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Erstes Jahr Leistungsmessung – wirklich ein Geschenk? teilen

27.9. -29.9.2026    23 Antworten    10 Autoren 23 2026-09-29T15:11:09+02:00

Zusammenfassung
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  •  BudgetBuilder
27.09.2026
23
Ausgangslage:
 
•Neubau in NÖ, Netzebene 7, für den Bezug derzeit 4 kW abgegolten.
•Hybrid-Wechselrichter mit 27,5 kVA. Weil das über 15 kVA ist, wird der Bezug ab Inbetriebnahme der PV (voraussichtlich 1.12.2026) auf einen Tarif mit gemessener Leistung umgestellt.
•Laut Netzzugangsvertrag gilt ab Inbetriebnahme das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung als erworben. Das ist der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen.
•Ab 1.1.2027 werden laut SNE-G-V-Entwurf ohnehin alle auf Leistungsmessung umgestellt. Anschlüsse, die vor dem 1.1.2027 vereinbart wurden, gelten dann mit 10 kW als vereinbart.
 
Die Frage:
Angenommen, ich verursache im ersten Jahr (Dezember 2026 bis November 2027) jeden Monat eine Spitze von 25 kW. Dann läge die Jahresverrechnungsleistung bei 25 kW. Was passiert dann?
 
a) Die 25 kW gelten als erworben und sind damit „geschenkt“, ohne Nachzahlung?
 
b) Ich muss die Differenz von 10 auf 25 kW nachzahlen, also 15 kW? Oder sogar von 4 auf 25 kW, also 21 kW?
 
Und falls nachzuzahlen ist: Mit welchem Satz? Mit dem alten Netzbereitstellungsentgelt pro kW oder schon mit dem neuen Netzanschlussentgelt ab 2027? Das erste Jahr überschneidet sich ja mit der Umstellung.
 
Hat jemand einen ähnlichen Vertrag oder schon eine Auskunft der Netz NÖ dazu?
 
Danke!

  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026  (#1)
Die 10KW sind erworbene Leistung außer du hattest vorher mehr. Und dann müsstest du so oder so nachzahlen ab 2027. Wenn du also 2027 in einigen Monaten 25KW benötigst, musst du für die 15KW nachzahlen müssen, das ist dann deine neue Netzbereitstellung. Dann wird nach Leistungsbezug berechnet. Du kannst auch im Jahr 2028 29KW benötigen. Dann musst du nochmal von 25KW auf 29KW bezahlen.
Bei 25KW Netzbereitstellung musst du dann auch in den Sommermonaten für 5KW Minimum bezahlen. 

Aber mal ganz lapidar, warum machst du nicht einfach die Anmeldung zum 01.01.2027? Im Winter wirst du doch sicher sowieso nicht einspeisen oder wenn wird es sehr wenig sein. Da könntest du das auf 27 verlegen. Und ja, dann wird dein 4KW auf 10KW aufgestuft und wenn du dann 25KW BEZIEHST, zahlst du von 10 auf 25 die 15KW nach. 

1
  •  BudgetBuilder
27.9.2026  (#2)
Danke für deine Rückmeldung.

Grund für 1.12. wäre dass das Dach eingedeckt wird und somit Gerüst direkt für PV Montage vorhanden ist. Der Elektriker somit schon vor Ort.

Wenn ich heuer anschließe - wird das Entgelt für heuer nehme ich an verrechnet.

oder siehst du das anders?

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Die 10KW sind erworbene Leistung außer du hattest vorher mehr. Und dann müsstest du so oder so nachzahlen ab 2027. Wenn du also 2027 in einigen Monaten 25KW benötigst, musst du für die 15KW nachzahlen müssen, das ist dann deine neue Netzbereitstellung. Dann wird nach Leistungsbezug berechnet. Du kannst auch im Jahr 2028 29KW benötigen. Dann musst du nochmal von 25KW auf 29KW bezahlen.
Bei 25KW Netzbereitstellung musst du dann auch in den Sommermonaten für 5KW Minimum bezahlen. 

Aber mal ganz lapidar, warum machst du nicht einfach die Anmeldung zum 01.01.2027? Im Winter wirst du doch sicher sowieso nicht einspeisen oder wenn wird es sehr wenig sein. Da könntest du das auf 27 verlegen. Und ja, dann wird dein 4KW auf 10KW aufgestuft und wenn du dann 25KW BEZIEHST, zahlst du von 10 auf 25 die 15KW nach.

 


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026  (#3)
Naja aber du kannst doch beispielsweise den Wechselrichter erst im Januar anschließen lassen. 

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  •  christoph1703
27.9.2026  (#4)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Naja aber du kannst doch beispielsweise den Wechselrichter erst im Januar anschließen lassen.

Oder auch alles fertigbauen und nur die Fertigstellungsmeldung im Jänner schicken.


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  •  BudgetBuilder
27.9.2026  (#5)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

Naja aber du kannst doch beispielsweise den Wechselrichter erst im Januar anschließen lassen.
───────────────

Oder auch alles fertigbauen und nur die Fertigstellungsmeldung im Jänner schicken.

Glaubst du nicht das es teurer wird mit der Umstellung zu 2027?

also wenn ich 2026 abschicke sind der Mehrpreis von 4 KWH auf 10KWH (die würde es ab 1.1.2027 Geschenkt geben).

Aber wer garantiert mir dass sie nicht die Tarife generelle erhöhen. Oder ist das unwahrscheinlich?

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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026  (#6)
Niemand wird dir was garantieren können.
Das gesamte Konzept wird überarbeitet. Wenn sie vorher ein Jahr gemessen haben wird das doch sowieso ab nächstem Jahr gemessen. Immer dann wenn du drüber kommst (ob das nur bei einem 15-Minuten-Wert ist weiss ich ebenfalls nicht) wirst du Leistung nachzahlen müssen wenn du vorher einen niedrigeren Wert hattest. 

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  •  BudgetBuilder
27.9.2026  (#7)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Niemand wird dir was garantieren können.
Das gesamte Konzept wird überarbeitet. Wenn sie vorher ein Jahr gemessen haben wird das doch sowieso ab nächstem Jahr gemessen. Immer dann wenn du drüber kommst (ob das nur bei einem 15-Minuten-Wert ist weiss ich ebenfalls nicht) wirst du Leistung nachzahlen müssen wenn du vorher einen niedrigeren Wert hattest.

Ich habe ja dann einen Wechselrichter mit 25kwh und einen stromspeicher,

ich bin davon ausgegangen das ich daher Instant ohne Messung ein Netzbereitstellungentgelt in selber Höhe zahlen muss (also für 25kwh).

falls tatsächlich die Messung zählt macht es ja keinen unterschied für mich ob ich zum 1.12.2026 oder zum 1.1.2027 die Meldung mache?



Ich gehe davon aus dass ich aus dem Netz selbst im Winter nicht mehr als 10 kWh Leistung ziehen werde. 


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026  (#8)
Du verwechselst was. Die Einspeisung ist was völlig anderes wie Bezug. 

Ich zitiere:
 
Regelung für Einspeiser (Photovoltaik):
  • Nach § 75a ElWG ist ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag für die Einspeisung geplant.
  • Freigrenze: Kleine Anlagen mit einer netzwirksamen Einspeiseleistung bis einschließlich 20 kW sind von diesem Beitrag befreit.

    Das heißt für die 7,5KW mehr, 27,5KVA insgesamt, zahlst du dann anteilsmäßig beim Einspeisen etwas. Das sind bisher laut Schätzungen:

    Wenn Sie bei dieser Konfiguration beispielsweise wieder 10.000 kWh einspeisen, werden rund 2.727 kWh für den Beitrag herangezogen. Bei 0,05 Cent pro kWh kostet Sie das rund 1,36 Euro im Jahr.

    Für die Einspeisung zahlst du aber nicht von deinem Hausanschluss von 4KW auf 10KW oder 27,5KW. Sondern das ist die BEZUGSLEISTUNG. Die Einspeisung von 27,5KVA (sofern dein Netzbetreiber die denn genehmigen würde!) hat damit nichts zu tun. 
 


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  •  BudgetBuilder
27.9.2026  (#9)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Du verwechselst was. Die Einspeisung ist was völlig anderes wie Bezug. 

Ich zitiere:

 

Regelung für Einspeiser (Photovoltaik):

Nach § 75a ElWG ist ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag für die Einspeisung geplant.
Freigrenze: Kleine Anlagen mit einer netzwirksamen Einspeiseleistung bis einschließlich 20 kW sind von diesem Beitrag befreit.

Das heißt für die 7,5KW mehr, 27,5KVA insgesamt, zahlst du dann anteilsmäßig beim Einspeisen etwas. Das sind bisher laut Schätzungen:

Wenn Sie bei dieser Konfiguration beispielsweise wieder 10.000 kWh einspeisen, werden rund 2.727 kWh für den Beitrag herangezogen. Bei 0,05 Cent pro kWh kostet Sie das rund 1,36 Euro im Jahr.

Für die Einspeisung zahlst du aber nicht von deinem Hausanschluss von 4KW auf 10KW oder 27,5KW. Sondern das ist die BEZUGSLEISTUNG. Die Einspeisung von 27,5KVA (sofern dein Netzbetreiber die denn genehmigen würde!) hat damit nichts zu tun.

 
Danke, das mit Bezug und Einspeisung ist mir klar. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
 
Der Wechselrichter spielt nur insofern eine Rolle, als er über 15 kVA hat. Dadurch wird mein Bezug ab Inbetriebnahme auf Leistungsmessung umgestellt. Mit der Einspeisung hat das nichts zu tun. Die ist bei mir ohnehin dynamisch auf 4 kVA begrenzt, damit bin ich auch beim geplanten Versorgungsinfrastrukturbeitrag weit unter der 20-kW-Freigrenze.
 
Ich hatte ursprünglich angenommen, dass sich das Netzbereitstellungsentgelt für den Bezug an der Wechselrichtergröße orientiert. Laut Vertrag zählt aber offenbar die gemessene Bezugsleistung, also der Mittelwert der Monatsspitzen im ersten Jahr.
 
Da ich im Winter voraussichtlich nicht über 10 kW aus dem Netz ziehe, bleibt für mich nur die Frage: Macht es beim Netzbereitstellungsentgelt überhaupt einen Unterschied, ob ich die Fertigstellung zum 1.12.2026 oder zum 1.1.2027 melde?


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  •  waldi
28.9.2026  (#10)
Ich habe ein ähnliches Problem und kann nirgends herauslesen was ab 1.1.2027 gelten wird.
Ich bin bei der Netz-NÖ und wurde vor 3 1/2 Jahren bereits auf Leistungsmessung gestellt, da mir eine Einspeiseleistung von 16,5 kVA (also über 15 kVA) zugesprochen wurde.
Ich bin auf monatlicher Abrechnung und mir wird immer der monatliche 15 Minuten Spitzenwert der Leistung abgerundet auf ganze Zahl als Leistungspreis verrechnet und mein Verbrauchspreis ist etwas geringer als bei nicht gemessener Leistung. 
Im letzten Jahr lag mein Durchschnittswert über die 12 Monate zwischen 5 und 5.99 kW und daher musste ich 1kW Netzbereitstellung auf die ursprünglichen 4 kW nachzahlen (252 Euro! für das 1kW) somit bin ich jetzt auf 5 kW vereinbarter Netzbereitstellung.
Ab 1.1.2027 sollen ja (fast) alle auf Leistungsmessung gesetzt werden und die 4 kW Default Netzbereitstellung werden auf 10 kW ohne Zahlung erhöht. 
Werde ich da jetzt auch 'nur' auf die 10 kW gesetzt oder vielleicht auf 11 kW?
Beides wäre ja ungerecht gegenüber denjenigen, die bisher nur 4 kW hatten und nicht teuer nachkaufen mussten.
Wenn die 20% als mindest zu zahlendes Leistungsentgelt bleibt muss ich monatlich falls ich darunter bleibe nicht nur 2 kW Leistungspreis sondern für 2,2 kW zahlen, da ja ab 1.1.2027 der Leistungspreis auch nicht mehr auf ganze Zahlen abgerundet wird sondern auf 2 Kommastellen genau verrechnet wird.
Hat da jemand bereits Informationen wie das gehandhabt wird?

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Hallo BudgetBuilder,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Erstes Jahr Leistungsmessung – wirklich ein Geschenk?

  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
28.9.2026  (#11)
So ungern ich sowas mache aber ich würde dafür den Netzbetreiber befragen. Die Frage ist, willst du dann 11KW haben oder du lässt dich freiwillig auf 10KW runterstufen und musst dann nur 2KW bezahlen statt 2,2KW. 

Ungerecht ist es immer. Fraglich ist doch genauso, wie es bei den ganzen Wallbox-Besitzern geschehen soll. Deren Wallbox alleine hat schon 11 oder 22KW.

@BudgetBuilder
Es wird keinen Unterschied machen, da ab 2027 jeden Monat gemessen wird. Ohne Ende. Und wenn du dann länger und öfter über die 10KW kommst, wirst du nachzahlen müssen. Das ändert dann ob Dez 26 oder Jan27 angemeldet auch nichts. Und wie geschrieben, kann sein, dass die dann noch die alte Regel durchführen können, also ein Jahr lang messen. Ab 27 tun sie das so oder so, nur wie die Preise von mehr als 10KW sein werden kann dir keiner sagen. 


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  •  Seppl82
  •   Bronze-Award
28.9.2026  (#12)
Es wird wirklich interessant, wenn mal alle Fakten auf dem Tisch liegen, aktuell ist es ja noch nicht ganz klar:

- jeder wird auf 10kW hochgestuft - bekommen jene Personen, die in der Vergangenheit mehr als 4kW bezahlt haben etwas refundiert? Es gibt ja durchaus nicht wenige, die deutlich höhere Netzanschlüsse gekauft haben.

- wann wird man, wenn man über 10kW kommt, nachzahlen dürfen wie der TE? Wenn man 1x pro Monat auf Hausnummer 14kW kommt, dann muss man für die bezogene Leistung ohnehin bezahlen. Meine Vermutung ist, wenn man regelmäßig z. B. auf 14kW kommt, dann wird man diese 4kW zu (Hausnummer) 250€/kW = 1k Einmalgebühr nachzahlen müssen.

- hat man dann als Mindestbetrag 20% von 14kW = 2,8kW, dann macht das natürlich über die Sonnenmonate auch einiges aus,  je nachdem, was dann die kW tatsächlich kosten werden.

Soweit ich mich erinnere waren im Entwurf die ersten 8kW "günstig" und jede Überschreitung wird dann nochmals teurer.
Aktuell bezahlen wir in OÖ für 4kW ca. 14€ pro Monat. Meine Vermutung ist, dass zukünftig 1kW Richtung 7€ gehen wird, damit das in allen Fällen eine win-win-Situation für die Netzbetreiber wird, ansonsten würde man ja bei vielen PV-Anlagenbetreibern ein paar € auf der Strecke lassen.

- Durch die Senkung des Netzarbeitspreises um afaik 3 Cent / kWh sollte ja zumindest netzdienliches Verhalten etwas belohnt werden. 

- Meiner Meinung nach ist der 1/4h Wert eigentlich nur gerecht, wenn er periodisch erreicht wird. Nur weil jemand 1x pro Monat auf z. b. 14kW kommt (notwendige "Schnellladung" des Autos, einmaliges Aufheizen der Sauna, Pyrolyse wwi...) und dafür dann 12x7€ nachzahlen darf - das holt man niemals mit den gesenkten Netz-Arbeitspreiskosten auf. 
Ich bin echt schon gespannt.

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  •  Berndi
  •   Silber-Award
28.9.2026  (#13)
Die 10kW Freigrenze betrifft ja nur den Bezug!
Fürs Einspeisen sind ja Kleinanlagen (bis 20 oder 25 kW) zukünftig ohnehin von der Netzgebühr befreit, oder?

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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
28.9.2026  (#14)

zitat..
Seppl82 schrieb:
.....

In den jetzigen Entwürfen sind alle Anschlüsse auf 10KW geändert, und bis diese 10KW zahlt man den KW-Preis. Alles über 10KW zahlt den doppelten KW-Preis. 

" ansonsten würde man ja bei vielen PV-Anlagenbetreibern ein paar € auf der Strecke lassen. "
Würde mich nicht wundern, wenn das dann wie in Deutschland so kommt, dass die Grundgebühr einfach um 100% angehoben wird für PV-Anlagenbesitzer oder die generell +100% Netzgebühren zahlen müssen für den Ausfall des Bezugs. Immer wenn was eingespart werden kann wird es woanders teurer. Sieht man doch. Strompreise sinken, Stromkosten steigen aber (wegen höherer Netzgebühren). 


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
28.9.2026  (#15)
Was der TE eigentlich wissen will ist, ob der Vertrag mit der NetzNÖ gültig bleibt, wenn man vor 2027 fertigstellt

Sprich hat man 12/26 bis 11/27 dann den bisherigen Beobachtungszeitraum, wo man Leistungsspitzen provoziert hat, um möglichst viele kw gratis zu "ersitzen"

Diese Frage würde mich auch interessieren, da ich auch jetzt mit Oktober offiziell fertig sein sollte

Netzbetreiber fragen ist bei mir eher sinnlos, weil sie einem wirklich alles an Hindernissen entgegenwerfen, daher wäre ich auch an Erfahrungen interessiert so es die denn gibt

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  •  BudgetBuilder
28.9.2026  (#16)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Was der TE eigentlich wissen will ist, ob der Vertrag mit der NetzNÖ gültig bleibt, wenn man vor 2027 fertigstellt

Sprich hat man 12/26 bis 11/27 dann den bisherigen Beobachtungszeitraum, wo man Leistungsspitzen provoziert hat, um möglichst viele kw gratis zu "ersitzen"

Diese Frage würde mich auch interessieren, da ich auch jetzt mit Oktober offiziell fertig sein sollte

Netzbetreiber fragen ist bei mir eher sinnlos, weil sie einem wirklich alles an Hindernissen entgegenwerfen, daher wäre ich auch an Erfahrungen interessiert so es die denn gibt

@Lu1994 genau das will ich wissen!

Würde mich freuen wenn du Bescheid geben könntest wie das bei dir läuft.


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  •  streicher
  •   Gold-Award
28.9.2026  (#17)
BTW: Mich würde interessieren wenn man bei NetzNÖ wegen >15kVA WR WR [Wechselrichter] schon auf Leistungsmessung ist, ob man dann auch auf das neue Modell umgestellt wird.

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
29.9.2026  (#18)
ich hab auch keine Glaskugel, aber meine Interpretation:
2027 werden alle auf Netzebene 7 auf den neuen gemessenen Tarif umgestellt. Auch jene, die z.B. bei NetzNÖ mit der PV > 15kVA schon umgestellt wurden oder gerade dabei sind.
D.h. das mit dem erwerben im ersten Jahr wird ohnehin obsolet sein, bzw. würde ich nicht davon ausgehen, dass die sofort im Dezember mit der "Beobachtungsphase" starten. Das war bei mir erst viel später.

Ich gehe auch davon aus, dass jeder dann die 10kW pauschal abgegolten haben wird, bzw. wer darüber ist, wird dann eben mehr haben (und muss aber auch mind. 20% davon pro Monat zahlen). Wie man mit denen umgeht, die tatsächlich auch nachgekauft haben (also bis 10kW), weiß ich nicht, das wird noch spannend..

Für den TE: ich glaube es wird ziemlich egal sein, ob die Anlage jetzt oder 2027 ans Netz geht. Ich würde da keinen Vorteil hier oder dort erkennen. Zudem glaube ich, dass die 10kW gerade mit PV ohnehin genug sein werden, weil du im Sommer ja wohl kaum etwas brauchst (zumindest mit Akku) und damit auch höhere Spitzen im Winter kein Problem sein werden, weil ja das Jahresmittel herangezogen wird um einen eventuellen Nachkauf zu erwirken. So war es zumindest bisher bei der Leistungsmessung, und ich glaube nicht, dass das geändert werden wird.

Ich persönlich finde fast den anderen Weg spannender, nämlich die Leistung auch im Winter möglichst gering zu halten um damit Netzkosten zu sparen. -> Peakshaving.


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
29.9.2026  (#19)
Die werden es sicherlich so handhaben: Alle die bisher 0-10KW hatten, werden alle auf 10KW gestellt. Alle die mehr erworben haben, werden diese behalten. Alle die mehr als die 10KW benötigen und nicht mehr abgegolten haben, werden nachzahlen müssen. 

Peakshaving musst du gegenrechnen wieviel du dadurch sparst. Pro KW später im Endstadium sind es 33€. Pro kWh sind es ca. 6ct Netzgebühren + Strompreis sagen wir 10ct? Sind 16ct. 
Im Kernwinter statt 8KW dann nur mit 4KW würde einsparen: 4*33/12*3=33€
Du verbrauchst in 3 Monaten 1000kWh. Mit Akku sind es dann 1176kWh. 176kWh wegen Akku mehr benötigt sind bei 16ct = 28,16€.

Da hast du in den 5 Monaten durch Peak-Shaving satte 5€ gespart.... Ich denke mal erst ab 10KW wird sich das wirklich lohnen wenn 100% Aufschlag pro KW wäre und wenn man ansonsten nachkaufen müsste. Also Peak-Shaving auf vielleicht 8KW stellen.... 


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  •  thohem
29.9.2026  (#20)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Da hast du in den 5 Monaten durch Peak-Shaving satte 5€ gespart.... Ich denke mal erst ab 10KW wird sich das wirklich lohnen wenn 100% Aufschlag pro KW wäre und wenn man ansonsten nachkaufen müsste. Also Peak-Shaving auf vielleicht 8KW stellen....

Bei mir sind's heiße 30€ wenn ich auf 2kW shave und 20€, wenn ich auf 3kW shave. Mit Realdaten des letzten Winters gerechnet. 
Ich werd's mal mitnehmen, weil es halt gratis/einfach mitgeht. Viel wird's allerdings nicht bringen


1
  •  alhei
  •   Bronze-Award
29.9.2026  (#21)
Man muss natürlich herausfinden, wo der Sweetspot liegt, um das sinnvoll zu betreiben. Es bringt jedenfalls nichts, ständig Energie hin und her zu schieben, nur damit man die 2kW Mindestleistung einhält. Wenn man aber gezielt ein paar Ausreißer abfangen kann, bringt das schon viel, ohne dass ständig nachgeladen wird.
Umgehrt kann man solche Nachladungen mit der zukünftigen Flexibilierung ja gezielt in günstige Zeitfenster legen um damit auch nochmal sparen.


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