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Allgemeine Kredit-u.Darlehensbedingungen

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  •  wowo99
14.8. - 17.8.2009
8 Antworten 8
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Hallo,
ich plane einen Umbau finanziert mit einem Einmalbarkredit in Höhe von € 300.000,-.
Habe verschiedene Angebote das aus meiner Sicht beste:
Laufzeit:längstens bis 30.6.2019
Rückzahlungen jederzeit möglich ohne Pönale
3 Monats Euribor plus 1,375 %
Einmalige Bearbeitungsgebühr 1%
Bereitstellungsprovision 0,05 % p.a.
Rückzahlung 2011 aus Lebensversicherung ca. € 240.000 und rest 2012.Soweit so gut.

3 Punkte der Kreditbedingungen habens aber in sich:

1.Übergabe eines unausgefüllten Rektawechsels

2.Die Bank ist ermächtigt,ihr bestellte Sicherheiten auch ohne Information des Kreditnehmers freizugeben

3.Sollte durch gesetzliche oder behördliche Maßnahmen(z.B.Basel II)oder sonstige Ereignisse die Situation eintreten,dass die Anwendung vereinbarter Zinsanpassungs-
indikatoreneine von den tatsächlichen Verhältnissen am Geld-und Kapitalmarkt abweichende Zinssatzfestlegung ergibt oder sollten sich derartige Maßnahmen auf die Kalkulationsgrundlagen des vereinbarten Zinssatzes(z.B.auf den darin enthaltenen Aufschlag auf Zinsindikatoren)auswirken oder sollte sich der Verbraucherpreisindex 2005 bezogen auf den Monat des Vertragsabschlusses oder der letzten durch Änderungen des VPI 2005 bedingten Konditionenanpassung, um mehr als fünf Prozentpunkte ändern,können beide Vertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen,eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Lösung zu finden.
Kommt eine diesbezügliche Einigung in angemessener frist nicht zustande,ist die Bank berechtigt,das Kreditverhältnis unter Einhaltung einer mindestens einmonatigen Frist zum nächsten Quartalsende aufzukündigen.

Ich wäre auf Eure werten Kommentare zu diesen 3 Bedingungen sehr gespannt.
Ich denke daß Nummer 2 und 3 sowieso nicht gesetzeskonform sind und will daher diese mit der Bank gar nicht diskutieren.

Vielen Dank und LG WoWo

  •  creator
14.8.2009  (#1)
stimmt nicht ganzwie immer sind agb halt der versuch.... was draus wird, ist was ganz anderes. über gesetzwidrige klauseln gibt's eh threads.

ad 1) der wechsel ist im rahmen der verhandlungen über div. begebene sicherheiten zu besprechen. ist nicht gesetzwidrig, etwas zu verlangen... brauchst ja nicht darauf eingehen.

ad 2) freigabe ist immer gut - ist ja zu deinem vorteil. sinnvollerweise sollten sie dir das auch sagen, wenn sie sicherheiten nicht mehr brauchen...

ad 3) probleme können nur (vertragsrecht = privatrecht, kann also gesetz nicht ändern) die "sonstigen maßnahmen" machen - und die gilt es zu definieren bzw. taxativ aufzuzählen. die klausel ist halt der versuch, auf geänderte verhältnisse reagieren zu können. jede bank versucht das - mit unterschiedlich schlauen methoden bzw. erfolg. de facto werden diese umstände schon durch die ogh-judikatur ziemlich eingebrenmst - aber wennst sicher sein willst, definierst das um.
wegen der agb würde ich mich also nicht zu sehr aufregen - eher wegen der kondis(also max. klausel 1) - die sind eher mau.

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  •  wowo99
14.8.2009  (#2)
Danke - @creator
Danke Für Deine Antwort.
ad 1)Da die Kreditsumme voll besichert ist finde ich das Verlangen nach einem Blankowechsel etwas übertrieben.

ad2)Alles klar hab ich falsch verstanden.Paranoia?!

ad3)was ich nicht ganz versteh ist Deine Anmerkung "(also max. klausel 1)"
Und was an den Kond. findest Du mau?Welche Kondis sollte ich Deiner Meinung denn kriegen?

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  •  creator
14.8.2009  (#3)
kondis: na ja, unbesehen ist das jetzt ins blaue.... aber gesetzt den fall, deine bonität ist normal oder etwas besser: dann sollten 1,25% auf z.b. den 3m-euribor oder halt 1% auf irgendeinen standardmäßigen smr+euribor-mix schon drin sein - mit dem recht der indikatorwahl und des jederzeitigen (z.b. quartalsweise) wechsels auf deinen wunsch.

was verstehst du unter "voll besichert"? eine grundbücherliche besicherung ist ja nicht unbedingt pflicht - bei guter bonität reicht auch epu oder halt z.b. nur 50% im grundbuch eingetragen.
bab = pauschal verhandelbar und sonstige gebühren überflüssig, vergleiche einfach die tipps zum downloaden.

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  •  wowo99
15.8.2009  (#4)
aus dem blauen.Unter voll besichert meine ich dass der gesamte Kreditbetrag mit einer CMI LV(Höchststandgarantie momentan € 230.000) die im August 2011 abreift und einem Wertpapierdepot(Belehnwert ca.€ 280.000) besichert ist.
Grundbuch und epu mag ich einfach nicht.

Bei bester Bonität sollte ja dann 3m-euribor plus 1% Aufschlag drinnen sein.Oder?

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  •  creator
16.8.2009  (#5)
ich muss ja nicht alles verstehen... aber wenn du von einem "belehnwert" eines depots sprichst, ist dir schon klar, dass du dann keine finanzierung, sondern halt einfach einen lombard-kredit brauchst - mit 0 gebühren.
oder soll das heißen, du hast halt papiere um 280t im depot - da kannst dann von ca. 100-140t rahmen ausgehen?

ich weiß ja nicht, wann du wieviel geld brauchst - aber so, wie sich das hier liest, schaut's nach einer simplen zwischenfinanzierung bis 2011 aus. evtl. bei kommerzbanken nachfragen oder privatbanken - wo ist denn das depot? bei direktanlage brauchst ja nur den lombard beantragen - und kreigst den rahmen eingeräumt. kommt halt auch auf die depotstruktur an...


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  •  Reinhard
16.8.2009  (#6)
belehnwert - wenn das stimmt mit dem belehnwert von 280 ts, dann ist das schon die mögliche lombardhöhe. dh die papiere auf dem depot sind mind. 280ts wenn nicht sogar mehr wert ... belehnwerte sind 100%, 70%, 50% usw des jeweiligen papiers.
grundsätzlich frag ich mich, warum man mit einem depotwert > 280ts überhaupt soviel finanzieren will ... es sei denn es sind lauter >4% wohnbauanleihen, dann würds unter umständen sinn machen.

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  •  wowo99
16.8.2009  (#7)
dann ein Baukonto? - Danke für die Antworten.
Der Unterschied zwischen Depot- und Belehnwert ist mir klar.Die € 280.000,- sind der Belehnwert.
Im Depot sind hauptsächlich Anleihen die in Relation zum derzeitigen Depotwert ca.5% nach KEST bringen und darüberhinaus noch immer auch entsprechendes Kurspotential haben.
Ob ich Mitte 2011 alles zurückzahle will ich zeitnah entscheiden.
Mir scheint nach Lektüre Deiner Tipps,danke creator,und sonstiger threads hier im forum ein Baukonto für ca.2 Jahre am Besten mit Festlegung der Bedingungen für einen anschließenden Kredit.Dann kann ich ja entscheiden wie´s weitergehen soll.

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  •  creator
17.8.2009  (#8)
erst mal planen, wann wieviel geld wofür benötigt wird - bis jetzt liegt der geldbedarf ja nur 20t über dem belehnwert. würde einfach kalkulieren, wieviel geld bis zu tatsächlichen zahlungszeipunkten noch reinkommt und ein paar banken betreffend belehnungskondis abfragen - auch online-broker, da die bei neukunden-aktionen samt depotübertrag mit dem depotwert durchaus attraktive kondis bieten. da die paiere dann sowieso selbstläufer sind und den kredit abzahlen, solltest du sie eh länger halten.
die tipps sind natürlich allgemein gehalten und daher nicht unbedingt auf die situation von leuten mit +280t im depot samt in 3 jahren fälliger lv gemünzt.

du kannst zwar die baukonto-kondis mit dem lombard-anboten vergleichen, wirst aber bei normalen verhältnissen und papieren feststellen, dass lombard günstiger ist.


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