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Abstand Brunnen zu Grundgrenze [NÖ]

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  •  huschi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.11.2020 1
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Liebe Forengemeinde,

ein Brunnen, 15m Tiefe, als Entnahmebrunnen für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist aufgrund der wasserrechtlichen Bewilligung kein Bauwerk im Sinne der Bauordnung. Es sind daher die geltenden Mindestabstände zur Grundgrenze nicht einzuhalten. 

Im Wasserrechtsgesetz konnte ich hierzu auch nichts finden.

Hab ich mit meiner Annahme also Recht, dass ich meinen Entnahmebrunnen ca. 1,5m von meiner Grundgrenze bohren darf? Ebenso den Schluckbrunnen im ungefähr denselben Abstand zum Nachbarn?

Ist zwar nicht zu verallgemeinern, aber kann es sein, dass aufgrund der Wasserentnahme aus dem Entnahmebrunnen es zu einer Senkung des Geländes kommen könnte? Wasser in der Menge, die eine Wärmepumpe benötigt... also Daumen x Pi 0,5 Liter/Sekunde

  •  MrCrabs
28.11.2020  (#1)
Hatte vor einem Jahr ca. mit dem Sachverständigen für Wasserrecht (NÖ) eine Diskussion darüber als ich mein Projekt eingereicht hatte und meine Einreichung bei einem Lokalaugenschein begutachtet wurde.
Der Entnahmebrunnen ist 1.5m von Grundgrenze und der Schluckbrunnen, der zugleich Sickerschacht ist 2m von Grundgrenze, jeweils auf Schachtmitte, entfernt, war damals schon so gebaut und baulich fertig.
Nachdem ich vor der Errichtung schon mit einem anderen Herren der BH gesprochen hatte, war für mich klar, dass es so gebaut werden konnte.
Nachdem mich der Sachverständige beim Lokalaugenschein angerufen hatte, dass er bei mir am Grundstück ist und den Brunnen nicht findet, konnten wir alles weitere klären.
Der Sickerschacht darf die Nachbargebäude nicht negativ beeinflussen durch Versickerung von Wasser.
Ebenso der Entnahmebrunnen darf die Brunnen in der Umgebung auch nicht beeinflussen.
Wenn du nähere Infos noch benötigst, kannst du mir gerne auch eine PN schreiben. 
Auch die Einreichunterlagen inkl. aller Pläne habe ich selber erstellt, hat alles perfekt gepasst.

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