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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen [W]

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  •  gruebler
  •  [W]
  •  [Wien]
3.8.2008
2 Antworten 2
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Weil ich immer alles genau lese fand ich auf einer Homepage in den AGB der betreffenden Firma folgenden Text:

Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Unfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Was mich daran am meisten irritiert ist:
Kostenvoranschläge sind ENTGELTLICH und UNVERBINDLICH.

Ich kenne nur die Version: kostenlos und verbindlich.

Bitte um Eure Kommentare
Danke Gruebler

  •  creator
3.8.2008  (#1)
was von einer firma zu halten ist, steht immer in den agb. - die sind sozusagen die wirkliche visitenkarte. auch sollte immer bedacht werden, dass agb dazu dienen, die bedingungen eines geschäfts zu gunsten der jeweiligen firma zu ändern. sonst würde nämlich die normale gesetzeslage völlig ausreichen - und dem kunden mehr rechte einräumen. so auch hier: vergleiche mal §5 kschg:
Kostenvoranschläge
§ 5. (1) Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinn des
§ 1170 a ABGB durch den Unternehmer hat der Verbraucher ein Entgelt
nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht
hingewiesen worden ist.
(2) Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Unternehmers
zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn
nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.

diese großartige firma schöpft den gesetzlichen rahmen voll aus: sie lässt sich geld für einen kv bezahlen - weist auch darauf hin - und erklärt ihn dann - ebenfalls richtig - darauf hinweisend für unverbindlich.
jetzt kann sich jeder ein bild von dieser firma machen.

ich würde daher jedem raten, agben gründlich zu studieren und im zweifel immer mit dem vorbehalt "agb ausdrücklich widersprochen" zu unterfertigen - und sich mal das gesicht des gegenübers anzuschauen. da kommen dann lustige gespräche zustande, in deren folge sich einiges verhandeln lässt...

möchte auch auf den link der arbeiterkammer verweisen: http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-33714-IPS-1.html

oder mit "gesetzwidrige Klauseln Arbeiterkammer" zu googeln.

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  •  gruebler
3.8.2008  (#2)
@creator - Danke für die Antwort, danke für den Link!
Gegoogelt hatte ich, aber offenbar mit den falschen Eingaben!
Nochmals vielen Dank Gruebler

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