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Aufschließungskosten Ergänzungsabgabe [NÖ]

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  •  Falke1971
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.3. - 22.3.2017
15 Antworten | 6 Autoren 15
15
Geschätzte Community
Wann werden die Aufschließungskosten bzw. Ergänzungsabgaben bei der Gemeinde in Rechnung gestellt?
Bei der Einreichung oder Fertigstellungsanzeige?
Besten Dank!
Lg

  •  Casemodder
21.3.2017  (#1)
Ich häng mich hier mal dran mit der Frage...wobei es eigentlich egal ist. Zahlen musst es so und so emoji

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#2)
Aufschließung vor dem Bau, Ergänzungsabgaben nach Fertigstellung.
So halt bei uns.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#3)
Bundesland?? (nicht nur vom TE, sondern auch von den Beitragsschreibern)

Ihr müsst da unterscheiden, wann die Gemeinde rechtlich berechtigt ist, die Abgaben vorzuschreiben und wann sie es dann tatsächlich tut. Hat oft vielerlei Gründe, warum das oft erst später kommt (Überlastung des Sachbearbeiers udgl.)
Daher ist wenig damit geholfen, wie das in einem Einzelfall in einer Gemeinde XY grad war. Wichtig ist es zu wissen, wann die Gemeinde (frühestens) berechtigt ist, vorzuschreiben, wenn´s dann (warum auch immer) später kommen kann´s nur recht sein.

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  •  Casemodder
21.3.2017  (#4)
TE und ich NÖ.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#5)
Antwort für NÖ:

Aufschließungsabgabe wird fällig
- bei Erklärung eines Grundstücks zum Bauplatz oder
- bei Erteilung einer Baubewilligung (also mit Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides; hat also nichts mit dem tatsächlichen Baubeginnn zu tun)

Ergänzungsabgabe wird fällig
- bei Änderung von Bauplatzgrenzen, wenn die Bauplatzflächen oder die Bauplatzanzahl erhöht wird, oder
- bei Bewilligung eines Neu- oder Zubaues auf einem Bauplatz, für den bereits früher Aufschließungsabgabe bezahlt wurde, damals aber kein oder ein niedriger Bauklassenkoeffizient bei der damaligen Berechnung zugrunde gelegt wurde als er jetzt zutrifft (auch hier Zeitpunkt: Rechtskraft des Bewilligungsbescheides
Somit - jedenfalls für NÖ - eindeutig:

zitat..
altehuette schrieb: Aufschließung vor dem Bau, Ergänzungsabgaben nach Fertigstellung.

Ist jedenfalls NICHT Gesetzeslage in NÖ!

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  •  paso
21.3.2017  (#6)
Wir haben im Februar 2014 unser Grundstück gekauft und einigen Monaten später haben wir die Rechnung für Kanal, Wasser und Verkehrsfläche bekommen...für Kanal und Wasser muss man sofort zahlen und für die Straße musste man nicht,da die Straße noch nicht fertig ist...aber bei uns gab es Angebot die Ratenzahlung auf 12 Monaten...wir haben für die Verkehrsfläche auch dann gleich bezahlt,obwohl bis jetzt die Straße nicht da ist..Bundesland OÖ

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#7)
@paso
Naja, mag vielleicht für Oberösterreich zutreffen. Aber in NÖ - und darum gehts hier - haben Kanal und Wasser mit der Aufschließungsabgabe rein gar nichts zu tun!!!
Auch den Verkehrsflächenbeitrag gibts in dieser Form in NÖ nicht!!

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  •  Falke1971
21.3.2017  (#8)
Danke für die Infos und sorry für meine späte Rückmeldung.

Mir geht es nur darum, ich habe im Jahr 2015 zwei Parzellen zusammen legen lassen und war mir nicht klar ob eine Abgabe erfoerderlich ist.
Jetzt zwei Jahre später wo ich mit meinen Bau auf diesen Grundstück fast zu Ende bin, weiß ich leider imer noch nicht ob von der Gemeinde noch etwas kommt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#9)
Und warum schreibst diesen Sachverhalt und worum es dir konkret geht nicht gleich ganz am Anfang?
Jetzt fangen wir halt nochmal von vorne an:
Für mich stellt sich nun die Frage, ob überhaupt eine Aufschließungsabgabe fällig wird? Waren vielleicht die beiden vereinigten Grundstücke schon vor der Vereinigung Bauplätze??
Oder wurde das Grundstück erst mit der Baubewilligung zum Bauplatz erklärt? (müsste im Baubewilligungsbescheid angeführt sein).


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  •  Falke1971
21.3.2017  (#10)
Eine Parzelle war komplett Bauland und bei der anderen ist Grünland dabei. Wir haben die Parzellen wegen der Baudichte zusammengelegt. Am Bauamt war am Anfang schon von Ergänzungskosten die Rede, aber es sit bis jetzt nichts gekommen.
Darum meine Frage: Wann kommt die Ergänzungsabgabe?

zitat..
Karl 10 schrieb: Und warum schreibst diesen Sachverhalt und worum es dir konkret geht nicht gleich ganz am Anfang?


Sorry!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#11)

zitat..
Falke1971 schrieb: Eine Parzelle war komplett Bauland

Ich hab nicht nach "BAULAND" gefragt, sondern ob es sich um "BAUPLÄTZE" gehandelt hat.
DAmit man bauen darf genügt nicht nur eine Widmung als BAuland, sondern das Bauland muss zum BAuplatz erklärt werden. Und diese BAuplatzerklärung ist dann entscheidend für die Aufschließungsabgabe (siehe meinen Beitrag oben von 8Uhr42).
Wenn die Gemeinde von Ergänzungsabagbe gesprochen hat, dann deutet das darauf hin, dass irgendwo schon (zumindest teilweise) eine Bauplatzerklärung vorhanden war!
Also wie schon gesagt, zurück an den Anfang:

- Wie war die ursprüngliche LAge und Größe der beiden Grundstücke?
- Welche Teile waren als Bauland und als Grünland gewidmet?
- Waren die BAulandteile bereits zu Bauplätzen erklärt (alle oder nur Teile?)?
- War die Verienigung nur ein simples beseitigen der gemeinsamen Grundgrenze oder wurden auch Grenzen an den anderen Seiten verändert und hat sich dadurch die Gesamtgröße verändert?

zitat..
Falke1971 schrieb: Wir haben die Parzellen wegen der Baudichte zusammengelegt

Das heißt, es gilt ein Bebauungsplan??

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  •  Falke1971
22.3.2017  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb: Wenn die Gemeinde von Ergänzungsabagbe gesprochen hat, dann deutet das darauf hin, dass irgendwo schon (zumindest teilweise) eine Bauplatzerklärung vorhanden war!


Das Grundstück befindet sich auf einer Hauptstraße wo ein Haus aus 1890 gestanden ist, also sollte eine Bauplatzerklärung vorhanden sein.

zitat..
Wie war die ursprüngliche LAge und Größe der beiden Grundstücke?


Beide Parzellen sind 1079 m2 groß. die Parzellen befinden sich hintereinander. Auf der vorderen Parzelle befand sich das alte Haus und befindet sich mitlerweile mein Neubau und ist 100% Bauland. Auf der hinteren befindet sich noch ein alter Geräteschuppen und ist teilweise auch Grünland.

zitat..
- War die Verienigung nur ein simples beseitigen der gemeinsamen Grundgrenze oder wurden auch Grenzen an den anderen Seiten verändert und hat sich dadurch die Gesamtgröße verändert?


Es wurde nur die Linie zwischen den beiden Parzellen gelöscht, sprich es wurde eine große Parzelle und die Gesamtgröße hat sich nicht verändert.


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  •  stecri
  •   Gold-Award
22.3.2017  (#13)
wir haben aufschliessung vor dem bau bezahlt.
Strom und wasser dann während des baus.
Kanal nach Fertigstellung - und da hab ichs monatlich gezahlt (gesamt ca 5500,-) weil ich das Geld für den Gartenzaun benötigte und mit dem Bürgermeister dann so ausgemacht hab emoji
bl nö

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.3.2017  (#14)
@Falke - Na dann ist ja alles klar und auch ganz einfach:
Beide Grundstücke sind schon seit langem bebaut - damit sind sie "Bauplätze" - 2 Bauplätze zu vereinigen zieht keinerlei Aufschließungsabgabe oder Egänzungsabgabe nach sich - somit is auch klar, wieso von der Gemeinde nichts kommt (und auch nichts kommen wird)

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  •  Falke1971
22.3.2017  (#15)
Danke Karl 10!
Als Laie ist das nicht einfach alles zu interpretiern!
Es war jetzt immer ungewiss, ob etwas och kommt oder nicht, weil ja am Anfang beim Einreichen am Bauamt immer davon gesprochen wurde.

Lg

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