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Anonymverfügung nach 8 Monaten?

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
3.4. - 7.4.2019
23 Antworten | 15 Autoren 23
23
Ich befürchte ihr werdet da auch keinen Tipp haben, aber 8 Monate zu spät finde ich schon knackig...

Im August2018 in Salzburg 17kmh im 60er zu schnell - 40 €
Ich kann mich düster erinnern dass ich damals zu meiner Frau gesagt hab "der Blitzer kann unmöglich uns gegolten haben, wir waren nicht zu schnell - der auf der Nebenfahrbahn war der Sünder"

Verjährungsfrist ja mittlerweile 1 Jahr (?) ts ts ts....
a) Weiter an meinen Rechtsschutz oder b) vergeudete Zeit?
(ich könnte eine Abstimmung machen emoji emoji )

LG

  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.4.2019  (#21)

zitat..
Andi1979 schrieb: der auf der Nebenfahrbahn war der Sünder"


Ehrlich gesagt würd ichs drauf ankommen lassen, wenn du der Meinung bist, dass der neben dir den Blitzer ausgelöst hat.

Zusätzlich kannst mit ein bisl Glück dann hoffen, dass du über die Verjährungsfrist kommst.
d.h. die anonymverfügung ignorieren, dann bekommst eine Lenkererhebung, Anzeige usw...
Und spätestens dann müssens das ordentlich begründen und nachweisen.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
6.4.2019  (#22)
... wurde der Kasten überhaupt rechtzeitig geeicht?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.4.2019  (#23)
@ildefonso:
Das wäre dann der 2. Ansatzpunkt.

Ein Rechtsanwalt hat mir mal erklärt, dass die Radarboxen nur auf die ganz linken Fahrspur ausgerichtet sind.
d.h. wenn man auf der mittleren oder rechten Spur geblitzt wird, hat man recht gute Chancen beim Einspruch.

Ich würd das aber trotzdem nur machen, wenn ich mir halbwegs sicher bin, nichts illegales getan zu haben.

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