Zusammenfassung: Interpretation eines alten Netzzugangsvertrages | PV-Forum auf energiesparhaus.at
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Interpretation eines alten Netzzugangsvertrages (Zusammenfassung)

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.6. - 7.6.2025
Zusammenfassung aus 6 Antworten von 5 Autoren
Hallo zusammen,

ich hab hier einen 10+ Jahre alten Netzzugangsvertrag für einen Haushalt, bei dem einphasig ein 4,2kW Wechselrichter installiert ist - der speist auch ganz normal ein und verkauft seinen Strom.


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Jetzt möchte der auf einen 12kW 3phasigen Wechselrichter erweitern und die frage ist - hat der laut seinem Vertrag überhaupt eine Rückleistungsbeschränkung oder gab es diesen Parameter damals einfach noch nicht ?
Soll man da irgendwas beantragen/anmelden oder besser keine schlafenden Hunde wecken ?

BG

In der Diskussion wurde die Notwendigkeit erörtert, den Netzbetreiber über wesentliche Änderungen an der Einspeisung von Photovoltaikanlagen zu informieren, insbesondere bei einer Erhöhung von 4 kW auf 12 kW. Es wurde festgestellt, dass rechtliche Verpflichtungen bestehen, die auch bei bestehenden Verträgen zu beachten sind, um potenzielle Konsequenzen zu vermeiden. Die Bedeutung des Netzzugangs, der Rückleistungsbeschränkungen und der geltenden Vorschriften wurde hervorgehoben. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bei Änderungen immer ein Antrag auf eine Erweiterung der Anlage gestellt werden muss.

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