Asphaltierung einer Privatstraße (TIR)
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Hallo,
Habe ähnliches bei unserer Zufahrt (bei uns gilt Einstimmigkeit). Hier hängt es stark davon ab was hier vereinbart wurde und ob hier ein z.Bsp.: Vertrag/Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft vorliegt. Hier kann es sowohl Mehrheitsentscheid geben oder aber auch Einstimmigkeit gefordert sein. Für den Erhalt/Bau werden wohl alle gleichermaßen oder nach Besitzanteilen aufkommen müssen. Beschädigungen durch Baufahrzeuge wird wohl der Bauherr tragen müssen, da die Baufirmen hier generell im Vorfeld entsprechende Zugänglichkeit der Baustelle voraussetzen. Damit solltest du auf jeden Fall einen Anwalt/Notar konsultieren. Solche Sachen können sehr kompliziert sein. |

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