Haus übergeben - wie ?
17.3.
-21.8.2026
24 Antworten
11 Autoren
4 Empfehlungen
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Da gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten und ein paar Punkte sind noch gar nicht angesprochen, zB: Was ist der Verkehrswert des Hauses (für die steuerliche Einstufung relevant) Will die Mutter im Haus bleiben oder zieht sie aus (kann für die Hauptwohnsitzbefreiung relevant sein, wenn es eine entgeltliche Übertragung darstellt)? Jedenfalls sollte im Zusammenhang mit der Übergabe ein (gegenseitiger) Pflichtteilsverzicht überlegt werden. Ich würde zuerst zum Steuerberater und dann zum Notar gehen. Steuerlich gibt es hier ein paar Spielräume und Fallstricke, die nicht unerheblich sind. |
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Was ist das Haus bitte wert, dass die eine Tochter 400k zahlen soll, klar 300k müsste man auf den Barwert reduzieren, bei 2% 165k Sprich das Haus müsste ja schonmal mindestens 365k wert sein 165k Mutter 100k je Tochter Ich gehe mal davon aus, dass die Mutter in dem Haus auch nicht weiterlebt, ansonsten müsste das ganze nochmal deutlich wertvoller sein, dass neben der Leibrente auch noch lebenslanges Wohnrecht inkludiert ist Sofern die Mutter eine Wohnmöglichkeit hat welche ohne Miete/Kredit auskommt finde ich es auch komisch, dass sie überhaupt Geld verlangt, wenn sie auszieht und in eine Mietwohnung wechselt sieht's natürlich anders aus |
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die Mutter könnte das Haus jetzt veräußern (500k), den beiden Töchtern je 100k geben und den Rest selbst behalten sie möchte aber die eine tochter auszahlen und die zweite "kauft" das Haus, also 300k an die Mama Die Mutter lebt weiterhin im Haus - lebenslanges Wohnrecht Was bedeutet das ? Ist da irgendein Unterschied ob ich ein Haus um 300k oder 600k kaufe ? |
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Dann soll sie das Haus verkaufen. Die eine Tochter kaauft das Haus um 300K und hat dann die Mutter im Haus inkl. Wohnrecht.... |
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Hallo Gawan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Haus übergeben - wie ? |
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Steuerlich geht es um das Verhältnis der Gegenleistung (400k) zum Wert des Hauses (600k); bis zu 75 % Anteil der Gegenleistung wird (einkommensteuerlich) Unentgeltlichkeit vermutet (vor allem im Familienkreis), dh es ist kein Verkauf zu versteuern, sonst Entgeltlichkeit. Das hat für die Übernehmerin u.U. nachteilige Folgen (möglicherweise Verlust der Altbestandseigenschaft etc). |
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Ganz ehrlich, dann soll's verkaufen... Ich Zahl doch nicht meiner Mutter Miete in meinem Haus und sie lebt dann auch noch drin, da sind 300k eine Frechheit, wenn's 500k wert ist soll die Schwester 150-200k bekommen und die andere bekommts mit Wohnrecht geschenkt, alles andere finde ich innerhalb der Familie einfach mies, zumal Reparaturen und Sanierungen auch zu Lasten der Tochter gehen und die Mutter davon zusätzlich profitiert
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Ja würde ich genauso sagen und dann natürlich auch noch die Frage Pflege, wer ist da zuständig. Ich kenne natürlich die Lebensumstände nicht, weiß also nicht wieviel Pension die Mutter bekommt und wie der Lohn der Tochter ist. Aber für mich wäre eher fährt Tochter 1 bekommt 100k Tochter 2 bekommt das Haus und Zahlt Reparaturen, Betriebskosten, etc. Und Mutter bekommt das Wohnrecht. |
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Notar kennt sich aus, der muss auch was aufsetzen... |
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sehr merkwürdige richtung in die dieser thread abbiegt 🙄 es mag für euch völlig unglaublich erscheinen, aber es gibt Menschen die im Laufe des Lebens eine emotionale Beziehung zum Elternhaus und den Eltern aufgebaut haben, für die das Zusammenwohnen mit den Eltern nicht ausschließlich als Belastung und Kostenfaktor gesehen wird und die nicht jede Entscheidung innerhalb der Familie auf die höchstmögliche Gewinnmaximierung ausrichten |
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Das kann schon auch zu einer Bürde werden. Die Tochter die das Haus bekommt, zahlt ja nicht nur die Schwester hinaus, sie darf auch noch jährlich 10k für das Haus hinblättern. Die Tochter welche die Kohle bekommt kümmert sich meist um nichts mehr, weil ja eh die ander zuständig ist, so kommt es dann meistens halt. Sind nur meine pesönlichen Erfahrungen und was ich auch so im Umfeld oft mitbekomme... |
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da hast du sicher recht, aber soweit ich das mitbekomme wohnen die Parteien (auch jetzt schon) relativ getrennt in dem Haus - mit mehreren Eingängen etc. die andere Tochter wohnt auswärts im eigenen Haus Und die besagte Tochter hat am Ende ein Haus - DAS Haus - ihr Elternhaus, relativ modern, technisch am Stand der Zeit und in guter Lage Die Alternative wäre das Haus zu verkaufen und das Geld zu verteilen, dann hat sie etwas mehr Geld - aber bei weitem zu wenig um sich damit etwas Vergleichbares zu kaufen |
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Wie gesagt, die eine Tochter rauszahlen finde ich ok, aber, mehr oder weniger die eigene Mutter rauszahlen finde ich nicht mehr OK, ja eventuell dann, wenn sie kaum/keine Pension bekommt und die Tochter gut verdient, aber da würde ich eher ein monatliches Taschengeld vereinbaren. Aber mit Pension + Betriebskosten, Reperaturen, etc. werden gezahlt und Wohnrecht, lebt es sich doch gut. Vorallem ist es doch auch für die Mutter ein großer Gewinn, wenn die Tochter dort wohnt ich denke da nur ein Einkäufe und Arzt besuche, etc. Und sauber finde ich dies auch nur wenn die Tocher welche ausgezahlt wird auch einen Erbverzicht unterschreibt. Kurz zusammengefasst ein Ausgedinge machen und kein Darlehn. |
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Sorry, meine Moral geht eben so, dass ich von der Familie besonders den eigenen Kindern kein Geld will, Wohnrecht und dann noch Geld + ich als "Nachbar" bin Hauptverantwortlich für die Pflege... Ich kann nur sagen bei uns werden Häuser mit Wohnrecht verteilt, sollte zu wenig Erbmasse da sein, zahlt ein Geschwister den anderen aus, unterschreibt beim Notar einen Erbverzicht und die Eltern bekommen das Wohnrecht, nie käme jemand auf die Idee dann auch noch eine nicht unbeträchtliche Summe zu verlangen, aber offenbar ziehen manche Geld der Familie vor, wie gesagt, egal wie sehr ich dran hänge diese Art der emotionalen Erpressung wäre für mich dann der Punkt wo ich gehe und die 100k die ich bekäme könnts auch behalten... |
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Wurde eh schon einiges gesagt. Vllt. noch als Ergänzung. Ist der Wert der Immobilie mit und ohne Wohnrecht geschätzt? Sind die 500k ein realistischer Verkaufspreis, wenn keiner mehr drin wohnt? Mit Wohnrecht ist die Immo dann um einiges weniger wert und die 300k für die Mutter könnten überzogen sein. Es gibt auch andere Varianten wie nur Wohnrecht. Schaut euch z.B. die Leibrente (mtl. Zahlung statt Einmalbetrag) an. Kannst auch mit Wohnrecht kombinieren, Leibrente zeitlich einschränken, statt den 300k ein kleinerer Einmalbetrag und dann noch mtl. eine Aufbesserung zur Pension etc. Lasst euch vom Notar dazu (kostenlos) beraten. Den brauchts dann sowieso. |
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Ich würde einfach gar keine vorzeitige Übergabe machen. Einfach im Testament ordentlich regeln und fertig. Und ansonsten schließe ich mich den anderen an, die schon gesagt haben, dass die geforderte Summe viel zu hoch ist. |
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In die Überlegung sollte man noch eine mögliche kommende Schenkungssteuer- und Erbschaftsteuer einbeziehen. |
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Jetzt scheint diese Variante die kostentechnisch vernünftigste zu sein, aber wir können die Risiken nur schwer abschätzen: Hat da jemand von euch Ahnung davon ? 😊 Mama schenkt Tochter A das Haus jetzt, behält sich das Wohnrecht und eine kleine monatliche Rente aus – so klein, dass das Finanzamt es steuerlich noch als reine Schenkung anerkennt. Bei einer reinen Schenkung zwischen Mutter und Tochter fällt in Österreich derzeit KEINE Schenkungssteuer und KEINE Immobilienertragsteuer an. Es bleiben nur ein paar Nebenkosten – und die sind gedeckelt. Bezüglich der 25 %-Grenze: Das Finanzamt schaut sich an: „Was gibt Tochter A der Mama zurück?" Bekommt Mama weniger als 25 % vom Hauswert zurück → Schenkung → 0 € Immobilienertragsteuer Bekommt Mama 25 – 75 % zurück → teils Schenkung, teils Verkauf → Steuer wird fällig Bekommt Mama 75 % oder mehr → gilt als Verkauf → volle Steuer 25 % von 500.000 € = 125.000 €. Das ist unser Deckel für alles, was Mama bekommt. Was zählt als „Rückgabe" – und was nicht Zählt NICHT dazu (großer Vorteil!): Das Wohnrecht, wenn man es richtig formuliert. Man muss schreiben: „Mama behält sich das Wohnrecht vor" – nicht „Tochter A räumt Mama ein Wohnrecht ein". Wortwahl macht den Unterschied. Der Notar weiß das. Zählt sehr wohl dazu: Die monatliche Rente an Mama. Man rechnet den heutigen Wert der zukünftigen Zahlungen aus (Barwert). Wie viel Rente passt rein? Faustregel: Bei einer 68‑jährigen Mutter entspricht 500 €/Monat lebenslang einem Barwert von etwa 78.000 €. Das ist deutlich unter 125.000 € → alles gut. Puffer nach oben bis ca. 800 €/Monat. Also: 500 €/Monat sind sicher, 800 €/Monat ist das Maximum, damit der Deckel nicht platzt. |
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Würde mich hier definitiv nicht auf irgendeine Forummeinung verlassen. Jeder anständige Notar kann dir hierbei Erfahrungswerte anbieten und jeder Steuerberater mit Spezialisierung Erbschaft und Schenkung dir die beste & kostengünstigte Lösung ausrechnen. Da geht es um kein Vermögen und ihr habt eine fundierte, neutrale Stellungnahme was für euch als Familie am besten ist. |
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Das ist zur Hälfte ein Holler. Wenn die Mutter sich das Wohnrecht zurückbehält/vorbehalt ist der Ausgangspunkt der Betrachtung der Wert des Hauses abzgl. Wohnrecht ("Nettomethode"). Wenn also das Haus ohne Wohnrechtsbelastung 600k wert ist und mit Wohnrechtsbelastung 450k, dann ist das der Ausgangspunkt für die Betrachtung. Bei Rentengeschäften muss man aufpassen, da ist die Betrachtung etwas anders: Wenn der Barwert der Rentenzahlungen (zzgl sonstiger Leistungen) über 50 % bis 125 % des Ausgangspunkts liegt, dann ist es für die Einkommensteuer ein entgeltlicher Vorgang; wenn der Barwert unter 50 % oder über 200 % des Rentenbarwerts liegt, ist es für die Einkommensteuer ein unentgeltlicher Vorgang. Wenn der Barwert über 125 % bis max 200 % liegt, ist es eine gemischte Rente mit etwas komplexeren Auswirkungen. In der Grunderwerbsteuer gilt der Vorgang zwischen Mutter und Sohn stets als unentgeltlich (Anwendung Grundstückswert und Stufentarif); für die Eintragungsgebühr gibt es ebenfalls eine Begünstigung (dreifacher Einheitswert mit 1,1 %). Ich würde einen Steuerberater hinzuziehen. |
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der derzeitige notar (den die mama bevorzugt) strahlt 0 interesse aus, hat beim dritten termin alle 40 minuten warten lassen und hat dann nach einem halbstündigen monolog die volle immoest auf den tisch gelegt - ca. 17000 eur beim ersten termin war er bei 3000 beim zweiten auf 6000 beim dritten auf 10000 🤣 |
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dann wird euch wohl klar sein, dass ihr den wechseln solltet. Holt euch einen Steuerberater, der ist da wesentlich besser informiert als der Notar. |
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