Energiesparlampe: Einsatz, Vorteile, Nachteile, Umweltbeeinträchtigung

Die Energiesparlampe (eigentllich Kompakt-Leuchtstofflampe) ist heute in unterschiedlichsten Formen und Ausführungen erhältlich, somit findet sich praktisch für jeden Einsatzzweck eine geeignete Ausführung. Über das ästhetische bzw. optische Erscheinungsbild lässt sich natürlich diskutieren.

Die Energiesparlampe hat eine etwa 5 mal höhere Lichtausbeute als eine Glühlampe. Das heißt: Eine 20W-Energiesparlampe erzielt etwa den gleichen Lichtstrom wie eine Glühlampe mit 100W Leistung. Der Energieverbrauch ist also um rund 80% geringer, die teurere Anschaffung rentiert sich (finanziell und energetisch) durch die Energieeinsparung und die längere Lebensdauer daher immer.

Zu beachten ist, dass Energiesparlampen durchwegs eine Aufwärmphase benötigen, um den vollen Lichtstrom zu erreichen. Weiters wird beobachtet, dass die Energiesparlampe im Laufe der Zeit etwas an Helligkeit verliert. Aufpassen muss man überall dort, wo man das Licht dimmen möchte: Dazu werden spezielle, dimmbare Energiesparlampen benötigt, die schnell das doppelte der normalen Energiesparlampe kosten.

Lebensdauer der Energiesparlampe

Unbestritten ist, dass eine moderne Energiesparlampe mit eingebautem elektronischen Vorschaltgerät deutlich länger hält als eine Glühbirne. Wie lange die Energiesparlampe tatsächlich hält, ist jedoch noch immer nicht wirklich auf den Punkt zu bringen. Die Herstellerangaben gehen von 6000 bis zu 12000 Stunden (Glühlampe nur 1000 Stunden). Bei guten Energiesparlampen ist die Lebensdauer nur noch wenig von der Schalthäufigkeit abhängig. In einem umfassenden Bericht des Magazins "konsument" (bereits 2006, man kann also davon ausgehen, dass die Lampen heute noch besser sind) wurden Energiesparlampen einem Test unterworfen und folgendes Ergebnis erzielt:

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Thema Lebensdauer bei den Energiesparlampen eher nebensächlich ist und an Bedeutung verliert. Alle Energiesparlampen erzielen eine Energieeinsparung gegenüber Glühbirnen und sind deshalb aus Energiespargründen empfehlenswert. Selbst unter Berücksichtigung des höheren Energieaufwands bei der Herstellung (im Vergleich zur Glühbirne) ist eine energetische Amortisation gegeben.

Immer besser werden auch die in den Lampen eingebauten Vorschaltgeräte. Auch heute werden bereits Lampen erzeugt, deren Schaltfestigkeit über 500.000 Ein-Aus-Zyklen liegt. Weiters haben diese Vorschaltgeräte weniger Eigenverluste, was den Energieverbrauch nochmals reduziert. Durch diese intelligenten Vorschaltgeräte wird auch die Zeit verkürzt, die bis zum Erreichen der vollen Helligkeit vergeht. Dies ist nämlich oft das wirkliche Kriterium, das über den Einsatz einer Energiesparlampe entscheidet. Manchmal wird die Zeit, die bei einigen Lampen bis zum Erreichen der vollen Helligkeit vergeht, als unangenehm empfunden. Hier kann aber leider nicht generell gesagt werden, dass teure Lampen schneller die volle Helligkeit erreichen als billige Lampen.

Umwelt und Ökologie bei der Energiesparlampe

Aus Sicht der Umweltverträglichkeit ist anzumerken, dass gerade die giftige und energieaufwändig herzustellende Elektronik sehr kritisch zu bewerten ist (z.B. Gewinnung von hochreinem Silizium aus Quarzsand und verschiedene giftige Schwermetalle und Legierstoffe in Halbleitern). Weiters ist die Quecksilberbelastung in den Mittelpunkt der Kritik gerückt, speziell bei den Billigprodukten aus dem EU-Ausland. Beim Bruch von Energiesparlampen wird sogar empfohlen, den betreffenden Raum gut zu lüften, um Gesundheitsschäden vorzubeugen. Wenn nach Ablauf der Lebensdauer die Energiesparlampe im Hausmüll landet, ist dies sehr umweltschädlich. Kaputte Energiesparlampen sind tatsächlich Sondermüll. Wie sich die Umweltproblematik durch die Forcierung der Energiesparlampe durch die EU auswirkt, ist je nach Ansatz und Betrachtungsweise unterschiedlich dramatisch.

Vermeidung von Umweltschäden beim Kauf einer Energiesparlampe:

Achten Sie beim Kauf von Energiesparlampen auf die Einhaltung der so genannten „RoHS"-Richtline. Diese dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Darin ist geregelt, dass seit Juli 2006 neue elektrische und elektronische Geräte nur noch minimale Mengen an Schadstoffen beeinhalten dürfen:
Cd Kadmium <= 100 ppm,
Hg Quecksilber <= 1.000 ppm,
CrVI sechswertiges Chrom <= 1.000 ppm,
PBB polybromierte Biphenyle <= 1.000 ppm,
PBDE polybromierte Diphenylether <= 1.000 ppm
Das Quecksilber in Leuchtstoffröhren ist jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Manche Hersteller gehen noch weiter und verwenden bleifreies Glas, bleifreies Lot und minimieren die eingesetzte Quecksilbermenge.