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Aufschlussgebühren, DRINGEND

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  •  Gast Maria

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Wir wollen uns nächste Woche einen Grund in Bez. Scheibbs, Nö, kaufen. Hätte da eine Frage, die Aufschließung macht 10.500 € aus. Muss man diese auf einmal zahlen, oder kann man die auch in Raten bezahlen?

  •  M@x
12.5.2005  (#1)
Aufschlussgebühren - Hängt von der Gemeinde ab. Bei mir sind es 6 Halbjahresraten (ohne Zinsen). Also frag auf dem Gemeindeamt nach einer Ratenzahlung.

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  •  Gast Maria
12.5.2005  (#2)
M@x - Hast du auch soviel bezahlt? Hab noch vor einem Jahr in einer Nachbargemeinde gefragt, da waren es für 800m² 7.000€. Jetzt zahlen wir für 740m² 10.500,-. Ist das nicht viel? Wieviel macht eure Rate dann aus?

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  •  Gast sabine
12.5.2005  (#3)
vielleicht hilft diese Erklärung - Die Aufschließungsabgabe hat ihre Rechtsgrundlage in der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, (§ 38).

Sie ist ein Beitrag zu den Herstellungskosten der öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehsteig, Abstell- und Grünflächen), der Oberflächenentwässerung und der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde. Mit der Bezahlung der Aufschließungsabgabe sind jedoch die Anschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsleitungen wie Kanal, Wasser, Strom, Fernwärme, Gas, Telekom etc. noch nicht abgedeckt!!


Die Vorschreibung der Abgabe erfolgt dann, wenn

- ein Grundstück oder ein Grundstücksteil im Bauland vom Bürgermeister zum Baupl

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  •  Gast Sabine
12.5.2005  (#4)
weiter gehts hierzum Bauplatz erklärt wird, oder
- eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück erteilt wird, für das bisher noch keine Aufschließungsabgabe entrichtet wurde.


Die Aufschließungsabgabe ist grundsätzlich nur einmal zu entrichten. Die Abgabe errechnet sich durch Multiplikation der Berechnungslänge mit dem Bauklassenkoeffizienten und dem Einheitssatz.Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel der Fläche des Bauplatzes. Der Bauklassenkoeffizient richtet sich nach der im Bebauungsplan höchstzulässigen Bebauungshöhe. Er beträgt in der Bauklasse I 1,00 und erhöht sich fü

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  •  Gast sabine
12.5.2005  (#5)
und nun Teil 3 - und erhöht sich für jede weitere Bauklasse um je 0,25 .

Der Einheitssatz wird vom Gemeinderat mittels Verordnung festgesetzt und ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte samt Gehsteig, Straßenkanal und –beleuchtung.


Beispiel:
Bauplatz mit 750 m² - ergibt eine Berechnungslänge (Quadratwurzel) von 27,3861
zulässige Bauklasse I - ergibt einen Bauklassenkoeffizienten von 1

Berechnung:
27,3861 x 1 x 320,00 = Aufschließungsabgabe EURO 8.763,55


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  •  Gast carina
12.5.2005  (#6)
@sabine - also wir haben für 751 m² € 13.000,-- bezahlt !!!!!

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  •  Gast Maria
12.5.2005  (#7)
@sabine - Danke, ich habs mir eh ausgerechnet, es wird wohl stimmen, da es ja ganz schön teurer geworden ist. Aber meine Frage, wenn man es in Raten zahlt, wieviele Raten darf man? Das ganze sollte ja erschwinglich sein.

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  •  Gast sabine
12.5.2005  (#8)
AW: carina - Die Höhe richtet sich eben danach, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Vergleichen kann man nur wenn man den Einheitssatz weiß, der der Berechnung zu Grunde liegt. Bei uns ist der auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

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  •  Gast sabine
12.5.2005  (#9)
AW: Carina - Die Ratenzahlungsvereinbarung kann man sicher individuell mit der Gemeinde vereinbaren (zB vierteljährliche Raten, auf ein Jahr oder sicher auch mehr Jahre abgeschlossen). Im Regelfall kann man mit dem Bürgermeister immer alles irgendwie regeln. Am besten einmal nachfragen. Ich weiß, dass eine Ratenzahlung auf jeden Fall möglich ist. Die Handhabung wird aber auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

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  •  Patrick
16.5.2005  (#10)
bei mir hat es einen ordentlichen Rabatt - gegeben wenn man alles auf einmal zahlt.

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  •  Gast sabine
17.5.2005  (#11)
Tipp Förderung - Da fällt mir jetzt ein, ich glaube es gibt auch eine Förderung von der Gemeinde für die Aufschließungsabgabe. Diesbezüglich würde ich auch einmal nachfragen! Könnte allerdings auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

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