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Erstes Jahr Leistungsmessung – wirklich ein Geschenk? - Seite 2 teilen

27.9. -29.9.2026    23 Antworten    10 Autoren 23 2026-09-29T15:11:09+02:00

Zusammenfassung
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  •  BudgetBuilder
27.09.2026
23
Ausgangslage:
 
•Neubau in NÖ, Netzebene 7, für den Bezug derzeit 4 kW abgegolten.
•Hybrid-Wechselrichter mit 27,5 kVA. Weil das über 15 kVA ist, wird der Bezug ab Inbetriebnahme der PV (voraussichtlich 1.12.2026) auf einen Tarif mit gemessener Leistung umgestellt.
•Laut Netzzugangsvertrag gilt ab Inbetriebnahme das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung als erworben. Das ist der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen.
•Ab 1.1.2027 werden laut SNE-G-V-Entwurf ohnehin alle auf Leistungsmessung umgestellt. Anschlüsse, die vor dem 1.1.2027 vereinbart wurden, gelten dann mit 10 kW als vereinbart.
 
Die Frage:
Angenommen, ich verursache im ersten Jahr (Dezember 2026 bis November 2027) jeden Monat eine Spitze von 25 kW. Dann läge die Jahresverrechnungsleistung bei 25 kW. Was passiert dann?
 
a) Die 25 kW gelten als erworben und sind damit „geschenkt“, ohne Nachzahlung?
 
b) Ich muss die Differenz von 10 auf 25 kW nachzahlen, also 15 kW? Oder sogar von 4 auf 25 kW, also 21 kW?
 
Und falls nachzuzahlen ist: Mit welchem Satz? Mit dem alten Netzbereitstellungsentgelt pro kW oder schon mit dem neuen Netzanschlussentgelt ab 2027? Das erste Jahr überschneidet sich ja mit der Umstellung.
 
Hat jemand einen ähnlichen Vertrag oder schon eine Auskunft der Netz NÖ dazu?
 
Danke!

  •  alhei
  •   Bronze-Award
29.9.2026 15:01  (#21)
Man muss natürlich herausfinden, wo der Sweetspot liegt, um das sinnvoll zu betreiben. Es bringt jedenfalls nichts, ständig Energie hin und her zu schieben, nur damit man die 2kW Mindestleistung einhält. Wenn man aber gezielt ein paar Ausreißer abfangen kann, bringt das schon viel, ohne dass ständig nachgeladen wird.
Umgehrt kann man solche Nachladungen mit der zukünftigen Flexibilierung ja gezielt in günstige Zeitfenster legen um damit auch nochmal sparen.


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  •  thohem
29.9.2026 15:07  (#22)

 

zitat..
alhei schrieb:

Man muss natürlich herausfinden, wo der Sweetspot liegt, um das sinnvoll zu betreiben. Es bringt jedenfalls nichts, ständig Energie hin und her zu schieben, nur damit man die 2kW Mindestleistung einhält. Wenn man aber gezielt ein paar Ausreißer abfangen kann, bringt das schon viel, ohne dass ständig nachgeladen wird.

Umgehrt kann man solche Nachladungen mit der zukünftigen Flexibilierung ja gezielt in günstige Zeitfenster legen um damit auch nochmal sparen.

Das ist ja alles in der Rechnung bereits berücksichtigt. Bringt halt nicht viel, wenn die maximal Leistung in dem Monat nur 4,X kW war. Soviele Spitzen über 2,9kW hatte ich nicht letzten Winter (~200), über 3,9 kW entsprechend viel weniger (~50). 

Deswegen ja:

zitat..
Oesterreicher schrieb: Ich denke mal erst ab 10KW wird sich das wirklich lohnen wenn 100% Aufschlag pro KW wäre und wenn man ansonsten nachkaufen müsste.






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Hallo BudgetBuilder,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Erstes Jahr Leistungsmessung – wirklich ein Geschenk?

  •  alhei
  •   Bronze-Award
29.9.2026 15:11  (#23)
bei 4 kW natürlich. Bei mir waren es früher im Kernwinter auch mal 9-10kW.
Zudem habe ich derzeit noch die alte Leistungsmessung und da kostet jedes kW auch noch ca. doppelt so viel, da war der Effekt auch noch ein anderer.


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