Hallo!
Habe eine kurze Frage: Kann man im Burgenland ein Gefälle von 3 % zum Garagentor machen und eine Schwelle? Dafür ohne Ölauffangwanne?
Für mich ist die Gesetzeslage nicht ganz klar formuliert. Im Endeffekt interessiert mich nur, ob so eine Auffangwanne im Burgenland verpflichtend ist oder obige Alternative auch in Ordnung ist.
Das wird aber eine Hohe Schwelle ... bei 3% Gefälle und angenommen 6m Tiefe der Garage, hast 18cm Höhenunterschied. Wennst rausfindest, wieviel Volumen Du zurückhalten musst, kannst auf die Höhe der Schwelle zurückrechnen.
Habe jetzt erst gesehen, dass ich "%" geschrieben habe. Ich meinte natürlich, dass die Schwelle 3 cm hoch sein wird. Aber grundsätzlich ist diese Variante mit der Schwelle im Burgenland laut Gesetz erlaubt oder?
Zu nem Fall in Niederösterreich (wo die Auffangwanne vergessen wurde) gabs schon mal http://www.energiesparhaus.at/forum/34123 Weiss ned, wie das im Burgenland aussieht ... würde aber als erstes mal die Baubehörde/Gemeindeamt aufsuchen und das abklären .. denn die nehmen im Falle einer Stichprobenkontrolle die Ausführung dann ab ... oder auch nicht.
Nein, ganz so schlimm ist es nicht.
Wir sind erst beim Einreichplan, aber das Problem ist, dass bei Fertigteilgaragen nur das mit der Schwelle möglich ist und wir aber schon den Vertrag unterschrieben haben.
Der Hersteller sollte entsprechendes Wissen über die regionalen Auflagen haben ... wär ja schräg, wenn die Garagen verkaufen, die man evtl. nicht nutzen darf. Bzw. wär das für mich ein Rücktrittsgrund vom Vertrag.
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