Hallo,
wir bauen in Niederösterreich. Der Plan ist schon bei der Gemeinde eingereicht. Uns sind nun im Zuge der Angebotseinholung und Gesprächen mit Gewerken mögliche Änderungen eingefallen, wie es vielleicht doch besser wäre.
• Wir haben ein Pultdach (5°) geplant, jedoch ohne Betonzwischendecke und einer Blecheindeckung. Jetzt ist uns von mehreren Seiten gesagt worden, dass wir uns über den Lärm durch Wind/Regen/Hagel und der Hitze im Sommer bewusst sein müssen. Wir sind nun am überlegen, ob wir eine Betonzwischendecke machen sollen. Dabei würde sich die Raumhöhe und somit auch die Gebäudehöhe ändern. Wir würden trotz geänderter Gebäudehöhe noch unter den erlaubten 8m bleiben.
• 2 Fenster und die Hebeschiebetür werden um einige cm kleiner
• Evtl. wollen wir den Keller jetzt doch weglassen und dafür den an die Garage angrenzenden Abstellraum vergrößern.
Sind diese Änderungen erlaubt, muss ich da wo ansuchen oder das dann nach Fertigstellung "umzeichnen" lassen ode rgeht das gar nicht? Wie geht man da vor?
Danke und Lg