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160 vs 186 m² Wohnfläche

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  •  roger
  •   Bronze-Award
4.3. - 13.7.2010
11 Antworten 11
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Sind die laufenden Kosten um soviel mehr ?

Natürlich Kanalgebühr + Anschluß,mehr Material (z.b.Fliesen,..).
Heizkosten dürften ja nicht soviel mehr ausmachen.

Wer weiss mehr ?

  •  Sumo
  •   Silber-Award
4.3.2010  (#1)
die gebaut haben wissen mehr ! - die Kanalgebühr wird nach Dachfläche berechnet.
Einheitswert für Grundsteuer nach bebauter Fläche.

Mehrkosten zwischen 1000-1200 je m² sind realistisch und nicht weg zu diskutieren ,daß ist Fakt.

Laufende Heizkosten kann man vernachlässigen.

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  •  Sumo
  •   Silber-Award
4.3.2010  (#2)
....die 1000-2000.--je /m² beziehen sich natürlich auf die Herstellung samt Material.

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  •  johro
4.3.2010  (#3)
hallo - das mit der kanalgebühr kommt aber drauf an wo man baut? oder?

die frage ist ob man ein bestehendes haus vergrößern will, dh wir sind am überlegen ein Fertigteilhaus um 40m2 WNfl zu vergrößern aber dieser Aufpreis ist viiieeeel höher als der normale m²-Preis des hauses.

lg
Johannes

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  •  roger
  •   Bronze-Award
5.3.2010  (#4)
Kanalgebühren - in OÖ Wels-Land bezahlt man bebaute fläche je Geschoss.
Und da zählen auch die Außenmauern dazu !


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  •  hilfsarbeiter
  •   Silber-Award
5.3.2010  (#5)
Wir in Vorarlberg bezahlen Kanalgebühren (Anschlussgebühren) pro m³ umbautem Raum. Garage inklusive, auch wenn kein Wasser und nicht direkt mit Haus verbunden.

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  •  nymano
  •   Gold-Award
5.3.2010  (#6)
FYI - in wien wird die kanalgebühr anhand vom verbrauchten wasser berechnet (d.h. man zahlt auch kanalgebühr für gartenbewässerung sofern man keinen brunnen hat).

lg nymano.

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
6.3.2010  (#7)
@roger: - Bei der Berechnung pro Geschoss meinst du die Anschlussgebühr, oder? Weil auch in OÖ zahlt man Kanalgebühr nach Wasserverbrauch.

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  •  roger
  •   Bronze-Award
8.3.2010  (#8)
Kanalbenützungsgebühr, - bei uns ist zum glück (noch) keine Ortswasserleitung.
Kanalbenützungsgebühr per m² umbauter Fläche je Geschoss/Jahr € 1,70(zuzgl. 10% USt)


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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
12.7.2010  (#9)
Kanalgebührenordnung - Hallo,

mein Haus wurde zuletzt im Jahr März 1983 durch meine Vorgänger umgebaut und im Juli 1983 wurde nach Vermessung der Bescheid für die Kanalgebühr erstellt - damals waren es 172 m2.

Der Kniestock wurde beim Dachbodenausbau damals um 2 Ziegelreihen angehoben. An der Außenwand SÜD und NORD habe ich trotzdem nur 1,20 Wandhöhe. Ein Raum kann nur mit einem Dachflächenfenster versehen werden.

Nun habe ich in den letzten Monaten die alten Fenster, Türen und Fußböden erneuert und frisch gestrichen.

Dieser Tage hatte ich nun Besuch vom Amt. Der stellte fest, dass
es nicht 170 m2 sondern jetzt 290 m2 sind, die zur Kanalgebühren-
ordnung heran gezogen werden.

Dazu wurde vor Ort das Gebäude vermessen. Die Außenwand-Maßangaben stimmen.

Er behauptete, dass die Flächen im Obergeschoss im Jahr 1983 nicht voll angerechnet worden seien. Dies sei nun erforderlich.

Ein Raum hat ein Dachflächenfenster, da ein normales Fenster nicht anzubringen wäre.
Mein Stiegenaufgang, der eben nur als Stiegenaufgang dient und mehr oder weniger Luftraum ist, wurde auch zwei mal voll bewertet.

Meine Räume im Dachgeschoss haben so ähnliche Dachschrägen:
http://www.energiesparhaus.at/gebaeudehuelle/bild_anschl_dachschr.htm

Meine Frage nun an Euch:
Ist ein Dachgeschoss mit einer Schräge (Außenmauer an zwei Seiten 1,20 cm hoch)
tatsächlich als volles Obergeschoss zu bewerten?



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  •  johro
12.7.2010  (#10)
hallo - ich bin kein paragraphen-profi, aber ich glaube du musst über 2m raumhöhe haben, dass es gerechnet wird und min 10% der Raumfläche muss einen Fensterfläche sein.

aber unsere spezialisten werden dir das sicher genauer und richtiger erklären,

lg
johannes

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  •  max122
  •   Gold-Award
13.7.2010  (#11)
@Renate - unter 125cm Kniestockhöhe (ab Rohdecke!)gilt es als Dachgeschoss darüber als Obergeschoss.

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