, gestritten und der eine oder andere hat mal einen stein auf den kopf bekommen. der ist dann nähen gefahren und hat vom "gegner" dann ein spielzeug als entschuldigung bekommen. von den eltern gabs einen ordentlichen anschiß und das wars. keiner kam auf die idee jemanden zu klagen.
die leidtragenden sind unsere kinder, wenns heißt, die/der darf nicht zu dir spielen kommen weil,.... usw.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.4.2012  (#16)
@humi - Und trotzdem sind die meisten von uns keine unkontrollierbaren Randallierer und Kleinkriminelle, sondern brave Häusl-Leit geworden :)
Dieses übermäßige Kontrollieren und Reglementieren ist doch ganz eindeutig ein extremer Ausschlag in die andere Richtung des Pendels. Wieso nicht einfach die goldene Mitte finden ?

Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber ich frag mich oft, ob die grassierende Allergiewelle nicht auch das Ergebnis unserer sinnlosen Reglementierungswut ist. "Das nicht angreifen, dort nicht hingreifen, den Hund schon gar nicht berühren und 12x am Tag Hände waschen" - schon extrem teilweise.
Meine Kleine sitzt oft stundenlang auf dem Erdhügel der vom Baggern übriggeblieben ist und spielt dort leidenschaftlich gern mit Erde, Würmern und Grasbüscheln. Von mir aus kann sie das Zeug auch essen ... auch wenn das die Mama nicht hören sollte :))

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  •  humi
30.4.2012  (#17)
off topic:

ich geb dir vollkommen recht! wir machen unsere kinder selbst krank. ich sehe es tag täglich, jeder schmarrn muss ins krankenhaus, tag und nacht.
es kann kein pflaster mehr selber geklebt werden ohne das es vorher der arzt gesehen hat.
das die natur vieles selber wieder heilt auf diese idee kommt keiner.
bzw. das man mal ein hausmittel anwendet.
wenn man dann zu den eltern was sagt, kommt gleich eine beschwerde. gut das ich ende des jahres von der unfall weg komme, dass ganze geht mir schon etwas auf die nockerl.
wir wären längst ausgestorben.
ich bin auch der meinung, etwas dreck und ein paar tier haare schaden nicht.


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  •  creator
  •   Gold-Award
1.5.2012  (#18)
die freiheit der kinder endet dort, wo sie andere belästigt - ... und das "helle kinderlachen" - der stolz der eltern - ist halt für ruhesuchende andere lärm. komischerweise sehen viele pubertäre 13-jährige nicht mehr als kinder an...

das urteil ist imho völlig korrekt.

zitat..
Im Urteil steht, dass die Kindergärtnerin "nicht jenes Maß an Sorgfalt angewandt habe, das ihr bei der Betreuung zuzumuten war" - obwohl die Betreuerin gleichzeitig mit einem anderen Kind beschäftigt war.


ach ne, die typin hat - für kindergärtnerinnen völlig überraschend - sich mit einem zweiten kind beschäftigen müssen! das geht ja gar nicht, so multitaskingfähig ist ja niemand, jedem kind seine eigene kindergärtnerin als personal coach! eine mutter, die sich um mehr als ein kind kümmern muss - unzumutbar 8=§ !
sowas schafft arbeitsplätze... jede verkäuferin in einem laden muss den im blick haben und darf sich ned bei mehr als einem kunden im laden beklauen lassen...

dass die ganzen "anti-bakteriellen" reiniger http://www.g-haase.de/umwelt_antibakteriell.html http://lifestyle.t-online.de/antibakterielle-reiniger-sind-unnoetig-und-schaden-der-gesundheit/id_16461796/index und das ach so magere hühnerfleisch http://www.myallergo.de/wissenswertes/allergien/haut/allergie-gegen-reiningungsmittel/ umweltbomben und allergene sind, weiß eh jeder, von der verkeimung in krankenhäusern samt nonokomialen infektionen brauchen wir auch nicht anfangen.
abhärtung+essen a la schatalova, hui chung gong, etc. will aber auch niemand...


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