Erstes Jahr Leistungsmessung – wirklich ein Geschenk?
27.9.2026
9 Antworten
3 Autoren
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Die 10KW sind erworbene Leistung außer du hattest vorher mehr. Und dann müsstest du so oder so nachzahlen ab 2027. Wenn du also 2027 in einigen Monaten 25KW benötigst, musst du für die 15KW nachzahlen müssen, das ist dann deine neue Netzbereitstellung. Dann wird nach Leistungsbezug berechnet. Du kannst auch im Jahr 2028 29KW benötigen. Dann musst du nochmal von 25KW auf 29KW bezahlen. Bei 25KW Netzbereitstellung musst du dann auch in den Sommermonaten für 5KW Minimum bezahlen. Aber mal ganz lapidar, warum machst du nicht einfach die Anmeldung zum 01.01.2027? Im Winter wirst du doch sicher sowieso nicht einspeisen oder wenn wird es sehr wenig sein. Da könntest du das auf 27 verlegen. Und ja, dann wird dein 4KW auf 10KW aufgestuft und wenn du dann 25KW BEZIEHST, zahlst du von 10 auf 25 die 15KW nach. |
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Danke für deine Rückmeldung. Grund für 1.12. wäre dass das Dach eingedeckt wird und somit Gerüst direkt für PV Montage vorhanden ist. Der Elektriker somit schon vor Ort. Wenn ich heuer anschließe - wird das Entgelt für heuer nehme ich an verrechnet. oder siehst du das anders? |
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Naja aber du kannst doch beispielsweise den Wechselrichter erst im Januar anschließen lassen. |
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Oder auch alles fertigbauen und nur die Fertigstellungsmeldung im Jänner schicken. |
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Glaubst du nicht das es teurer wird mit der Umstellung zu 2027? also wenn ich 2026 abschicke sind der Mehrpreis von 4 KWH auf 10KWH (die würde es ab 1.1.2027 Geschenkt geben). Aber wer garantiert mir dass sie nicht die Tarife generelle erhöhen. Oder ist das unwahrscheinlich? |
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Niemand wird dir was garantieren können. Das gesamte Konzept wird überarbeitet. Wenn sie vorher ein Jahr gemessen haben wird das doch sowieso ab nächstem Jahr gemessen. Immer dann wenn du drüber kommst (ob das nur bei einem 15-Minuten-Wert ist weiss ich ebenfalls nicht) wirst du Leistung nachzahlen müssen wenn du vorher einen niedrigeren Wert hattest. |
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Ich habe ja dann einen Wechselrichter mit 25kwh und einen stromspeicher, ich bin davon ausgegangen das ich daher Instant ohne Messung ein Netzbereitstellungentgelt in selber Höhe zahlen muss (also für 25kwh). falls tatsächlich die Messung zählt macht es ja keinen unterschied für mich ob ich zum 1.12.2026 oder zum 1.1.2027 die Meldung mache? Ich gehe davon aus dass ich aus dem Netz selbst im Winter nicht mehr als 10 kWh Leistung ziehen werde. |
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Du verwechselst was. Die Einspeisung ist was völlig anderes wie Bezug. Ich zitiere: Regelung für Einspeiser (Photovoltaik):
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Danke, das mit Bezug und Einspeisung ist mir klar. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Der Wechselrichter spielt nur insofern eine Rolle, als er über 15 kVA hat. Dadurch wird mein Bezug ab Inbetriebnahme auf Leistungsmessung umgestellt. Mit der Einspeisung hat das nichts zu tun. Die ist bei mir ohnehin dynamisch auf 4 kVA begrenzt, damit bin ich auch beim geplanten Versorgungsinfrastrukturbeitrag weit unter der 20-kW-Freigrenze. Ich hatte ursprünglich angenommen, dass sich das Netzbereitstellungsentgelt für den Bezug an der Wechselrichtergröße orientiert. Laut Vertrag zählt aber offenbar die gemessene Bezugsleistung, also der Mittelwert der Monatsspitzen im ersten Jahr. Da ich im Winter voraussichtlich nicht über 10 kW aus dem Netz ziehe, bleibt für mich nur die Frage: Macht es beim Netzbereitstellungsentgelt überhaupt einen Unterschied, ob ich die Fertigstellung zum 1.12.2026 oder zum 1.1.2027 melde? |
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