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Abgrabung beim Nachbargrundstück, welche Vorgehensweise ? [T]

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  •  Pepinger1234
  •  [T]
  •  [Tirol]
10.1. - 11.1.2026
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo zusammen!

Neben unseren Grundstück ( noch nicht bebaut) hat ein privater Bauträger ein Gebäude mit 4 Wohnungen gebaut zum Verkauf. Plantechnisch ist er vom Niveau des Gartens von der ETW die zu unserem Grundstück zeigt ca. 70 cm unter dem Ursprungsgelände (siehe Foto!) DIie ETW wurde bereits verkauft. Der Inhaber (mir nicht bekannt) wir die Wohnung nicht selbst beziehen sondern vermieten (das weiss ich da ich die Wohnung bereits zur Miete in Portalen gefunden habe).

Ich habe mich vorab mal im Netz informiert, laut Recherche im Internet müsste er eine Böschung, Gabionen oder Mauern zu meinem Grundstück erstellen da die Gefahr von Unterspülen von Wasser, Wasseransammlungen wegen der Tujen etc.etc. anfallen kann.
Liege ich da richtig?

Meine Vorgehensweise wäre folgende: 
Persönliches Gespräch und Hinweis dass hier seinerseits ein Böschung oder ähnliches zu erstellen ist aufgrund der Untergrabung. Ich kenne den Bauträger und meine Vermutung ist , dass wird ihm das nicht interessieren wird. Ich würde, je nachdem wie das Gespräch sich entwickelt,  eine zusammenfassung nochmals per email an ihm senden ink. Foto wo die Höhe der Untergrabung ersichtlich ist und ihn nochmals auf seine Pflichten hinweisen mit dem Hinweis dass er mit bis Datum XXX bescheid geben soll wie er das lösen wird.

Was meint Ihr zu meiner Vorgehensweise?
Andere Ideen?

Danke Euch!

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  •  kernoel
  •   Gold-Award
10.1.2026 11:23  (#1)
Schau Dir zuerst einmal den Einreichplan und die genehmigte Geländegestaltung an. 

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  •  Elohtihs
10.1.2026 11:24  (#2)
Wenn du direkter Nachbar bist wird es wohl eine Bauverhandlung vor Ort gegeben haben. Dort war der EP ersichtlich. 

Erkundige dich bei der Gemeinde um Einsicht und schau wie dort das ur-gelände und der Verlauf vom Schnitt ist.

Wenn beim nächsten Starkregenereigniss der Halbe Aushub zu deinem Nachbar hineinrinnt wirds sowieso erklärungsbedarf geben

Ich würde ALLES nur schriftlich beim Bauträger machen. Die sind wie frischgefangener Aal - nie greifbar

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  •  Pepinger1234
11.1.2026 9:03  (#3)
Bauverhandlung vorort: Hätte ich das sehen sollen? NEIN!
Warum:
1. Deine Rolle bei der Bauverhandlung Als Nachbar bist du bei einer Bauverhandlung:
  • Laie
  • nicht bau- oder statikfachkundig
  • nicht verantwortlich für Planung oder Ausführung
👉 Du hast keine Prüf- oder Warnpflicht.
Die Bauverhandlung ist keine Abnahme durch Nachbarn, sondern:
  • Information
  • Wahrung grundlegender Nachbarrechte (Abstände, Höhen, Belichtung)
Ich werde mir den Einreichplan mal anschauen ob eventuell einfach eine Mauer etc.nicht ausgeführt worden ist. Auch wenn das Bauamt die so genehmigt ist laut Recherche:

Szenario A: Abgrabung bewilligt – aber ohne ausreichende Sicherung Das ist der häufigste Fall.
  • In Plänen ist oft nur ein „Geländeverlauf“ eingezeichnet
  • Die tatsächliche Ausführung (senkrecht, ohne Stütze) entspricht dann nicht dem Stand der Technik
➡️ Ergebnis:
Bewilligung ja – Ausführung rechtswidrig
👉 Bauamt muss einschreiten, Nachrüstung möglich.




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