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Änderung Kamin ==> Änderung Einreichplan

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  •  hanness
30.5. - 10.6.2013
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Hallo,

bei unserem bevorstehenden Bauvorhaben stehen wir jetzt von folgendem Problem.

Wir haben unser Haus mit zwei 1-zügigen Kaminen geplant. Einen für einen Kachelofen und einen für eine Pelletsheizung (vielleicht später mit Scheitholz-Beistellkessel).

Die Pelletsheizung sollte im Technikraum (25m²) im Keller stehen. Dort wollten wir auch die restliche Technik unterbringen (KWL, Staubsauger, Wasser, Pufferspeicher,...). Jetzt bin ich zufällig drauf gekommen, dass das irgendwie nicht zusammenpasst. Wir müssen den Technikraum wegen der Heizung T90 bzw. T30 brandsicher ausführen und haben dann eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung], von der die Rohre direkt in den Wohnbereich gehen. Das haben alle übersehen (Baumeister, Installateur, Planer KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung], Bausachverständiger, Rauchfangkehrer)

Man könnte zwar Brandschutzklappen in den Rohren montieren. Das gefällt mir aber nicht.

Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass wir den Kachelofenkamin 2-zügig machen und die Pelletsheizung in den Pelletslagerraum stellen.

Das Problem ist, dass die Einreichung schon läuft. Die Nachbarn haben unterschrieben, der Bausachverständige hat den Segen schon drauf gegeben, und der Rauchfangkehrer war schon auf der Gemeinde und hat den Plan angeschaut. Mehr ist bis jetzt noch nicht passiert. Das weiß ich, weil ich den Plan wieder daheim hab, weil mir noch ein Nachbar gefehlt hat (wochenlang im Urlaub)

Jetzt habe ich folgende Fragen:
-) Darf ich die Pellets im Pelletsgewebetank neben dem Kessel lagern. Soweit ich informiert bin ist das in OÖ unter 50kW Leistung erlaubt.
-) Ist das ein riesen Drama, wenn man jetzt noch was ändern muss
-) Wie läuft so eine Änderung ab. Muss ich etwa mit einem neuen Plan wieder zu den Nachbarn??

Zum besseren Verständnis noch eine Skizze:


2013/20130530244960_th.JPG

  •  Fantipooh12
3.6.2013  (#1)
Über Pellets weiß ich nichts. Aber: Wir haben den Kamin schon allein aus Irrtum der Baufirma nun 2- zügig, obwohl im EInreichplan nur ein einzügiger ist. Gemeinde sagte nur: Uns gehts um die Grenzen und die Einmaßung und die Auflagen zur Sicherheit alles andere ist uns egal (wir haben keinen Bebauungsplan!). Bei uns waren diese Änderungen bedeutungslos. Ich möchte nur draufhinweisen, dass es bei uns nicht erwünscht war, den Stromverteiler im Raum mit der Pelletsheizung zu haben, da diese Frischluft braucht. Der Rest des Hauses soll luftdicht sein. Die Leerrohre in den Verteilerkasten sorgen für Falschluft (ich bin Laie, so wurde es uns gesagt). Auf jeden Fall würde ich bei Änderung des Kellsstandortes die luftdichte Gebäudehülle im Auge behalten.

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  •  niceguymarty
  •   Bronze-Award
10.6.2013  (#2)
Auswechslung.Ob man Pellets direkt neben den Kessel lagern darf weis ich nicht, aber wenn es zu Änderungen im Zuge der Bauausführung kommt, können diese nachträglich im Zuge eines Planwechsels nachgereicht werden. Bei geringfügigen Änderungen (bitte in der Bauordnung nachschauen was das ist) genügt ein Bestandsplan im Zuge der Fertigstellungsanzeige. Und ich denke mal, dass das den Nachbarn herzlich wurscht ist, ob du 2 einzügige oder 1 zweizügigen Kamin machst!

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