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Ab wann ist ein Dachboden ein Dachboden

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  •  mundi86
24.8. - 25.8.2017 1
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Hallo Leute!
Wir sind in der Planungsphase für unser Haus und die ersten Skizzen für Anordnung der Räume sind nun fertig. Wir würden gerne im „Toskana“ Stil bauen, sprich das OG wird normal aufgemauert und man hat keine Dachschräge in den Räumen. Wir werden ohne Keller bauen da das Grundstück es nicht zulässt. Wohnfläche wären 165m².

Um Stauraum zu schaffen (da wir keinen Keller haben) wäre oben im OG ein 55m² großer Raum vorgesehen „Dachboden“. Soweit alles kein Problem. Nun habe ich jedoch gehört, dass ich einen „Raum“ nicht als Dachboden kennzeichnen darf wenn keine Dachschräge vorhanden ist. Das wäre ein Problem, weil ich ja dann über die 200m² Grenze rutschen würde und dann eine Bauaufsicht und Bauverhandlung etc. brauchen würde.

Im Internet konnte ich leider keine Antwort finden und die ganzen Bauordnungen und Baugesetzte werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Darum wende ich mich an euch und hoffe jemand hatte das gleiche Problem wie ich und kann mir ein paar Tipps oder Tricks nennen.
Hier kommt die Frage…

Ab wann ist ein „Raum“ als Dachboden zu bezeichnen und darf von der Wohnfläche abgezogen werden? Wenn dieser nicht verputzt ist? Wenn hier keine Heizung eingebaut wurde? Wenn hier keine Dachschräge vorhanden ist? Wenn hier kein Boden verlegt wurde?
Konnte leider auf diese Frage keine Gesetzliche Definition finden und hoffe Ihr könnt mir helfen.

  •  heinzi
  •   Gold-Award
25.8.2017  (#1)
Würde ihn "Kellerersatzraum" nennen? - Die Fensterflächen sollten so klein sein dass es nicht als Wohnraum gilt. Früher bei älteren Häuser hat es oft vom Obergeschoss aus einen Zugang in einen "Schopf" gegeben wo Brennholz und alles mögliche gelagert wurde.

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