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Anbau an die Baufluchtlinie

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  •  Haubauer23
9.5. - 17.7.2013
6 Antworten 6
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Hallo erstmal!

Hätte eine Frage zur Baufluchtlinie in Niederösterreich. Wenn in einem Bebauungsplan gereglet ist, dass man an eine gegebene Baufluchtlinie anbauen muß, wie oft muß man dann an diese Baufluchtlinie anbauen. Also mit wievielen Punkten vom Gebäude. Ich konnte diesbezüglich leider nichts finden.
Vielen Dank schonmal im Voraus!

  •  joker
10.5.2013  (#1)
Am Besten fragst du bei der Gemeinde am Bauamt nach.
Wir haben auch in Niederösterreich gebaut und bei uns berührt das EG die Baufluchtlinie gar nicht, nur das um 1 Meter auskragende OG. (ca. 1/3 der Bauplatzbreite.)
LG
Joker

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  •  gg7
31.5.2013  (#2)
Bei uns hat der Nachbar nicht ganz angebaut, es wurde nur Straßenseitig der Abstand zwischen uns abgemauert, damit es von der Straße aus wie angebaut aussieht.

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  •  Haubauer23
15.7.2013  (#3)
So, habe mich beim Gebietsbauamt schlau gemacht. Also im Prinzip muss man nur einmal mit einem Gebäudeteil (es reicht eine Hausecke) an die Baufluchtlinie anbauen. Dann ist die Anbaupflicht erfüllt. Wenn man nur mit der Garage anbaut, muss diese höher als 3 m sein und mit dem Hauptgebäude verbunden sein, damit es als eine Gebäudeeinheit zählt.


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  •  sir_rws
16.7.2013  (#4)
Wenn die Garage höher als 3 Meter sein soll dann darf sie aber nicht mehr an der Grundgrenze stehen sondern es muß der Bauwich eingehalten werden (meist 3 Meter).

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
16.7.2013  (#5)
@sir_rws: deshalb gibt es ja auch die baufluchtlinie oder?
@haubauer23: baut ihr in einer neuen siedlung, die nicht typisch wie die letzten jahrzente rasterförmig geplant wurde? habe das über NÖ gestalten gehört, dass manche gemeinden es geschafft haben abzuweichen vom schema f ...
http://www.noe-gestalten.at/site/gemeinden/neue-wege-in-der-siedlungsentwicklung

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  •  sir_rws
17.7.2013  (#6)
@alfa2: Der Bauwich hat nix mit der Baufluchtlinie zu tun emoji

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