Welches System ist teurer, welches kostengünstiger? Diese Frage stellt sich beim Hausbau laufend. Eine seriöse Kostenüberlegung sollte aber nicht nur die unmittelbar entstehenden Investitionen oder nur die laufenden Kosten berücksichtigen. Vielmehr sollten Sie alle Kosten, die Ihnen entstehen, immer gesamtheitlich betrachten.
Beim Heizsystem fallen schnell Aussagen wie "Heizen mit Fernwärme ist teurer" oder "Heizen mit Hackschnitzel ist billiger". Vergessen wird dabei, dass die
notwendigen Investitionen sehr unterschiedlich sind. Rechnen Sie bei einem Heizsystem also nicht nur die Brennstoffkosten,
sondern berücksichtigen Sie auch die notwendige Investition (z.B. für Heizrauminstallation, anteiliger Flächenbedarf des Hauses für das
Heizsystem, Anschlussgebühren,...).
Beim Hausbau selbst wird wiederum gerne zu viel auf die Investitionen geschaut und zu wenig auf die laufenden Kosten. Berücksichtigen Sie bei einem Hausbau
also nicht nur die einmaligen Investitionen, sondern auch die Betriebskosten.
Näherungsweise können Sie Ihre
Investitionen berücksichtigen, indem Sie
die Summe durch die Lebensdauer
dividieren (statische
Amortisationsrechnung). Der Ölkessel
kostet also zum Beispiel
5.000 /15 Jahre = 333,3 /Jahr, also näherungsweise jährlich über 300,-.
Auf diese Art können Sie die jährlichen Kosten
für Kessel, Grundanteil, Heizrauminstallation usw. abschätzen
und zu den ohnehin jährlich anfallenden
Kosten (Brennstoff, Wartung, etc.)
dazuzählen. Das Ergebnis sieht oft
anders als erwartet aus!
Mitunter wird die Meinung vertreten, dass eine Ölheizung billiger ist als Biomasse-Nahwärme, weil Öl nur 70 Cent/Liter kostet (damit erhält man ca. 14 kWh nutzbare Wärme im Haus, 1 kWh kostet also 10 Cent), die Nahwärme kostet jedoch 15 Cent pro kWh.
Der Haken an der Sache:
Nicht dazugesagt wurde, dass bei der
Ölheizung ein Heizkessel gekauft werden
muss (Lebensdauer ca. 15 Jahre, Kosten
mindestens 5.000,- ). Weiters muss
ein Tankraum errichtet werden (anteilige
Grundkosten, anteilige Hauskosten, Kosten
für Tank und Prüfung etc.)
Beim Nahwärmeanschluß muss wiederum die einmalige
Anschlußgebühr einberechnet werden, als
Nutzungdauer können hier 50 Jahre
angesetzt werden.