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2-Richtungszähler: Was kann der Netzbetreiber alles auslesen?

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
28.3. - 7.4.2023
24 Antworten | 10 Autoren 24
2
26
Grüß euch - einfach weils mich interessiert:

Hab derzeit einen 2-Richtungszähler (ISKRA MT174-D1A52-K0).

1)
Lt. Anleitung misst er auch die Blindenergie. Wenn ich jetzt z.B. einen cosphi von 0,95 vorgeschrieben bekomme, ist es realistisch das der Netzbetreiber beim Ablesen des Zählerstandes den Wert der Blindenergie (stichprobenartig) auch vergleicht und mich somit strafen könnte wenn ich mit cosphi 1 einspeise?

2)
Der Zähler misst ja nur die Menge und speichert anscheinend keine Max./Min.-Werte.
Würde ich theoretisch mehr kW einspeisen also vom Netzbetreiber zugelassen würde der das eig. nur dann mitkriegen wenn ich in einem Jahr eine auffällig größere Menge ans Netz geliefert habe (welche sich durch niedrigeren Eigenverbrauch nicht mehr erklären lässt) oder?

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Gemäß TOR gilt:
Die Anforderungen an die Blindleistungskapazität gelten für die Klemmen des Generators/Umrichters.

Unter der Annahme, dass du keine Volleinspeiseranlage hast, wird von deinem Zähler aber nicht nur der Wechselrichter, sondern auch deine gesamte Verbrauchsanlage erfasst. Die am Zähler angezeigte Blindleistung lässt somit systembedingt gar keine genaue Zuordnung zum Wechselrichter zu. 

Sollte der Netzbetreiber nun doch übermäßige Blindleistungen registrieren (im EFH-Bereich aber eher unwahrscheinlich) wirst du Kompensationsmaßnahmen auferlegt bekommen. Das war aber schon immer so, vollkommen unabhängig von PV-Anlagen. Deswegen haben z.B. Elektromotoren Kompensationskondensatoren, da sie ohne diese massiv induktiv wären.

Heutzutage verschiebt sich der Blindstromanteil aufgrund der bereits fast überall verbauten Schaltnetzteile und elektronischen Umrichtern vermehrt in den kapazitiven Bereich. Größere LED-Straßenbeleuchtungsanlagen können ein Netz schon erheblich verhunzen, speziell, wenn billige (= schlecht bis gar nicht kompensierte) Treiber in den Leuchten verbaut werden.
Das könnte auch der Grund sein, warum dir ein doch recht deutlich induktiver cos phi von 0,9 vorgeschrieben wird.

zitat..
Puitl schrieb: Meine Google-Suche hat ergeben das man mit der Blindleistungsregelung das Netz entlastet!?

Genau. Da Blindströme zwar über die Leitungen fließen und somit Verluste erzeugen, allerdings keine Wirkleistung bringen. 
;
  Gesamten Beitrag im Thread anzeigen  
  •  Deep
  •   Bronze-Award
28.3.2023  (#1)
@­energiesparhaus

PV Forum?


1
  •  Deep
  •   Bronze-Award
28.3.2023  (#2)
Zu 1) kann ich nichts sagen, aber ich denke es wird dir hier keiner genau sagen kann WAS der Netzbetreiber genau macht.

zitat..
Puitl schrieb: 2)
Der Zähler misst ja nur die Menge und speichert anscheinend keine Max./Min.-Werte.
Würde ich theoretisch mehr kW einspeisen also vom Netzbetreiber zugelassen würde der das eig. nur dann mitkriegen wenn ich in einem Jahr eine auffällig größere Menge ans Netz geliefert habe (welche sich durch niedrigeren Eigenverbrauch nicht mehr erklären lässt) oder?

Woher willst du das wissen? Der Smartmeter schickt alle 15min den aktuellen Wert. Daraus lässt sich leicht die Leistung innerhalb dieser 15min berechnen. Also bei 10kWp wären es 2,5kWh. Wenn du die 2,5kWh mit 20kW innerhalb von 7,5min machst, kann er nix sagen, nein,...aber du gewinnst, da durch eher wenig...
Rest, siehe oben. Ob und was der Netzbetreiber macht kann dir keiner sagen.

Gibt genügend Netzbetreiber die noch mit dieser ganzen Datenflut nicht zurecht kommen und "nichts" mti den Daten machen. Was aber noch nicht ist, heißt nicht, dass es nicht ev. in einem Jahr so, etc...

1
  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
28.3.2023  (#3)
Thread ins PV Forum verschoben. 

1


  •  ck
28.3.2023  (#4)

zitat..
Deep schrieb:

....

Woher willst du das wissen? Der Smartmeter schickt alle 15min den aktuellen Wert. Daraus lässt sich leicht die Leistung innerhalb dieser 15min berechnen....

Der ISKRA MT174-D1A52-K0 ist kein Smartmeter, sondern ein digitaler Zweirichtungszähler.


1
  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
28.3.2023  (#5)

zitat..
Puitl schrieb: Wenn ich jetzt z.B. einen cosphi von 0,95 vorgeschrieben bekomme, ist es realistisch das der Netzbetreiber beim Ablesen des Zählerstandes den Wert der Blindenergie (stichprobenartig) auch vergleicht und mich somit strafen könnte wenn ich mit cosphi 1 einspeise?

Bist du dir sicher, dass 0,95 ein max.-Vorgabe ist? Im Regelfall wird ja ein cos phi in Richtung 1 angestrebt, um möglichst wenig Blindleistung über das Netz transportieren zu müssen, da diese zwar Verluste produziert, aber keinen Ertrag lukriert.


1
  •  Puitl
  •   Silber-Award
28.3.2023  (#6)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

──────
Puitl schrieb: Wenn ich jetzt z.B. einen cosphi von 0,95 vorgeschrieben bekomme, ist es realistisch das der Netzbetreiber beim Ablesen des Zählerstandes den Wert der Blindenergie (stichprobenartig) auch vergleicht und mich somit strafen könnte wenn ich mit cosphi 1 einspeise?
───────────────

Bist du dir sicher, dass 0,95 ein max.-Vorgabe ist? Im Regelfall wird ja ein cos phi in Richtung 1 angestrebt, um möglichst wenig Blindleistung über das Netz transportieren zu müssen, da diese zwar Verluste produziert, aber keinen Ertrag lukriert.

Erste Netzzusage mit cosphi 1:

2023/20230328562725.png

Zweite (Erweiterung) mit cosphi 0,9:

2023/20230328478250.png

Meine Google-Suche hat ergeben das man mit der Blindleistungsregelung das Netz entlastet!?


1
  •  PVAndyE
28.3.2023  (#7)
Bei der Einführung der Smartmeter Richtlinie auf EU Ebene gab es eine sehr heiße Diskussion, wie genau die Netzbetreiber die Smartmeter auslesen dürfen (rechtlich gesehen).
Die Netzbetreiber argumentierten, daß sie die Netze viel besser betreiben können, wenn sie die SM im Sekundentakt auslesen können.
Die Datenschützer legten sich quer, weil damit eine perfekte Profilierung eines jeden Haushaltes durchgeführt werden durfte. Das 15min Zeitintervall ist der Kompromiss, den beide Seiten schlussendlich akzeptierten.
 


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  •  Puitl
  •   Silber-Award
28.3.2023  (#8)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Bei der Einführung der Smartmeter Richtlinie auf EU Ebene gab es eine sehr heiße Diskussion, wie genau die Netzbetreiber die Smartmeter auslesen dürfen (rechtlich gesehen).
Die Netzbetreiber argumentierten, daß sie die Netze viel besser betreiben können, wenn sie die SM im Sekundentakt auslesen können.

Die Datenschützer legten sich quer, weil damit eine perfekte Profilierung eines jeden Haushaltes durchgeführt werden durfte. Das 15min Zeitintervall ist der Kompromiss, den beide Seiten schlussendlich akzeptierten.

Interessant zu wissen, hat jetzt aber nix direkt mit meiner Frage zu tun :)


1
  •  PVAndyE
28.3.2023  (#9)
Eine Erklärung, warum er nur die Energiemenge im 15min Intervall messen "darf". Der dazu passende Leistungswert, wird einfach mit 4 multipliziert und nicht real innerhalb der 15 Minuten gemessen.

D.h. wenn 2 kWh in den 15 Minuten bezogen werden, liest der Netzbetreiber 8 kW Leistung aus. Ob da jetzt für 5 min 12kW, weitere 5 min mit 4 kW und 5min mit 8 kw bezogen wurden, "darf" der Netzbetreiber bei einem normalen SM im Haushaltsbereich nicht auslesen.

Anders herum ausgedrückt:
Wenn du Leistungsspitzen für ein paar Sekunden hast, fallen die durch den Rost. Wenn du die gesamten 15min mehr einspeist, fällt es auf.


1
  •  Puitl
  •   Silber-Award
28.3.2023  (#10)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Eine Erklärung, warum er nur die Energiemenge im 15min Intervall messen "darf". Der dazu passende Leistungswert, wird einfach mit 4 multipliziert und nicht real innerhalb der 15 Minuten gemessen.

D.h. wenn 2 kWh in den 15 Minuten bezogen werden, liest der Netzbetreiber 8 kW Leistung aus. Ob da jetzt für 5 min 12kW, weitere 5 min mit 4 kW und 5min mit 8 kw bezogen wurden, "darf" der Netzbetreiber bei einem normalen SM im Haushaltsbereich nicht auslesen.

Anders herum ausgedrückt:

Wenn du Leistungsspitzen für ein paar Sekunden hast, fallen die durch den Rost. Wenn du die gesamten 15min mehr einspeist, fällt es auf.

Ist mir nun auch alles klar, danke.
Meine Fragen beziehen sich aber dezidiert auf KEINEN Smartmeter sondern dem digitalen 2-Richtungszähler:


2023/20230328151878.png




1
  •  andreas82
29.3.2023  (#11)
Ich denke über den Zähler direkt werden sie nicht viel rauslesen. Vermute eher wenn im Netz grob was falsch läuft (weil sich zb viele nicht an die Vorgaben halten) machen sie ohnehin andere Messungen. Gleich wie aktuell mit den Smart Metern, da wird die Übertragung häufig gestört und dann gehen sie auf die Suche nach der Ursache.

Meine persönliche Meinung: muss man aus lauter Gier nach den letzten 3ct wirklich riskieren, dass unser aller Stromnetz nicht mehr sauber funktioniert? Wenn die Netzbetreiber wegen sowas irgendwelche Anpassungen und Umbauten machen müssen oder deshalb die Netzverluste steigen zahlen das wir alle, die paar cents luxt du also nicht dem "bösen Betreiber" ab und hasts "denen da oben" gezeigt, sondern schädigst eigentlich die Allgemeinheit.

1
  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
29.3.2023  (#12)
Gemäß TOR gilt:
Die Anforderungen an die Blindleistungskapazität gelten für die Klemmen des Generators/Umrichters.

Unter der Annahme, dass du keine Volleinspeiseranlage hast, wird von deinem Zähler aber nicht nur der Wechselrichter, sondern auch deine gesamte Verbrauchsanlage erfasst. Die am Zähler angezeigte Blindleistung lässt somit systembedingt gar keine genaue Zuordnung zum Wechselrichter zu. 

Sollte der Netzbetreiber nun doch übermäßige Blindleistungen registrieren (im EFH-Bereich aber eher unwahrscheinlich) wirst du Kompensationsmaßnahmen auferlegt bekommen. Das war aber schon immer so, vollkommen unabhängig von PV-Anlagen. Deswegen haben z.B. Elektromotoren Kompensationskondensatoren, da sie ohne diese massiv induktiv wären.

Heutzutage verschiebt sich der Blindstromanteil aufgrund der bereits fast überall verbauten Schaltnetzteile und elektronischen Umrichtern vermehrt in den kapazitiven Bereich. Größere LED-Straßenbeleuchtungsanlagen können ein Netz schon erheblich verhunzen, speziell, wenn billige (= schlecht bis gar nicht kompensierte) Treiber in den Leuchten verbaut werden.
Das könnte auch der Grund sein, warum dir ein doch recht deutlich induktiver cos phi von 0,9 vorgeschrieben wird.

zitat..
Puitl schrieb: Meine Google-Suche hat ergeben das man mit der Blindleistungsregelung das Netz entlastet!?

Genau. Da Blindströme zwar über die Leitungen fließen und somit Verluste erzeugen, allerdings keine Wirkleistung bringen. 

2
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
30.3.2023  (#13)

zitat..
Puitl schrieb:

──────
BungalowImGruen schrieb:

──────
Puitl schrieb: Wenn ich jetzt z.B. einen cosphi von 0,95 vorgeschrieben bekomme, ist es realistisch das der Netzbetreiber beim Ablesen des Zählerstandes den Wert der Blindenergie (stichprobenartig) auch vergleicht und mich somit strafen könnte wenn ich mit cosphi 1 einspeise?
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Bist du dir sicher, dass 0,95 ein max.-Vorgabe ist? Im Regelfall wird ja ein cos phi in Richtung 1 angestrebt, um möglichst wenig Blindleistung über das Netz transportieren zu müssen, da diese zwar Verluste produziert, aber keinen Ertrag lukriert.
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Erste Netzzusage mit cosphi 1:

Zweite (Erweiterung) mit cosphi 0,9:

Meine Google-Suche hat ergeben das man mit der Blindleistungsregelung das Netz entlastet!?

Hier sollte man beim Netzbetreiber nachhaken ob man nicht Q(U) fahren kann. cos phi 0,9 fix ist schon lästig, durch Q(U) ist es möglich dass mehr Erzeugungsanlagen ans lokale Netz gehen können. Die Einstellungen werden bei der Inbetriebnahme üblicherweise vom VNB kontrolliert.

Natürlich wirst du damit lokal Blindleistung kompensieren, aber die Anzeige am 2RZ ist wie bei der Wirkleistung nur der "überschüssige" Anteil und nicht der am WR WR [Wechselrichter] tatsächlich generierte.


2
  •  Puitl
  •   Silber-Award
30.3.2023  (#14)

zitat..
wiwi schrieb:

Hier sollte man beim Netzbetreiber nachhaken ob man nicht Q(U) fahren kann. cos phi 0,9 fix ist schon lästig, durch Q(U) ist es möglich dass mehr Erzeugungsanlagen ans lokale Netz gehen können. Die Einstellungen werden bei der Inbetriebnahme üblicherweise vom VNB kontrolliert.

Natürlich wirst du damit lokal Blindleistung kompensieren, aber die Anzeige am 2RZ ist wie bei der Wirkleistung nur der "überschüssige" Anteil und nicht der am WR WR [Wechselrichter] tatsächlich generierte.

Bezüglich Q(U) gerade schlau gemacht, erscheint mir sinnvoll.
Werde dem Netzbetreiber mal schreiben ob das möglich wäre und wenn ja mit welcher Kurve.

Zum zweiten Teil:
Stimmt eig., wenn der WR WR [Wechselrichter] jetzt sturr 0,9 ind. erzeugt wird das ja durch meine Komponenten im Haus ja wieder verändert/beeinflusst bevor sie am Zähler ankommt.
Es macht ganz sicher einen Unterschied ob ich übertags nie daheim bin und kaum Schaltnetzteile habe,
oder ein rießiges Smarthome, 3 PC´s, ne Waschmaschine + Trockner die durchlaufen und ne Tischlerwerkstatt habe...aber das kann der Netzbetreiber dann auch nicht kontrollieren 😉

Von daher finde ich eine Q(U)-Regelung schon sinnvoll...ich werd mal nachfragen 😉


1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
30.3.2023  (#15)
Bei phi = 25° (cos phi = 0,9) stellst du bei einer Anlage die gerade 10 kVA erzeugt bereits 4,2 kvar Blindleistung bereit. Soviel Blindleistung kommt im üblichen EFH bei weitem nicht zusammen, nichtmal wenn die Kreissäge läuft. Q(U) macht da sehr viel Sinn, sonst bleiben dir in dem Beispiel nur 9 kW für EV und insbesondere Einspeisung.

1
  •  Puitl
  •   Silber-Award
5.4.2023  (#16)

zitat..
wiwi schrieb:

Bei phi = 25° (cos phi = 0,9) stellst du bei einer Anlage die gerade 10 kVA erzeugt bereits 4,2 kvar Blindleistung bereit. Soviel Blindleistung kommt im üblichen EFH bei weitem nicht zusammen, nichtmal wenn die Kreissäge läuft. Q(U) macht da sehr viel Sinn, sonst bleiben dir in dem Beispiel nur 9 kW für EV und insbesondere Einspeisung.

Nochmal beim Netzbetrieber nachgefragt Q(U) möglich ist, die Anwort:
"Es obliegt dem Netzbetreiber entsprechende Regelungen vorzugeben, dies ist für die Netzsicherheit und Gleichbehandlung wichtig.
In diesem Ortsnetz ist aus diesen oben genannten Gründen eine spannungsgeführte Wirkleistungsregelung nicht möglich."

cosphi 0,9 ind. ist also vorgeschrieben und somit 10% Leistungsverlust der nutzbaren Wechselrichterleistung.
Glücklicherweise sind meine WR WR [Wechselrichter] zufällig genau um diese 10% überdimensioniert.

> Wir haben in der Umgebung ein Sägewerk, 3 Tischlereien usw....kann sein das sie deswegen diesen cosphi vorschreiben?
(Vor einem Jahr hätte ich noch 20kW mit cosphi 1 einspeisen dürfen, halbes Jahr später nur mehr 12,1kW mit cosphi 0,9...muss also auch was mit den wachsenden PV-Leistungen zu tun haben...)


1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
6.4.2023  (#17)
Schade, aber ja, so ist das eben. Auf die Blindleistung wollen sie offenbar nicht verzichten. Die Argumente sind natürlich vorgeschoben, Q(U) sorgt für ein gleiches Ausmass an  "Netzsicherheit" und erhöht sogar die Gleichbehandlungschancen weil mehr Leistung ans Netz kann.

1
  •  Puitl
  •   Silber-Award
6.4.2023  (#18)

zitat..
wiwi schrieb:

Schade, aber ja, so ist das eben. Auf die Blindleistung wollen sie offenbar nicht verzichten. Die Argumente sind natürlich vorgeschoben, Q(U) sorgt für ein gleiches Ausmass an  "Netzsicherheit" und erhöht sogar die Gleichbehandlungschancen weil mehr Leistung ans Netz kann.

Hätte ich jetzt exakt genauso interpretiert...


1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
6.4.2023  (#19)
Spannend, darauf hatte ich noch gar nicht geachtet, bei mir ist Q(U) erlaubt. Diese Anforderung macht ja unterdimensionierte WR WR [Wechselrichter] noch sinnloser. Für meine 30kW-Kiste ist cos phi = 0.9 keine Begrenzung (24kWp).

Aktuell ist die Leistungslimitierung im WR WR [Wechselrichter] auf 25kW eingestellt. Vermutlich sollte ich sie ausschalten, da die Panele eh max. 24kW erzeugen und so der Weg für Blindleistung freier wird.

1
  •  Puitl
  •   Silber-Award
7.4.2023  (#20)

zitat..
taliesin schrieb:

Spannend, darauf hatte ich noch gar nicht geachtet, bei mir ist Q(U) erlaubt. Diese Anforderung macht ja unterdimensionierte WR WR [Wechselrichter] noch sinnloser. Für meine 30kW-Kiste ist cos phi = 0.9 keine Begrenzung (24kWp).

Aktuell ist die Leistungslimitierung im WR WR [Wechselrichter] auf 25kW eingestellt. Vermutlich sollte ich sie ausschalten, da die Panele eh max. 24kW erzeugen und so der Weg für Blindleistung freier wird.

Ja, in nächster Zeit könnte WR WR [Wechselrichter]-Überdimensionierung wieder ins Spiel kommen um genug Leistung für die ?immer öfter? geförderte Blindleistung zu haben.

 Leistungslimit wäre meine nächste Frage:
Wenn ich meinen Symo auf 9kW limitiere...gilt das dann nur für die Wirkleistung oder für Wirk- + Blindleistung (=Scheinleistung)?


1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
7.4.2023  (#21)
das blöde an der Sache...
du musst ja auf 9kVA limitieren, nicht auf 9kW... oder?

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