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·gelöst· Abriss/Entkernung Wien

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  •  Markus90
1.8. - 8.8.2019
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo zusammen,
ich habe ein Grundstück in Wien mit einem alten Haus darauf (Bild (während der Entrümpelung) im Anhang).

2019/2019080148308.jpg
Das Ding (~60m2) hat einen Keller und soll weg, es hat jedoch keine Eile und ich möchte deshalb so viel wie möglich in Eigenregie erledigen.

Mein Bedenken/Fragen sind die folgenden:

Ich habe keine Ahnung,
.) was ich selbst machen darf (Unterstützung von begabteren Freunden/Familie)
.) für welche Tätigkeiten ich eine Baugenehmigung brauche (auch für die Entkernung?)
.) für welche Tätigkeiten ein eigenes Abrissunternehmen engagiert werden muss

Das Haus (offene Bauweise) ist bereits entrümpelt jetzt stellt sich mir die Frage ob ich Fenster, Dach etc. ohne weiteres entfernen darf oder nicht.
Ich hab schon etwas recherchiert und bin der Meinung verstanden zu haben, dass ich für den eigentlichen Abriss in Wien ein Unternehmen beauftragen muss. (Maschinen und Erfahrung gäbe es bei Freunden aus NÖ)

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob es geschickt ist das Haus abzureißen oder erst abzureißen wenn neu gebaut wird (in 2-3 Jahren).

Wenn jemand Antworten auf diese Fragen hat bzw. mir sagen kann wo ich mich erkundigen kann, wäre mir sehr geholfen!

Danke für jede Hilfe!

LG Markus

  •  ptelea
  •   Gold-Award
2.8.2019  (#1)
Hallo!
Schau dir mal die Wiener Bauordnung an, insbesondere §60-§62.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000006

Baubewilligung brauchst du unter anderem bei:
"Abbruch von Bauwerken in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre sowie der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, wenn der Anzeige des Abbruchs gemäß § 62a Abs. 5a keine Bestätigung des Magistrats angeschlossen ist, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht. Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht oder sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann."

Wenn das nicht zutrifft, ist ein Abbruch bewilligungs-/anzeigefrei (§62a)

Ob du das selbst machen darfst oder eine Firma beauftragen musst, kann ich dir nicht sagen, am besten bei der Baupolizei nachfragen.

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  •  Markus90
2.8.2019  (#2)
Hallo,
danke für die Antwort, da habe ich mich schon ein wenig durchgelesen. Gerade der Punkt:

 "Der Bauherr hat sich zur Ausführung aller bewilligungsfreier Bauvorhaben nach Abs. 1 Z 2 bis 34, soweit dafür ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist, eines Bauführers zu bedienen, der nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften zur erwerbsmäßigen Vornahme dieser Tätigkeit berechtigt ist."

macht mich etwas stutzig. Ist wohl Auslegungssache ob hier ein "wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse" erforderlich ist. 

Danke für den Tipp mit der Baupolizei, wie gesag..t kenn mich leider gar nicht aus.

Für jede weitere Info bin ich dankbar!

LG Markus

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  •  ptelea
  •   Gold-Award
2.8.2019  (#3)
Erkundige dich auch bald wegen Entsorgung des Bauschutts, man darf ja nicht alles zusammenschmeißen. Aber das sagt dir dann das Unternehmen, das dir die Schuttmulden zur Verfügung stellt. Es ist eine Sch...arbeit das nachher wieder auseinander zu klauben, daher gleich von Anfang an entsprechend trennen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
2.8.2019  (#4)
Je sauberer getrennt wird, desto günstiger wird die Entsorgung.
Nicht irgendwas was verschwinden lassen in der Mulde was nicht hinein gehört. Spätestens beim entleeren der Mulde kommt es zum Vorschein. Dann wird die Entleerung der Mulde nach dem teuersten Material verechnet.

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
2.8.2019  (#5)
Ich kann ebenfalls nur empfehlen zur Baupolizei zu gehen. Je nach Bezirk haben die 1xpro Woche Sprechstunde, da kann man sich kostenlos beraten lassen. Die Leute dort sind sehr nett und kompetent.
MfG
Sektionschef

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  •  Markus90
6.8.2019  (#6)
Danke für die Tipps an alle.. werde mal bei der Baupolizei nachfragen und versuchen meine restlichen Wissenslücken zu schließen :)

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  •  furbo
8.8.2019  (#7)
Bei der Entsorgung ist die Recycling-Baustoffverordnung einzuhalten, vereinfacht gesagt heißt das: Abfälle trennen und befugte Unternehmen explizit mit der umweltgerechten Entsorgung oder Beseitigung beauftragen.
Eine Schad- und Störstofferkundung wirst du bei der Größe des Objekts vermutlich nicht brauchen.

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