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Anlagewohnung mit Geschwister gemeinsam kaufen

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  •  Schweigerg
9.4. - 11.4.2022
10 Antworten | 7 Autoren 10
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Meine Schwester und ich überlegen unsere Mittel zusammen zu legen und gemeinsam eine Anlagewohnung zu kaufen. Wir sind beide verheiratet, eventuell würden wir unsere Ehepartner mit an Board holen. Eigenkapital und Einkommen wären wohl kein Problem, aber wir fragen uns wie das rechtlich funktionieren könnte und wie die Banken das sehen. Wir würden es über unsere Hausbank machen wollen (Sparkasse).

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.4.2022  (#1)
Beim Kauf einer parifizierten Wohnung müsst ihr beachten, dass es nur maximal 2 Eigentümer geben kann - mehr gibt das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) nicht her. Sollten also eure jeweiligen Ehepartner ebenfalls "dabei" sein wollen, wäre dieser Punkt zu diskutieren.

Generell ist es wichtig zu klären, in welcher Ausgestaltung das Vorsorgeobjekt erworben werden soll. Entweder wie erwähnt als bereits bestehendes Wohnungseigentum an dem ihr das ausschließliche Nutzungs- und Eigentumsrecht habt, oder im Rahmen eines Bauherrenmodells, bei dem ideelle (Miteigentums-)Anteile an einem größeren Wohnobjekt erworben werden. Hier gibt es auch einige Anbieter am Markt (z.B. IFA, Öko-Wohnbau, etc.), die "Komplettlösungen" anbieten.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr konkret eine parifizierte Wohneinheit erwerben und finanzieren wollt. Um die Wohnung auch steuerlich zu nutzen, werdet ihr eine steuerliche Prognoserechnung abgeben müssen, die neben den erwarteten Mieterträgen, dem Mietausfallswagnis, den Fremdkapitalzinsen auch die AfA (Abschreibung - 1,5% p.a.) berücksichtigt. Damit die Aufwendungen steuerwirksam berücksichtigt werden können, muss nachgewiesen werden, dass die Wohnung nach 20 Jahren einen steuerlichen Gewinn "produziert" hat. Für steuerliche Details und wie sich das auf jeweils dich + Family und Schwester + Family auswirkt, würde ich jedenfalls einen Steuerberater konsultieren.

Finanzierungsseitig gilt es zu beachten, dass die Leistbarkeit der Kreditrate durch dich und deine Schwester dargelegt werden muss. Dafür werdet ihr neben den vielen anderen Unterlagen je eine Haushaltsrechnung abgeben müssen, die diesen Umstand dokumentiert. Die gemeinsame Kreditaufnahme stellt rein "technisch" jedenfalls kein Problem dar.
Euer Berater bei der Sparkasse wird euch diesbezüglich sicher unterstützen.

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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  Schweigerg
9.4.2022  (#2)
 

zitat..
LiConsult schrieb:

Beim Kauf einer parifizierten Wohnung müsst ihr beachten, dass es nur maximal 2 Eigentümer geben kann - mehr gibt das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) nicht her. Sollten also eure jeweiligen Ehepartner ebenfalls "dabei" sein wollen, wäre dieser Punkt zu diskutieren.

Generell ist es wichtig zu klären, in welcher Ausgestaltung das Vorsorgeobjekt erworben werden soll. Entweder wie erwähnt als bereits bestehendes Wohnungseigentum an dem ihr das ausschließliche Nutzungs- und Eigentumsrecht habt, oder im Rahmen eines Bauherrenmodells, bei dem ideelle (Miteigentums-)Anteile an einem größeren Wohnobjekt erworben werden. Hier gibt es auch einige Anbieter am Markt (z.B. IFA, Öko-Wohnbau, etc.), die "Komplettlösungen" anbieten.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr konkret eine parifizierte Wohneinheit erwerben und finanzieren wollt. Um die Wohnung auch steuerlich zu nutzen, werdet ihr eine steuerliche Prognoserechnung abgeben müssen, die neben den erwarteten Mieterträgen, dem Mietausfallswagnis, den Fremdkapitalzinsen auch die AfA (Abschreibung - 1,5% p.a.) berücksichtigt. Damit die Aufwendungen steuerwirksam berücksichtigt werden können, muss nachgewiesen werden, dass die Wohnung nach 20 Jahren einen steuerlichen Gewinn "produziert" hat. Für steuerliche Details und wie sich das auf jeweils dich + Family und Schwester + Family auswirkt, würde ich jedenfalls einen Steuerberater konsultieren.

Finanzierungsseitig gilt es zu beachten, dass die Leistbarkeit der Kreditrate durch dich und deine Schwester dargelegt werden muss. Dafür werdet ihr neben den vielen anderen Unterlagen je eine Haushaltsrechnung abgeben müssen, die diesen Umstand dokumentiert. Die gemeinsame Kreditaufnahme stellt rein "technisch" jedenfalls kein Problem dar.
Euer Berater bei der Sparkasse wird euch diesbezüglich sicher unterstützen.

Danke, das ist sehr hilfreich. Steuerberater und Bankberater werden wir ansprechen, wenn es konkreter wird (der Schwager ist Makler und berät uns hier).
Bei der Leistbarkeit ist für uns offen, wie die gemeinsamen Ausgaben in den jeweiligen Familien dividiert werden (ich zahl mehr als 50%, da meine Frau weniger verdient, meine Schwester weniger als ihr Mann). Am gemeinsamen Konto sieht man das aber halt nicht.




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.4.2022  (#3)
Bei der Leistbarkeit geht es darum zu zeigen, dass die beiden Kreditnehmer die gemeinsam aufgenommene Verbindlichkeit bedienen können - selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der Aufwendungen, die anteilsmäßig in den jeweiligen Familien berücksichtigt werden müssen (Haushaltskosten, eventuell bestehende Kreditraten bzw. Miete, Wohnkosten, etc).
Deswegen wird höchstwahrscheinlich auch je Kreditnehmer eine Haushaltsrechnungen erstellt werden müssen.

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
9.4.2022  (#4)
Nachdem ihr noch überlegt, ich würde mir das sehr gut überlegen. Bei der Konstellation würden bei mir alle Alarmglocken läuten die es bei der Geldanlage gibt, da ist fast alles dabei was ich nicht tun würde.

Da das nicht die Frage ist, spare ich mir Details, aber ich würde unbedingt zu unabhängiger Beratung (und das ist weder Schwager noch Hausbank) raten um das vernünftig umzusetzen (oder doch bleiben zu lassen). 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.4.2022  (#5)
Auch ich würde von so einer Konstellation dringend abraten.
Konflikte vorprogrammiert.

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  •  WDH
10.4.2022  (#6)
Würde ich dringend davon abraten von dieser merkwürdigen Konstellation , das Chancen Risiko Verhältnis steht in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Erträgen 

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  •  thez
10.4.2022  (#7)
Sehe den "Vorteil" auch nicht wenn du es mit deiner Schwester machst. 
Du scheinst das größere Einkommen zu haben. Wenns genug Reserve gibt alleine durchziehen. 

Im 4er Gespann gibts nur Streitereien im Falle von Trennung, Scheidung etc.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
10.4.2022  (#8)
Habt ihr eure jeweiligen Immobilien überhaupt schon voll bezahlt? Wenn nein, dann würde ich mich erstmal darauf konzentrieren. Und wenn ihr beide soweit seid: Kauft lieber beide getrennt. (Austauschen könnt' ihr euch über das Thema ja trotzdem.)

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  •  Schweigerg
11.4.2022  (#9)
Danke für die vielen Antworten. Ich verstehe die Skepsis, aber sehe es eigentlich nicht so, dass es vorprogrammiert oder sicher wäre, dass es schief geht. Wenn zwei Menschen gemeinsam investieren und jeder gleich viel einbringt/zahlt und die Erträge dementsprechend geteilt werden, sehe ich nicht mehr Potential zu streiten als bei allen anderen gemeinschaftlichen geschäftlichen Unternehmungen. Aber es ist noch nichts fixiert und es sind noch einige Dinge zu bedenken.


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
11.4.2022  (#10)
Es wird wahrscheinlich nicht schief gehen, aber die zusätzlichen Risiken (und Aufwand) die ihr künstlich erzeugt werden nicht durch Mehrertrag kompensiert. Oder was ist der Vorteil den ihr euch durch das "zusammenlegen" erhofft?

Würdet ihr dadurch mehrere Immobilien kaufen können, wäre es für mich noch nachvollziehbarer.

Es geht auch nicht in erster Linie um streiten, sondern einfach auch fehlende Flexibilität wenn sich über Jahrzehnte wirtschaftliche Interessen/Situationen unterschiedlich entwickeln. Was passiert wenn einer verkaufen will/muss? Wer kümmert sich um die Wohnung wenn etwas schief läuft und wie wird dieser Aufwand kompensiert? Wie optimiert man die Steuerbelastung bei 2 Eigentümern? Die Liste lässt sich ewig verlängern und beinhaltet noch nicht mal die Risiken die eine einzelne Immobilie als Anlage ohnehin bereits hat. 

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