Hallo!
Leider bin ich jetzt auch einer der Glückspilze, der eine saftige Erhöhung der Grundsteuer nachzahlen darf. Die Berechung des Messbetrages ist mir nicht ganz klar und werde ich vermutlich aufgrund Erfahrungswerte von Bekannten/Nachbarn auch nicht beeinspruchen können.
Meine Frage dazu: mir wurde im Bescheid bis 2017 die Grundsteuer nachverrechnet, dem Gesetz nach ist das aber nur max 5 Jahre möglich. Laut telefonischer Auskunft bei der GVU hat das Finazamt 5 Jahre Zeit aber auch die GVU 5 Jahre. Ist das korrekt?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12048896
Gesamten Text anzeigen