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Abweichungen von Bebauungsvorschriften

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  •  Pamela202
10.11. - 17.11.2015
15 Antworten 15
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Hallo liebe Forum Mitglieder!

Wir überlegen gerade, unsere grenzwertig große bebaubare Fläche geringfügig zu erweitern. Und zwar gibt es einen interessanten Leitfaden, der besagt dass unter gewissen Umständen Abweichungen von den Bebauungsvorschriften in Wien möglich sind. Anbei der Link: https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/leitfaden-69-bo.pdf

Hat wer Erfahrung damit bei der Einreichung??
Danke, LG

  •  mycastle
  •   Silber-Award
10.11.2015  (#1)
warum spielt ihr nicht mit Nebengebäude - denn zum Hauptgebäude zählt nicht das Nebengebäude....
Welcher Bezirk, sprich welche MA 37?

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  •  melly210
10.11.2015  (#2)
Soweit ich weiß werden Abweichungen von den Bebauungsvorschriften nur beim Vorliegen triftiger Gründe genehmigt. Momentan zb gerne bei Dachgeschoßaufbauten, weil es da selten möglich ist die bisherige Dachhhöhe zu halten. Das wird dann mit der Schaffung neuen Wohnraumes in sehr verdichtetem Gebiet argumentiert, die ohne Überschreitung der zulässigen Bauhöhe unmöglich wäre.

Wo baut ihr denn ? In einer Kleingartenanlage ? Wenn ja kann ich dir gleich sagen, daß die Aussichten daß ihr größer bauen dürft gleich null sind. Das wollen nämlich so gut wie alle, weil man dort halt nur sehr klein bauen darf. Da wird rigoros durchgegriffen, incl nachmessen und Rückbauverordnungen wenn doch größer gebaut wird. Habe ich von zwei Seiten schon gehört (Freunde die in Kleingärten wohnen).
Was die Nebengebäude angeht, das geht leider auch nicht, alle komplett umschlossenen Flächen, also auch Gartenhütten und Nebengebäude, zählen wenigstens in Wien zur verbauten Fläche.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
11.11.2015  (#3)
Etwas Estragon noch dazu: In etwa beschrieben sind die Voraussetzungen dafür im Leitfaden. Der springende Punkt ist das mit dem Mehrwert - den darf man allerdings nicht primär auf sich selbst beziehen - z.B. steht da ja:

Die Schaffung von zusätzlichem Wohn-oder Arbeitsraum alleine ist kein Ziel des § 69 BO BO [Bauordnung/Baugesetz] (dies dient in der Regel nur der Erreichung eines Mehrwerts in ökonomischer Hinsicht).

Damit so etwas durchgehen kann, brauchst recht gute Argumente (wie auch immer die bei dir sind / sein könnten) und imho jemand, der damit Erfahrung hat. Bei entsprechend vernetzten Bauträgern klappt so etwas eher als bei privaten Hausbauern. Böse Zungen behaupten, dass namhafte Architekten mit guten Verbindungen da auch mehr Freiheiten haben - vor allem wenn es um den Ermessensspielraum einer MA19 geht.


Was meines Wissens nach bei einem 69 durchgeht: vorgeschrieben ist z. b. ein Pultdach mit einer gewissen Neigung - sagt man stattdessen begrüntes Flachdach, dann kann das gehen. War vor ein paar Jahren bei einem Nachbarn so. Der hatte allerdings auch recht gute Verbindungen zu den diversen Ämtern.

Bei ist es so, dass wir auf unserem Grundstück drei verschiedene Bauvorschriften haben. Ist besonders lustig, aber einfach Pech. Ging aber trotzdem so, dass wir innerhalb der Vorschriften bleiben konnten. Mit der MA19 hatten wir trotzdem das Vergnügen ... nur so viel MA2412 gibt es wirklich. Eine normale Einreichung innerhalb der Bauvorschriften ist in Wien schon amüsant - einer 69er - die schematische Darstellung ist nur eine milde Andeutung.

Langer Rede kurzer Sinn - einen 69er zu probieren, hat nur Sinn bei entsprechenden Erfolgsaussichten - sonst sind's leere km.


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  •  nobody4yu
  •   Silber-Award
11.11.2015  (#4)
Als einfache Häuslbauerin wie du eine sein wirst, kann ich dir jetzt schon sagen, dass §69 bei dir nicht angewendet werden wird (außer du hast extrem gute Verbindungen zur Politik / Ämtern).

Denn neben der MA37 sind auch andere Ämter zuständig. Die größte Hürde wird die MA19 sein. Diese sind seit ein paar Jahren extrem rigoros und erlauben so gut wie nichts mehr bzw. bilden sich ein, Architekt spielen zu müssen.

Ich habe selbst das Problem mit 2-Familienhaus, Carport und Mini-Nebengebäude gehabt und sehr lange gekämpft um die max. 1/3 Verbauung nicht zu überschreiten. Der Referent von der MA37 war amüsiert, dass ich 99,90% der möglichen Verbauung erreicht habe. :)

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  •  Pamela202
11.11.2015  (#5)
Danke für Eure Beiträge!
Wir bauen im 23. Bezirk. Zwar keine Kleingartensiedlung, aber wir dürfen trotzdem nur 25% verbauen. Es ist also recht bescheiden für ein EFH. Wir hätten angedacht mit dieser Regelung vielleicht statt auf 25% auf 26% bebaute Fläche von der Grundstücksfläche zu kommen.
Leider habe ich weder gute Verbindungen zur Politik, noch kenne ich wen bei den Ämtern. Also mach ich mir da keine großen Hoffnungen. Aber trotzdem, wenn man jetzt auf 26% käme - und man hat Argumente, wenn auch keine besonders guten - kann es dann bei der Abnahme trotzdem sein dass ein Auge zugedrückt wird? LG



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  •  nobody4yu
  •   Silber-Award
11.11.2015  (#6)
Das glaub ich nicht. Es kommt aber sicher keiner um misst nach. Wo kein Kläger da kein Richter. ;)

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  •  melly210
11.11.2015  (#7)

zitat..
Pamela202 schrieb: Wir hätten angedacht mit dieser Regelung vielleicht statt auf 25% auf 26% bebaute Fläche von der Grundstücksfläche zu kommen.
Leider habe ich weder gute Verbindungen zur Politik, noch kenne ich wen bei den Ämtern. Also mach ich mir da keine großen Hoffnungen. Aber trotzdem, wenn man jetzt auf 26% käme - und man hat Argumente, wenn auch keine besonders guten - kann es dann bei der Abnahme trotzdem sein dass ein Auge zugedrückt wird? LG


Sein kann es immer, aber wie gesagt, ich kenne Fälle in denen dann Rückgebaut werden musste, weil die Behörde nicht will, daß das dann alle machen, weil es geht eh durch. Ich würde das nicht riskieren, wenn du dein komplett fertiges Haus rückbauen musst wegen ein paar cm wird dir das viel Ärger verursachen und sehr viel Geld kosten !


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  •  ma2412
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#8)

zitat..
nobody4yu schrieb: Das glaub ich nicht. Es kommt aber sicher keiner um misst nach. Wo kein Kläger da kein Richter. ;)


Tja - da wäre ich etwas vorsichtig.
Es ist im großen Donaudorf ein Phänomen, dass es besonders viele "nette" Nachbarn gibt und der humorlose Amtsschimmel lebt.

Voriges Jahr - ca. 1 Jahr nach Einzug - habe ich zufällig am Gehsteig vor dem Haus einen Herren mit Maßband bemerkt. Freundlich wie ich bin, habe ich den gleich angesprochen, was er denn da macht. Hat gemeint, das ist nur für die Planerstellung und alles Routine. Er hat allerdings nur bei unserem Haus nachgesehen und ist dann mit seinem Caddy samt Magistratskennzeichen abgerauscht. Tja - alles nur Zufall und was tun die nicht alles für einen korrekten Stadtplan & sowahr mein Name Knackal ist und ich eine Frau bin emoji
Unser Haus stimmt mit dem Einreichplan überein und es ist auch nichts mehr gekommen. Andernfalls ... najo.


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  •  nobody4yu
  •   Silber-Award
12.11.2015  (#9)
Diese "netten" Nachbarn kenne ich auch.

Ich frage mich nur was diese Messung mit Maßband am Gehsteig bringt. Man ist dort mind. 3m (Vorgarten) vom Haus entfernt. Da kommt schon mal eine Ungenauigkeit zustande. So wird man nicht ermessen können, ob 25% oder 26% verbaut wurde. Wenn aber der Behörde etwas komisch vorkommt, kann Sie einen Nachweis eines Geometers einfordern.

Ich selber empfehle natürlich den Einreichplan und den Baubescheid auf Punkt und Beistrich zu erfüllen.

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  •  melly210
  •   Bronze-Award
12.11.2015  (#10)

zitat..
ma2412 schrieb: Voriges Jahr - ca. 1 Jahr nach Einzug - habe ich zufällig am Gehsteig vor dem Haus einen Herren mit Maßband bemerkt. Freundlich wie ich bin, habe ich den gleich angesprochen, was er denn da macht. Hat gemeint, das ist nur für die Planerstellung und alles Routine. Er hat allerdings nur bei unserem Haus nachgesehen und ist dann mit seinem Caddy samt Magistratskennzeichen abgerauscht.


Ja eben, derartige Geschichten habe auch gehört, einer musste dann eben Rückbauen. Ich denke ob Geldstrafe oder Rückbauen kommt dann auf den jeweiligen Beamten an, aber ohne sehr gute Verbindungen in dem Bereich (so daß du den zuständigen Beamten kennst und dann auch weißt wie der bei solchen Abweichungen reagiert) würde ich das nicht riskieren.

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  •  melly210
  •   Bronze-Award
12.11.2015  (#11)
Nachtrag: was ich dir eher empfehlen würde ist eine kreative Ausnutzung der Bauvorschriften.
Wir dürfen/durften auch nur 80 qm Grundfläche verbauen (Gartensiedlung, dh wie Kleingarten aber mit gelockerten Bauvorschriften). Wir haben es geschafft drei Stockwerke (dh EG und zwei Stock oben drauf) plus einen Keller zu bauen, indem wir Traufenhöhe und maximale Dachhöhe mittels Pultdach mit steiler Dachschräge auf der einen und einer Terrasse auf der anderen Seite ausgenutzt haben. Ginge sowas bei euch ?

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#12)

zitat..
nobody4yu schrieb: Ich frage mich nur was diese Messung mit Maßband am Gehsteig bringt. Man ist dort mind. 3m (Vorgarten) vom Haus entfernt. Da kommt schon mal eine Ungenauigkeit zustande.


Ist nicht überall so - bei uns ist Baulinie direkt am Gehsteig & so ist nun mal der Flächenwidmungsplan. Nebenbei bemerkt haben wir geschlossene Bauweise, deren Unterbrechung unter gewissen Umständen zulässig ist. Somit kannst also mal von dort aus problemlos die Gebäudebreite, Einfahrtsbreite, Höhe, ... abmessen - sicher nicht ganz genau, aber sollte reichen für gröbere Abweichungen. Der hatte übrigens auch ein laserbestücktes "Maßband".

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  •  Pamela202
15.11.2015  (#13)
Danke für eure Beiträge. Wir wollen uns nichts erlauben und eher nicht riskieren dass wir rückbauen müssen. Nur auch möglichst viel "ausnutzen" was man noch darf.


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  •  mycastle
  •   Silber-Award
17.11.2015  (#14)
und hast du nun schon die Nebengebäuderegel versucht - ich finde keine Überlegung von dir dazu..
Und nachgemessen wird auch per LUFTBILD
schau mal wie aktuell und genau das ist
ein guter Architekt kann Dir Dein Haus schon unterbringen oder du braucht dann den Anwalt, dei die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] kann und nciht nur kennt

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  •  melly210
  •   Bronze-Award
17.11.2015  (#15)

zitat..
und hast du nun schon die Nebengebäuderegel versucht


mycastle, in Wien ist mit der erlaubten bebaubaren Fläche ALLES gemeint was ein Dach und vier Wände hat, inklusive Gartenhütten ! Daher ist es egal, ob man die erlaubten qm in einem (= ein größeresHaus) oder aufgeteilt (= Haus + Nebengebäude)baut.

Aber ja, es gab bei uns und gibt bei dir vermutlich auch Möglichkeiten, wei man einen weiteren Stock unterbrächte. Entweder du siehst dir Häuser in der Nachbarschaft an bei denen das gemacht wurde (haben wir so gemacht) oder du engagierst einen Architekten. Die bebaubare Fläche erweitern, also mehr Grundfläche bauen als erlaubt, wird wohl nicht möglich sein.

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