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NÖ: Abweichende Position von EFH nach Einreichung [NÖ]

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  •  Avenger85
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.1. - 11.1.2022 1
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Wir hatten im Dezember Bauverhandlung für die Einreichung unseres EFH in NÖ.
Unser Haus ist von der vorderen Grundstücksgrenze 3m (vorderes Bauwich) und der seitlichen Grenze 5m entfernt (seitliches Bauwich). Auf der anderen Seite und dahinter sind zum Nachbarn zwischen 25 und 30m Abstand.
Nach einer nochmaligen Vorortbegehung und Ausmessung würden wir unser Haus gerne 1,5m weiter nach hinten rücken, Grund ist eine Baumreihe, die zu nahe ist. Neu wäre also 4,5m Abstand von vorderer Grundstücksgrenze und seitlicher Abstand bleibt gleich. Bauweise ist offen.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Änderung bewilligungspflichtig ist? Oder reicht jetzt eine Info an die Gemeinde und eine Anzeige bei Fertigstellung? Wie gesagt, wir befinden uns überall außerhalb des Bauwichs.
Eine Baufluchtlinie existiert nicht.

  •  LeoTeka
11.1.2022  (#1)
Ganz einfach eine Änderung im Antrag machen. Der Gemeinde genau so erklären und dann wird das sicher kein Problem. Bewilligt muss es schon sein. Also 1,5 m Abweichung vom Plan sind sicher zu viel. Vielleicht muss sogar noch eine Bauverhandlung stattfinden, da soetwas wie die Belichtung etc. sich durch diese 1,5 m sehr woh ändern könnte.

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