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OÖ: Grundstücksteilung

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  •  Rautenhirt
13.1. - 15.1.2021
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo allerseits,
ich habe eine Situation, die meines Erachtens etwas kompliziert ist und bevor ich hier mit der Gemeinde ins Detail gehe möchte ich mich Vorab informieren wie hier der Stand ist und auf was ich Achten muss.
Bei einem offenen Gespräch mit dem Baubeauftragten von der Gemeinde habe ich die Befürchtung, dass dieser uns eher Steine in den Weg legt als uns mögliche Lösungsansätze zu geben. Darum möchte ich hier mit Bedacht vorgehen und mir mögliche Lösungen schon im Vorhinein ansehen.
Die Lage ist folgende:
Es ist ein Grundstück in Familienbesitz (Vater - noch nicht an Kind, sprich mich, übergeben).
Grundstück ist lt. Flächenwidmungsplan der Gemeinde in einem Dorfgebiet, somit kann darauf gebaut werden.

Grundstücksgröße ist aktuell ca. 6.000qm und es müsste nur eine Grundstücksteilung gemacht werden. Jetzt sind jedoch ca. 4.000qm von diesem Grundstück aktuell an einen Landwirt verpachtet und auch komplett uninteressant bezüglich Hausbau.
Die Interessante Fläche sind in etwa 2.000qm wo auf einem Teil bereits ein Haus steht, wo die Großmutter lebt.
Neben dem Haus der Großmutter würden wir gerne unser Haus errichten, jedoch muss die Zufahrt am Haus der Großmutter vorbeigehen, dies ist leider die einzige Möglichkeit.
Siehe Abbildung 1:

2021/20210113312705.png
Die Gemeinde ist natürlich daran interessiert 2 vollwertige Grundstücke daraus zu machen. (Wie gesagt der Rest der 6000qm ist zwar Dorfgebiet aber nicht bebaubar).
Die kompletten 6000qm sind in Familienbesitz.
In unserem Fall würde bei einer Grundteilung das Grundstück der Großmutter jedoch sehr klein ausfallen (max. 550qm) und unser Grundstück würden wir gerne ca. 1000qm haben wollen, mit der Zufahrt würden es wahrscheinlich eher in Richtung 1300qm werden.
Siehe Abbildung 2:

2021/2021011389502.png
Sollte die Großmutter irgendwann nicht mehr sein, kann man mit dem Haus auch nicht großartig etwas anfangen. Man würde das Haus dann wahrscheinlich wegschieben und der Grund 1 geht dann auch in unseren Besitz über.

Jetzt ist die Frage wie wir hier am besten vorgehen um dies entsprechend so umsetzten zu können. Ich habe das Gefühl, die Gemeinde möchte hier eher 2 Gründe mit gleicher Größe machen (2 x ~900qm), damit irgendwann auf Grund 1 wieder ein Neubau entstehen kann.
Dies wollen wir aber auf keinen Fall! Es soll auf jeden Fall irgendwann auch Grund 1 in unseren Besitz über gehen und hier soll zum Beispiel ein Obstgarten entstehen.

Kann die Gemeinde hier irgendwas entgegensetzen, wenn alles in Familienbesitz ist?
Oder ist es besser, den Plan mit Grund 1 irgendwann auch in unseren Besitz zu geben und den Garten damit mehr oder weniger zu erweitern, gar nicht der Gemeinde zu nennen?
Wie bereits gesagt, habe ich die Befürchtung, dass die Gemeinde hier eher gegen uns arbeitet wenn wir den Plan genau so schildern.

Ich hoffe ich konnte die Situation halbwegs verständlich erklären.
Ich freue mich auf eure antworten.

  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
14.1.2021  (#1)
Und wieso nicht einfach das Grundstück "ganz" lassen und das zweite Haus wie geplant bauen würde die Kosten einfach sparen

Vor einigen Jahren war ein solches Vorgehen in OÖ überhaupt kein Problem, du beschreibst sozusagen einen Standardfall das man Oma/Opa im Haus lässt und eine nächste Generation sich ein neues Heim schafft.

Wenn die nötigen Abstände zwischen den Häusern eingehalten werden war das möglich in der Vergangenheit, es geht da um den Brandschutz  und eine theoretisch mögliche Grundstücksteilung

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  •  stefano
15.1.2021  (#2)
Man kann es auch wie unten teilen (wo man die Grenze zieht müsst ihr überlegen) und ein Geh- und Fahrtrecht für Grund 2 über Grund 1 ins Grundbuch eintragen lassen.

2021/20210115360743.png

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  •  Rautenhirt
15.1.2021  (#3)
Danke für eure Antworten.

@ChristianIV ist denn das überhaupt möglich?
Kann ich auf 1 Grundstück mehrere Gebäude errichten mit unterschiedlichen Adressen?
Es ist ja auch nicht der Plan, dass die kompletten 6000qm an uns überschrieben werden, sondern nur der Teil auf dem wir bauen wollen.
Laut dem ersten Gespräch mit der Gemeinde haben diese eine Grundstücksteilung vorgeschlagen eben mit dem Zusatz, dass Grund 1 aber dann sehr klein werden würde und man wenn dann 2 gleichwertige Grundstücke haben will.

@stefano Die Idee hatten wir auch. Jedoch ist Grund 1 dann ja wieder kein vollwertiges Grundstück. Denn wer baut sich wo hin wo jemand anderes ein Geh- und Fahrtrecht hat?

Laut Gemeinde dürfen Baugründe aktuell maximal 1300qm groß sein.
Mit unserem Plan würden wir aber dann irgendwann fast 2000qm haben und das möchte die Gemeinde nicht.
Darum möchte die Gemeinde 2 vollwertige Gründe, so dass auf Grund 1 irgendwann wieder ein Neubau entstehen kann. Das wollen wir aber nicht, wir wollen irgendwann Grund 1 in Grund 2 eingliedern und dann entsprechend 1 großen Grund haben.
Mein Problem ist, dass wenn ich unsere Idee 1 zu 1 so der Gemeinde schildere, diese meiner Meinung nach mit Sicherheit das ganze Vorhaben ablehnen wird und in weiterer Folge das ganze schwieriger für uns wird.
Sie wollen einfach keine Gründe größer als 1300qm.

Jetzt ist die Frage ob die Argumentation der Gemeinde so plausibel ist?
Wenn Grund 1 und Grund 2 sowieso in Familienbesitz ist und Grund 1 nie an jemanden anderen veräußert wird macht die Teilung in 2 vollwertige Grundstücke ja überhaupt keinen Sinn.
Die Gemeinde kann uns aber die Grundteilung und den Bau auf Grund 2 verhindern, in dem Sie sagen wir sollen doch das Gebäude der Oma auf Grund 1 entsprechend umbauen oder dergleichen.
Aktuell ist es ja unerwünscht etwas abgelegen einen Neubau zu errichten.
Wie gesagt liegt der Grund zwar in einem Dorfgebiet, jedoch trotzdem abgelegen ohne Nachbarn.

Zusammengefasst:
Plan der Gemeinde ist:
- weniger Neubau (schon gar nicht abgelegen, eher in Siedlungen)
- mehr Wiederverwendung von alten Gebäuden

Wir wollen jedoch auf einem abgelegenen Grundstück (weit weg von jeder Siedlung) einen Neubau errichten obwohl dort bereits ein altes Gebäude steht.
Dieses Gebäude wird von uns früher oder später abgerissen und somit unser Grundstück erweitert.
Da läuten leider viele Alarmglocken bei den Gemeindebediensteten.
Stichwort Sternchenbau! 

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  •  Dumtidum
15.1.2021  (#4)
Ich würde das auch wie Stefano machen. Wenn ihr die Gründe sowieso nicht verkaufen wollt, ist das die einfachste Lösung. Eure Variante (Verkleiner Grundstück auf 550) könnt ihr im Fall des Falles ja später immer noch machen. Ich würde daher eurer Grunstück um genau jenen Teil, den ihr von der Oma für die Einfahrt benötigt kleiner machen. Somit kommt ihr zukünftig wieder auf die max. 1300 m². 

Wenn ihr irgendwann das Haus der Oma schleift, dann könnt ihr den Grund ja nutzen und müsst die 2 Grundstücke nicht vereinigen. 

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  •  Rautenhirt
15.1.2021  (#5)
Okay seht ihr also keinen Grund warum die Gemeinde das ablehnen sollte, wenn wir unseren Baugrund eben 1300qm groß machen und der Grund der Oma halt ca. 550qm bleibt.

Wie gesagt ist das ja dann für die Gemeinde offensichtlich, dass das Haus der Oma irgendwann geschliffen wird.
Somit befürchte ich, dass die Gemeinde unseren Plan "durchschaut" und uns das nicht bewilligen wird.
Wegen eben Sternchenbau und Nutzung alter Gebäude etc.

Sollte es so funktionieren kann ich dann später auch einen Zaun um beide Grundstücke ziehen ohne diese zu vereinigen?

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