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Interpretation eines alten Netzzugangsvertrages

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.6. - 7.6.2025
6 Antworten | 5 Autoren 6
6
Hallo zusammen,

ich hab hier einen 10+ Jahre alten Netzzugangsvertrag für einen Haushalt, bei dem einphasig ein 4,2kW Wechselrichter installiert ist - der speist auch ganz normal ein und verkauft seinen Strom.


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Jetzt möchte der auf einen 12kW 3phasigen Wechselrichter erweitern und die frage ist - hat der laut seinem Vertrag überhaupt eine Rückleistungsbeschränkung oder gab es diesen Parameter damals einfach noch nicht ?
Soll man da irgendwas beantragen/anmelden oder besser keine schlafenden Hunde wecken ?

BG

  •  pepo83
6.6.2025 9:45  (#1)
Welcher Netzbetreiber ist das?
Rein rechtlich ist der Fall wohl recht klar, sobald du was wesentliches änderst bzw. jetzt 12kW statt 4kW einspeist, musst du das dem Netzbetreiber melden.
Wenn du bei Netz NÖ oder Netz OÖ bist, wird dich dann vermutlich auch die neue Wirkleistungsverordnung treffen, siehe z.B. auch hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-netz-noe-jetzt-wirds-lustig/81339_1

Natürlich könntest auch drauf pfeiffen, Freund von mir hat sein zusätzliches Balkonkraftwerk (zur bestehenden 10kW PV) auch nicht gemeldet. Aber wenn du plötzlich 3mal so viel einspeist, ist es natürlich schon sehr auffällig. (und für den Netztbetreiber übers Smartmeter natürlich auch sichtbar). 😉

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.6.2025 9:48  (#2)

zitat..
pepo83 schrieb:

Welcher Netztbetreiber ist das?
Rein rechtlich ist der Fall wohl recht klar, sobald du was wesentliches änderst bzw. jetzt 12kW statt 4kW einspeist, musst du das dem Netzbetreiber melden.
Wenn du bei Netz NÖ oder Netz OÖ bist, wird dich dann ver,utlich auch die neue Wirkleistungsverordnung treffen, siehe z.B. auch hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-netz-noe-jetzt-wirds-lustig/81339_1

Natürlich könntest auch drauf pfeiffen, Freund von mir hat sein zusätzliches Balkonkraftwerk (zur bestehenden 10kW PV) auch nicht gemeldet. Aber wenn du plötzlich 3mal so viel einspeist, ist es natürlich schon sehr auffällig. (und für den Netztbetrieber übers Smartmeter natürlich auch sichtbar). 😉

genau darum gehts - hat der vom Netzbetreiber eine Rückleistungsbeschränkung eingetragen die man aber in dem Vertrag nicht sieht oder gabs das "damals" eh noch nicht, er hat deshalb jetzt gar keine eingetragen und er bekäme dann vllt. eine wenn er lang nachfragt 😉


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  •  pepo83
6.6.2025 10:10  (#3)
Als Engpassleistung gilt gemäß § 5 Abs. 1
Z 14 EAG bei Photovoltaikanlagen die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak); die Leistung des Wechselrichters ist nicht relevant.

Was im alten Vertrag steht, ist in dem Fall eigentlich irrelevant. Er hat damals den Netzugang für 4kW Modulleistung erhalten. Sobald du was wesentlich änderst musst du einen Änderungsantrag für den Netzzugang beantragen.
Ist also dann nicht viel anders als bei einem neuen Antrag, sprich du reichst dann die Anlage mit 12kW ein und der Netzbetreiber wird dann nach aktuellen Stand prüfen ob das möglich ist oder nicht.

Technisch kann dich jetzt keiner drann hindern mehr einzuspeisen. Ob und  wann dann der Netztbetreiber aktiv wird und bei dir anklopft, weiß ich nicht. Aber brauchst dann jedenfalls nicht glauben, dass du durch den alten Netzzugangsvertrag einen Freibrief hast (auch im alten Vertrag wird auf die allgemeinen Bedingungen verwiesen, wo bestimmt steht, dass jede Änderung zu melden ist)

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  •  ck
6.6.2025 11:30  (#4)
Das EAG ist nicht für den Netzzugang relevant, das EAG ist ein Fördergesetz und da ist es natürlich sinnvoll bei PV auf Modulleistung abzuzielen, dashalb wird diese "Fiktion" getroffen.

Relevant sind der Netzzugangsvertrag, die TOR und die (allg) Netzzugangsbedingungen des Netzbetriebers. Ich gehe aber auch davon aus, dass bei einer Änderung des Wechselrichters eine Meldung erfolgen muss.

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
6.6.2025 20:28  (#5)

zitat..
Gawan schrieb:

──────..
pepo83 schrieb:

Welcher Netztbetreiber ist das?
Rein rechtlich ist der Fall wohl recht klar, sobald du was wesentliches änderst bzw. jetzt 12kW statt 4kW einspeist, musst du das dem Netzbetreiber melden.
Wenn du bei Netz NÖ oder Netz OÖ bist, wird dich dann ver,utlich auch die neue Wirkleistungsverordnung treffen, siehe z.B. auch hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-netz-noe-jetzt-wirds-lustig/81339_1

Natürlich könntest auch drauf pfeiffen, Freund von mir hat sein zusätzliches Balkonkraftwerk (zur bestehenden 10kW PV) auch nicht gemeldet. Aber wenn du plötzlich 3mal so viel einspeist, ist es natürlich schon sehr auffällig. (und für den Netztbetrieber übers Smartmeter natürlich auch sichtbar). 😉
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genau darum gehts - hat der vom Netzbetreiber eine Rückleistungsbeschränkung eingetragen die man aber in dem Vertrag nicht sieht oder gabs das "damals" eh noch nicht, er hat deshalb jetzt gar keine eingetragen und er bekäme dann vllt. eine wenn er lang nachfragt 😉

Die Rueckleistungsbeschaenkung entsprach bis vor ein paar Jahren immer dem max des WR WR [Wechselrichter].
Jetzt auch noch, auch wenn viele Anfangs nur die 4kW "zugeteilt" bekommen 

In Deinem Fall ist die RLB also 4,2kW 


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  •  Executer
  •   Gold-Award
7.6.2025 14:31  (#6)
Zugesagte Leistung ist hier die Engpassleistung (max. Erzeugungsleistung der Anlage), also nicht der Wert für eine netzbedingte verringerte Einspeiseleistung (Rückleistungsbeschräkung).

Du musst ohnehin einen Antrag auf Anlagenerweiterung stellen, da kommt dann auf ob die höhere Leistung eingespeist werden kann.

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