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Aufschließungsabgabe / Ergänzungsabgabe NÖ [NÖ]

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  •  joe213
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.4. - 16.4.2016
7 Antworten 7
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Hallo!

Beschäftige mich gerade mit dem Baurecht in Niederösterreich, werde daraus aber nicht ganz schlau.

Es geht um ein großes Baugrundstück, wo bereits ein Haus darauf steht. Es gibt vorne und hinten eine Straße mit Kanal, das Haus liegt im vorderen Bereich und ist dort angeschlossen. Dieses Grundstück soll hinten abgeteilt und verkauft werden und darauf auch ein Haus erbaut werden.

Durch die Abteilung werden ja offenbar Gebühren fällig, nur welche?

Ist in diesem Fall eine Ergänzungsabgabe zu zahlen, weil das Grundstück geteilt wird, oder eine Aufschließungsabgabe für die rückseitige Straße mit Kanal, oder beides?

Danke!

Lg Joe

  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.4.2016  (#1)
Die sprichst von "Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe lt. Bauordnung. Im Text dazu weist du insbesondere auf den Kanalanschluss hin.
Vergiß mal den Kanal, der hat NICHTS mit der Aufschließungsabgabe oder Ergänzungsabgabe lt. Bauordnung zu tun.

zitat..
joe213 schrieb: Ist in diesem Fall eine Ergänzungsabgabe zu zahlen, weil das Grundstück geteilt wird, oder eine Aufschließungsabgabe für die rückseitige Straße mit Kanal, oder beides?

Du vermischt auch hier die Dinge. Eine Aufschließungsabgabe wird - vereinfacht gesagt - fällig, wenn noch niemals eine solche bezahlt wurde. Eine Ergänzungsabgabe wird fällig, wenn bereits eine Aufschließungsabagbe irgendwann bezahlt wurde und jetzt durch eine Neuberechnung ein geänderter (=höherer) Wert rauskommt. Dann ist die frühere Zahlung zu "ergänzen".
Da das bisherige Grundstück bebaut ist, geh ich davon aus, dass bereits einmal eine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde (bzw. bei einem alten HAus als aufgeschlossener BAuplatz gilt). Wenn du jetzt 2 Grundstücke (BAuplätze) daraus machst, dann werden für die beiden neu geformten Grundstücke die Berechnungslängen (=Basis für die Berechnung der Abgabe) zusammengezählt und davon die Berechnungslänge des bisherigen Altgrundstückes abgezogen. Die Differenz der Berechnungslängen bildet dann die Basis für die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe, die dann zu bezahlen ist.
Und nochmal: das alles ist Ergänzungsabgabe nach Bauordnung und hat nichts mit Kanal zu tun.

Bezüglich Kanal gilt nicht die BAuordnung, sondern das Kanalgesetz. Das hat bei der geplanten Teilung folgende Konsequenzen:

- Für das neue Grundstück, auf dem das bestehende HAus steht: Keine Konsequenz, weder für die bereits bezahlte Kanaleinmündungsabgabe, noch für die jährliche Kanalbenützungsgebühr.

- für das neu entshende und jetzt noch unbebaute Grundstück: derzeit ebenfalls keinerlei Konsequenz. Kanaleinmündungsabgabe und Kanalbenützungsgebühr fallen ja erst dann an, wenn tatsächlich dort gebaut/angeschlossen/benützt wird. Und wenn das einmal der Fall sein wird, dann wird für dieses Grundstück und das zulünftige Gebäude von Grund auf neu berechnet und vorgeschrieben.

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  •  joe213
14.4.2016  (#2)

2016/20160414100475.JPG

Die Ausgangslage ist vielleicht etwas komplexer - der derzeitige Grund schaut vom Boden aus wie einer, es sind aber schon ZWEI Parzellen mit Nord-Süd-längs Ausrichtung mit jeweils im Norden einer Straße mit Kanal und Süden einer Straße im Kanal.

Die linke Parzelle ist ca. 600m2 groß, die rechte ca. 2000m2. Aus diesen zwei Parzellen soll im Süden eine NEUE Parzelle mit ca. 1000m2 entstehen.

Ich frage deswegen nach, weil die Gemeinde (lt. Eigentümerin) einmal von einer Ergänzungsabgabe geredet hat, beim nächsten Termin wurde von einer Aufschließungsabgabe geredet - hatte den Eindruck, die Gemeinde kann es sich aussuchen, was sie haben will emoji

Wenn ich rechne ergibt das einen riesen Unterschied:
Ergänzungsabgabe: ([Wurzel(1000)+Wurzel(1600)]-[Wurzel(600)+Wurzel(2000)])*1,25*570 = 1714 €
Aufschließungsabgabe: Wurzel(1000)*1,25*570 = 22531 €

Oder mache ich da was falsch? Und was gilt jetzt - Ergänzung oder Aufschließung?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.4.2016  (#3)
was passiert im Norden mit dem restlichen linken Grundstück? Vereinigung mit dem Haus rechts davon oder bleibt es ein eigenes Grundstück? Am Ende also 2 oder 3 Grundstücke?

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  •  joe213
15.4.2016  (#4)
Das ist noch nicht fix geklärt - kommt auf die Kosten an - was wäre da die günstigste Variante? Rein rechnerisch für die Ergänzungsabgabe habe ich kalkuliert, dass es billiger sein sollte, wenn das obere auch vereint wird. Oder fallen dann wieder andere Gebühren an?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.4.2016  (#5)
Das mit der 2. Parzelle hättest aber auch gleich sagen können/müssen....

zitat..
joe213 schrieb: mit jeweils im Norden einer Straße mit Kanal und Süden einer Straße im Kanal.


Da du wieder auf Straße und Kanal hinweist, sag ich auch noch einmal: hat alles nichts damit zu tun!

Deine obige Berechnung hat mehrere gedankliche Fehler:

zitat..
joe213 schrieb: Ergänzungsabgabe: ([Wurzel(1000)+Wurzel(1600)]-[Wurzel(600)+Wurzel(2000)])*1,25*570 = 1714 €


Du hast 2 Grundstücke: eines mit Haus und vermutlich schon früher abgegoltener Aufschließungsabgabe und eines unbebaut, welches noch kein erklärter Bauplatz ist und daher auch noch keine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde. Wenn du jetzt die Ergänzungsabgabe rechnest musst du die Abgabe für die beiden neu geschaffenen Grundstücke rechnen und davon darfst du dann das schon bisher aufgeschlossene Grundstück in Abzug bringen (also die 2000m²). Du ziehst aber auch die 600m² ab, was nicht richtig ist. Dann kommt hier auch wesentlich mehr raus.
Dem stellst du dann eine (neue) Aufschließungsabgabe für ein neu geschaffenes Grundstück mit 1000m² gegenüber. Auch das ist nicht richtig, da dieses neue Grundstück ja zum Teil aus einem alten, aufgeschlossenen Grundstück besteht und dafür ja bereits Aufschließung abgegolten wurde, welche wieder in Abzug zu bringen ist. Da kommt also dann weniger raus.
Und im Übrigen gibt’s in deinem Fall immer nur eine Ergänzungsabgabe und keine komplett neue Aufschließungsabgabe, da ja ein Teil der betroffenen Fläche bereits als aufgeschlossen gilt und daher immer nur die Differenz zu ergänzen ist.

Ich geh mal einige Varianten durch:
1. Zuerst beide Parzellen vereinigen und dann in einem getrennten 2. Schritt quer in eine Nord- und Südhälfte teilen:
Zuerst Ergänzungsabgabe bei Vereinigung:
Wurzel2600*1,25*570(=36330) minus Wurzel2000*1,25*570(=31864) = Erg.Abgabe 4.466
dann Ergänzungsabgabe bei Querteilung (1000 und 1600m²)
Wurzel1000*1,25*570(=22530) plus Wurzel1600*1,25*570(=28500) minus 36330 = Erg.Abgabe 14.700
Ergibt in Summe für Variante 1 4466+14700=19166

2. Alles in 1 Schritt erledigen und das GESAMTE linke Grundstück einbeziehen (also auch im Norden)
Abgabe Südteil 1000m² = 22530 (Berechnung siehe oben)
Abgabe Nordteil 1600m² = 28500 (sh. oben)
in Summe 51030 minus aufgeschlossenes Altgrundstück (2000m²) 31864= 19166
Variante 2 kommt also auf dasselbe wie Variante 1 (war auch zu erwarten)

3. Bei Variante 3 bleibt der Norden des linken Grundstückes als eigenständiges, nicht aufgeschlossenes Grundstück erhalten, d.h. im Süden einheitliche 1000 m² und im Norden links 370m² und rechts mit Haus dann ca. 1230m² (ich schätze mal den nördlichen Teil davon mit ca. 370m²).
Südteil 1000m² = 22530
Nordteil rechts mit Haus Wurzel1230*1,25*570=24990
in Summe 47520 minus aufgeschlossenes Altgrundstück (2000m²) 31864=15656
Den Nordteil vom linken Grundstück wegzulassen brächte als eine Ersparnis von ca. 3500.
ABER: ein eigenständiges Grundstück mit 370m² im Bauland zu schaffen wird wahrscheinlich nicht genehmigt werden (siehe § 10 Abs. 2 Z.2 Bauordnung). Außerdem ist die Grenze im Norden unmittelbar links neben dem Haus ohnehin nachteilig (bei allfälligen späteren Zu- oder Umbauten)und ist immer ein Hindernis.
Unterm Strich ist also die VArinate 2 die naheliegende, bei der eine Ergänzungsabgabe von ca. 19.166 € anfallen wird.

Ich hoffe ich hab mich da jetzt nirgendwo verrechnet….

Und nochmals: alle diese Rechnungen gehen davon aus, dass das linke schmale Grundstück noch kein erklärter Bauplatz ist und dafür noch niemals Aufschließungsabgaben bezahlt wurden

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  •  joe213
16.4.2016  (#6)
Das hört sich alles sehr plausibel an, offenbar kennst du dich da gut aus. Verrechnet hast du dich zumindest nicht (was ich so nachgerechnet habe) emoji
Ich vermute mal auch das die linke Parzelle kein Bauland ist - muss erst im NÖ Atlas nachschauen, ob das dort steht.

Herzlichen Dank für deine viele Mühe und Ausführungen,



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.4.2016  (#7)

zitat..
joe213 schrieb: Ich vermute mal auch das die linke Parzelle kein Bauland ist

Na wenn das kein Bauland ist, dann schaut die Rechnung aber ganz anders aus, besser gesagt: dann hätte ich mir einige Rechnerei ersparen können. Ich denke, wenn man einen solchen Thread eröffnet und eine solche Frage stellt, dann wär Grundvoraussetzung, dass man weiß, ob die Grundstücke überhaupt als Bauland gewidmet sind. Im bzw. für Grünland gibts nämlich keine Aufschließung!


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