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Aufschließung / Parzellierung (Stmk) - was ist Sache der Gemeinde?

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  •  MaFl
25.2. - 28.2.2021 1
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Hallo zusammen,

Ich habe gemeinsam mit meinen Geschwistern eine Wiese im Bauland überschrieben bekommen, die jetzt in 5 Parzellen geteilt werden soll, wovon wir 2 verkaufen wollen.

Nun stellt sich mir die allgemeine Frage wie das mit der Aufschließung geregelt ist.
Ist es generell Sache der Gemeinde die nötige Infrastruktur (gemeinsame Straße, Strom, Wasser, Kanal, ...) zu den einzelnen Parzellen herzustellen oder bin ich als Grundeigentümer selbst dafür verantwortlich?

Wenn es die Gemeinde macht, mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Werden die Kosten für die anfallenden Bauarbeiten direkt an mich weitergegeben oder gibt es dafür eine pauschale Gebühr?

Wenn ich es selbst mache, bin ich dann auch für die Wartung/Instandhaltung verantwortlich?

Ein ganz konkretes Beispiel dazu: über das Grundstück verläuft eine 20kV Freileitung. Muss ich damit rechnen die Kosten für eine etwaige Verlegung dieser Leitung selbst zu tragen, wenn ich die Parzellen darunter nutzen will?

Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder ist das in jeder Gemeinde individuell geregelt?

Für jegliche Hilfe / Tips / Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!
MfG, Markus

  •  evy
28.2.2021  (#1)
Hallo!
Was all die Fragen rund um die Aufschließung und Parzellierung betrifft, ist normalerweise die Gemeinde zuständig, wo das Grundstück liegt. Also dort alle Auskünfte einholen.

Was die 20kV Freileitung betrifft, wäre wohl der Stromversorger selbst zu fragen.

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