Hallo an alle,
Bei der Nö Wohnbau/Sanierungsförderung gibt es folgende Erklärung zu Eigenleistungen:
Wenn die gesamte Endabrechnungssumme EURO 30.000,-- einschließlich der Eigenleistungen nicht übersteigt, können die Eigenleistungen bis zu einer Maximalhöhe von 20 % des jeweiligen Rechnungsbetrages - soferne dieser in den jeweiligen, anerkannten Kostenvoranschlägen Deckung findet - in die Endabrechnung einbezogen werden, unabhängig, ob es sich um reine Materialrechnungen oder Professionistenrechnungen handelt.
Wie ist das gemeint und wodurch genau erspare ich mir da etwas? Heisst das, dass ich z.B. von einem Unternehmen das mir eine VWS macht eine Rechnung über 10.000 bekomme ihnen aber nur 8.000 bezahle weil ich selbst beim montieren geholfen habe und die Firma daher einen Mann weniger einsetzten musste?
Gesamten Text anzeigen