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Angebot verbindlich?

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  •  Dosenkuh
31.7. - 9.10.2009
15 Antworten 15
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Hallo

Vielleicht kann mir ja hier wer weiter helfen. Es geht um folgende Siituation:
hab mich, natürlich auch Aufgrund des von der Fa. gelegten Angebotes, entschieden die INstallationsarbeiten bei unserem EFH von eben diesem "Professionisten" machen zu lassen. Das ich meine Entscheidung im Nachhinein bereu soll nur mal am Rande erwähnt werden, und dass ich durch diese Firma erst wahre Gelassenheit gelernt habe...gut, ein schöner Nebeneffekt.
Jetzt ist es so dass mir diese Firma für einen bestimmten Teil der Arbeit im Angebot x Stunden als Arbeitszeit aufgeführt hat. Tatsächlich brauchen sie jetzt aber schon nicht diese x Stunden, sondern sind jetzt schon bei xmal3 (die genauen Zahlen hab ich nicht im Kopf). Muss ich das jetzt wirklich so hinnehmen und diese dreifach benötigte Arbeitszeit anstandslos zahlen? Da bräucht ich dann ja eigentlich eh kein Angebot einholen. Oder gibts ne Möglichkeit, um mir zumindest einen Teil davon zu ersparen?

Danke schon mal für eure Hilfe
lg
Alex

  •  creator
1.8.2009  (#1)
nein. - argumentation: §5 konsumentenschutzgesetz.

Kostenvoranschläge
§ 5. (1) Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinn des § 1170 a ABGB durch den Unternehmer hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.
(2) Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Unternehmers zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.

selbst wenn die firma argumentiert, dass irgendwo steht "regie nach tatsächlichem aufwand" o.ä. : das ist eine unzulässige klausel im sinn des §879 abgb und daher nichtig (=ungültig), weil dann ja nie ein anbot sinnvoll bewertet werden kann. nur wenn ganz keicht erkennbar an unübersehbarer stelle darauf hingewiesen wurde, dass das anbot "unverbindlich" ist (was ja den zweck ad absurdum führt), kann davon abgewichen werden.
schaut also gut für dich aus. ruhig blut ist geld wert - du hast ja noch nicht abgenommen (immer auf förmliche übergabe bestehen) und damit kann keine rechnung fällig werden. das nennt sich "zurückbehaltungsrecht".
das "i-tüpferl" ist dann das spiel, für das mich hier ganz viele user-profis hassen: gewährleistung. da gibt's zig threads.

du hast noch nicht bezahlt und damit alle trümpfe in der hand. das simpelste von allen ist, dir mal deine geduld löhnen zu lassen: eingeschriebener brief an die firma samt rüge über alle misslichkeiten und forderung nach preisminderung verbunden mit einer aufzählung aller - subjektiv empfundenen und vorerst gar nicht mal beweispflichtigen - mängel und der ankündigung, das ganze so verspätet nicht abzunehmen. natürlich mit bewertung aller zusätzlichen kosten, die dir durch die firma entstanden sind. lustigerweise gelten die verzugszinsen, die eine firma in ihre agb schreibt, auch für dich, wenn die firma in verzug ist. je länger die also brauchen, desto billiger wird's. da braucht man nicht einmal ein frist, weil die firma netterweise die stunden ins anbot geschrieben hat.
ich wette mit dir: richtig reklamiert wird das eine super-günstige installation. die musterbriefe für mängelrügen gibt's z.b hier:

http://www.energiesparhaus.at/forum/16094

man muss sich als kunde nichts gefallen lassen und die ö. rechtslage ist da sehr eindeutig. das wissen alle firmen und sobald du nur vki oder kschg erwähnst, wird's oft schon billiger... aus mir unerfindlichen gründen interessieren sich die meisten kunden nicht, wie es um ihre rechte steht und wie sie sie geltend machen können.
das kschg findest du hier:
http://www.ris.bka.gv.at/Bund/

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  •  herbert
4.8.2009  (#2)
kanns nur bestätigen bei mir wars ähnlich, hier gings bzw. gehts noch imemr um den außenputz des hauses. sie überschritten angebot mit mehr als 50 %. ich hab schon nach der hälfte der zeit die fa. informiert, was da los ist, diese hat nicht reagiert und weitergearbeitet. ich selber führte täglich ein bautagebuch, hab mängel und zeitverluste, die trotzdem verrechnet wurden, penibel notiert und festgehalten. normal muss fa. dich informieren, dass überschreitung ansteht. laut gerichtsurteile müssen etwa 5-15% überschreitung akzeptiert werden, hab mich damals auch schlau gemacht, den laut angebot angesetzten wert hab ich dann bezahlt (und keinen cent mehr) und dann die fa. aktiv werden lassen. zusätzlich mit der arbeiterkammer kurzgeschlossen und dann nach mehrfachen verhandlungen kam der chef der genossenschaft dazu und ich hab eine minimale erhöhung als kompromiss akzeptiert (die aber bis dato von mir noch immer nicht bezahlt wurden, ist nun schon 1 1/2 jahre her emoji weil noch immer mängel nicht behoben wurden, sind laut sachverständigen nun ein präsendenzfall geworden, da nun auch ein verschulden der fensterfirma aufgedeckt wurde). die erhöhung war in der bandbreite meiner kompromissbereitschaft, da vor gericht sicher ein teil der kosten an mir hängen bleiben würden und anderseits sich die fa. von meiner hausfläche her massiv verkalkuliert hatte emoji
mfg
herbert

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  •  creator
4.8.2009  (#3)
kompromissbereitschaft sollte man nicht zu früh zeigenzudem:
"die erhöhung war in der bandbreite meiner kompromissbereitschaft, da vor gericht sicher ein teil der kosten an mir hängen bleiben würden und anderseits sich die fa. von meiner hausfläche her massiv verkalkuliert hatte emoji"
wenn die von der firma als "fachmännisch" zu blöd zum flächenberechnen sind, ist das deren problem. das zurückbehaltungsrecht schützt bei richtig gerügten mängeln sehr wohl+ gut.
einzig die verplemperte zeit vor gericht würde hängenbleiben, aber - wenn's so war, wie geschildert - gäbe es kein kostenrisiko. die firma müsste einen bedingten zahlungsbefehl erwirken, der unter hinweis auf das zurückbehaltungsrecht und die richtige mängelrüge beeinsprucht würde - der ist dmit schon abgewürgt und im verfahren obläge es der firma, zu beweisen, dass alles vereinbarungsgemäß+mängelfrei ist. selbst den gutachter dürfte sie als kläger zur beweissicherung vorstrecken. so viel kann sie einen sv gar nicht schmieren, dass der gegen den kunden entscheidet - und ist nur ein mini-mangel da, gibt's keine fälligkeit - verfahren für firma verloren.

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  •  Noldman
5.8.2009  (#4)
@herbert: - 5-15% Überschreitung muss man akzeptieren?!? Ich frag mich immer wieder wie sich derartige Legenden derart hartnäckig halten können.
Diese Überschreitung haben die Gerichte bei nicht verbindlichen Kostenvoranschlägen angenommen mit ein paar Speziellen Eigenheiten die vorliegen müssen.
Bei verbindlichen Kostenvoranschlägen (und die liegen im Zweifel bei Verbrauchergeschäften vor) gibts diese ominösen 5-10% nicht!
Wie creator schon schrieb, könnte man mit Überschreitungen, Klauseln ect. Kostenvoranschläge so einfach im Nachhinein ausweiten, wozu braucht man dann einen Kostenvoranschlag?

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  •  herbert
10.8.2009  (#5)
hi noldman und creator - also ich bin auch davon ausgegangen, dass ich dadurch keine probleme bzw. mehrkosten bekommen würde.
bei den diversen "gesprächen" mit der firma, aber auch seitens des sachverständigen und der arbeiterkammer, aber auch von ein paar "rechtsexperten", die mir dazu gerichtsurteile vom ogh vorgelegt bzw. auch online nachlesbar, gezeigt haben, war ich mir da nicht mehr ganz so sicher und dies war wie oben erwähnt eigentlich auch die gemeinsame sichtweise ziemlich aller personen. fa. sagte halt 15%, rechtsexperten samt ak gingen eher von 5% aus.
ich denke, nach über 1 1/2 jahr verhandlungshärte meinerseits mit der fa. hab ich sicher keinen schnellen kompromiss herausverhandelt, noch dazu liegt das verschulden vermutlich bei der fensterfirma (deren rechnung ja schon seit ein paar jahren vollständig bezahlt war) und ev. auch bei der außenputzfirma (durch unsachgemäßen einbau der fensterbänke, wobei diese aufgrund der mangelhaften einbauhilfe seitens fensterfirma begründet wird --> sagt gerichtlicher sachverständige, der nicht von mir sondern von außenputzfa. beauftragt wurde).
ich werd aber - um trotzdem bei meinem thema zu bleiben emoji - mängelrügen bzw. schadenersatzansprüche an beide firmen aussenden, da der sachverständige aus meiner sicht sehr viel zeit verstreichen lässt und werde ev. ende august dies versenden. frage an euch: passt dies so? wie würdet ihr da vorgehen? hab natürlich nichts dagegen, wenn ich mir diese zahlung sparen könnte ...
fenster wurden ja schon vor ein paar jahren eingebaut und zur gänze bezahlt. außenputz samt fensterbänke kam erst vor 2 jahren rauf, da hab ich nur den preis laut angebot bezahlt, kompromissbetrag steht noch aus. aprospos verbindlichen kostenvoranschlag und noldman: wenn 200 std. arbeitszeit kalkuliert worden sind, aber nach tatsächlichem aufwand abgerechnet wird, denk ich doch, dass da eine "bandbreite" zulässig sein wird ...

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  •  creator
10.8.2009  (#6)
@herbert: nein, keine bandbreite. - kostenvoranschläge sind bindend - wenn nicht, muss das eben ganz klar ersichtlich sein. natürlich kenne ich die nähren umstände nicht und kann mir daher keine bewertung anmaßen, allerdings wäre es evtl. sinnvoll, das mal an einem amtstag mit einem richter deines bezirksgerichts durchzusprechen - das wäre ja auch für klagen zuständig.

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  •  herbert
13.8.2009  (#7)
& creator - wenn dich nähere umstände interessiern, kann ich dir diese gern geben, kein problem. am angebot - ist schon einige zeit aus - stand aber sehr wohl ein (vermutlich) durchschnittlicher zeitaufwand mit stundensatz, wobei ergänzt wurde, dass nach tatsächlichen zeitaufwand verrechnet wird. und da gilt mE schon dieser richtwert als bandbreite. das mit dem bezirksgericht ist eine überlegung, die ich vielleicht auch noch ins auge fassen sollte...
mfg
herbert

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  •  creator
13.8.2009  (#8)
die ergänzung wäre zu analysieren: - "wobei ergänzt wurde, dass nach tatsächlichen zeitaufwand verrechnet wird." - prima vista ist das ein verfälschen des erstanbots, weil jetzt auf einmal die gefahr für das verzögern auf dich überwälzt wurde. dem stimmt man nicht ohne gegenleistung zu, wobei jetzt halt fraglich ist, aus welcher motivation genau und unter welchen umständen das passiert ist. war dir die überwälzung des risikos bewusst? war das erstanbot die höchstzahl oder wie ist dort der az-wert angenommen worden? ich denke, hier wäre mal anzusetzen - am besten bei einer gratis-beratung beim bg oder vki/ak.




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  •  Dosenkuh
6.10.2009  (#9)
und es geht weiter - Als es damals um die benötigte Arbeitszeit ging war ich ja, auch aufgrund der Antworten auf meinen Ausgangspost, relativ gelassen als ich mich mit dem Zuständigen der Firma getroffen habe um zu klären wie es denn nun weiter gehen sollte. Haben uns dann auch sehr zügig geeinigt (oder besser gesagt, ich hab meine Vorstellung genannt und ned wirklich eine Wahl gelassen ;) ). Damit, so dachte ich, wär die Sache soweit erledigt gewesen.

Nun, was soll ich sagen...mit diesem Glauben hab ich weit daneben gelegen. Letzte Woche kam die letzte Rechnung...und mich hab fast der Schlag getroffen. Anstatt der im Angebot stehenden ~35.000 € waren es auf einmal 55.000. Ich darauf hin (wieder einmal :) ) Kontakt mit dem Verantwortlichen aufgenommen, der nur meinte er könne sich das nicht erklären und müsse sich das ansehen. Bin ja gespannt was da raus kommt, am Donnerstag gibts das nächste Treffen, und schön langsam hab ich die Schnauze gestrichen voll und bin im Geiste schon darauf eingestellt, meinen Rechtsschutz zu bemühen.

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  •  creator
8.10.2009  (#10)
jetzt sag' bitte nicht, du hast die damalige einigung nicht schriftlich... zumindest wird's ja zeugen geben.
ansonsten: nicht mängelfrei angenommen - das wenigstens schriftlich mit zustellnachweis rügen und damit kann keine fälligkeit eingetreten (=zurückbehaltungsrecht).
wennst unbedingt was zahlen willst (und alles super gemacht ist), kannst ja den ursprünglichen betrag minus haftrücklass zahlen - dann können sie dir auch sonst nix.

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  •  Dosenkuh
8.10.2009  (#11)
sicher - hab ich alles schriftlich, aber Nerven kostet mich das ganze trotzdem. Schließlich muss ich ja meiner Frau dann alles soweit klar machen dass sie auch wieder beruhigt ist. Der Zuständige der Firma war im Übrigen heute da, hat sich auch alles soweit geklärt, zumindest was mich betrifft. Was die Firma selbst betrifft, da scheint allerdings noch so einiges an Klärungsbedarf zu bestehen

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  •  creator
8.10.2009  (#12)
jo, frauen halt...emoji) - auch wenn die das nicht so gern hören ist es fact: am bau ist noch der mann gefragt... da sind empathie und mitgefühl ned immer positive assets.
meine hat's auch noch nicht verwunden, dass ihre authorität bei arbeitern mit migrationshintergrund endenwollend war...
dann kostet jeder deiner nerven die firma geld, oder? das würde ich dem firmen-heini schon mal unter die nase reiben, wie er sowas völlig rechtsgrundlos fordern kann... und rabatt fordern.

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  •  creator
8.10.2009  (#13)
natürlich vergessen: - congratulations!

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  •  Dosenkuh
8.10.2009  (#14)
Danke - Und ja, wie soll ichs schreiben...ich hab mir meine Nerven Verkeramiken und Verchromen lassen. Brauchte ja noch die Badausstattung, und meine WCs waren auch noch ned komplett, ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl diesbezüglich hat immerhin zu einem ganz netten Preisnachlass bei diesen Dingen gesorgt.

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  •  creator
9.10.2009  (#15)
... was ich immer sag': cool bleiben, rügen... und dann - "ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl diesbezüglich hat immerhin zu einem ganz netten Preisnachlass bei diesen Dingen gesorgt."

immer dasselbe, wenn man mal sieht, wie's geht, flutscht der rest von alleine... glück auf!

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