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2 Hauptgebäude Sternchenbau Oberösterreich

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  •  Christoph10
13.6. - 26.6.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebe Baurechtexperten,

wir haben folgende Situation:
Unser Grundstück ist als Sternchenbau gewidmet.
Wir haben derzeit allerdings zwei Hauptgebäude, die bereits 1950 und 1985 erbaut wurden, also lange, bevor es die gesetzliche Regelung "Sternchenbau" überhaupt gegeben hat. Beide Gebäude wurden als Wohnhäuser bewilligt.
Als 1999 dann die Regelung "Sternchenbau" eingeführt wurde, wurde das fälschlicherweise über unsere beiden Häuser darübergestülpt. Laut Gemeinde müssten wir eigentlich eine "ehemalige Landwirtschaft im Grünland" sein (das 1950 gebaute Gebäude war früher eine Landwirtschaft).
Wir möchten jetzt das 1950 gebaute Gebäude abreissen und etwas versetzt ein neues Gebäude errichten (Das derzeitige Haus steht komplett im Schatten des anderen Hauses. Die Grundfläche des neuen Hauses wäre deutlich kleiner als bisher). Laut Gemeinde ist das aber nicht möglich, da wir ja nur ein Hauptgebäude haben dürfen. Auch ein Anbau an das derzeitige Gebäude ist laut Gemeinde nicht möglich.

Kennt jemand einen ähnlichen Fall bzw. hat eine Idee für eine Lösung dieses Problems?
Gibt es eine Möglichkeit, aus dem einen Sternchenbau zwei Sternchenbauten zu machen?
Bzw. würde es von Vorteil sein, wenn wir damals richtigerweise als "ehemalige Landwirtschaft im Grünland" eingestuft worden wären?


Laut Gemeinde haben wir folgende 3 Möglichkeiten:
1) Das bestehende Gebäude renovieren auf der gleichen Grundfläche (nicht ideal, da es komplett im Schatten des anderen Gebäudes steht)
2) Die beiden Gebäude miteinander verbinden, so dass es ein Hauptgebäude wird. Dann darf auch die Grundfläche verändert werden.

3) Wieder eine Landwirtschaft betreiben. Dann kann zur Verbesserung der aktuellen Wohnsituation das Wohngebäude verändert/erweitert werden.
 
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
Christoph

  •  leopueh
17.6.2021  (#1)
Hallo Christoph,

sehr verzwickte Situation. wir hatten/haben auch einen Sternchenbau in OÖ und ein ähnliches Problem. 1 Hauptgebäude und max 100m² Nebengebäude erlaubt. 1 Haus stand aber schon und wir wollten zuerst ein neues bauen (macht ja Sinn wenn man noch drinnen wohnt) und erst dann das alte "schleifen".

Hast du mal versucht mit der Gemeinde zu sprechen das Grundstück teilen zu lassen? (also zwischen den Häusern durch)
Die * Häuser sind ja im Grunde so weit ich es in Erfahrung bringen konnte "nur" eine nachträgliche Legimitation von früheren Bauten die so nicht mehr in den FläWi-Plan rein gepasst hätten. (unterschiedliche Gründe, weil einfach gebaut, rein im Grünland,... gibts ja einige wenn du dir mal die ganzen Zusätze im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] ansiehst)

Bei einer Grundstücksteilung müsste doch imho aus jeden Haus/Grundstücksteil dann ein eigenes Sternchen werden,..., wenn dir dann auch noch beides gehört,...
Frage ist halt nur wie schnell das mitunter geht. wenn dir die Gemeinde da nicht negativ gegenüber steht gibt es genug Vermessungsbüros die dir das auch abwikeln können,...

Leo

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  •  Chris1911
26.6.2021  (#2)
Hallo zusammen!
Hätte da mal eine Frage!
Wir haben vor ca.3jahren in oö ein haus gekauft das ein sternchenbau ist(1000m2)Bauland.wir möchten jetzt da zwei ferienhütten bauen.kennt sich da jemand aus mit Bauland Verschiebung?würden die hütten gerne vermieten.
Lg chris

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Hallo Christoph10,
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