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Trockensteinmauer auf landwirtschaftlicher Grundfläche

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  •  Max84
18.6. - 21.8.2020
10 Antworten | 6 Autoren 10
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Guten Abend!

Meine Frau und ich besitzen ein Grundstück im Grünland (lt. Auszug aus dem Hauptbuch eine landwirtschaftlich genutzte Grundfläche), dass an den Garten unseres Hauses angrenzt. Wir möchten nun eine ca. einen Meter hohe Trockensteinmauer auf diesem Grundstück im Grünland bauen, um eine Böschung zu verschönern. Wir haben dieses Bauvorhaben an die Gemeinde gemeldet und haben uns dabei auf den § 17 Abs. 18 der NÖ Bauordnung 2014 berufen. In diesem steht geschrieben, dass eine Trockensteinmauer aus Natursteine mit regionaltypischem Erscheinungsbild, auf Grundstücken im Grünland, die tatsächlich landwirtschaftlich verwendet werden, bewilligungs-, anzeige- und meldefrei sind. Wir haben die Antwort bekommen, dass die landwirtschaftliche Nutzung in unserem Fall nicht gegeben sei und dass die Mauer auf einem Betonfundament errichtet werden müsse und dass eine baubehördliche Genehmigung notwendig sei. Da auf dem Grundstück bereits zwei Obstbäume und mehrere Beerenstauden stehen, deren Früchte von uns verarbeitet werden, liegt meiner Meinung nach sehr wohl eine landwirtschaftliche Nutzung (wenn auch in sehr geringem Ausmaß) vor. 

Kann mich vielleicht jemand aufklären, ob die Gemeinde tatsächlich im Recht ist, oder ob hier der oben genannte Paragraph anzuwenden ist? 

  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.6.2020  (#1)

zitat..
Max84 schrieb: Da auf dem Grundstück bereits zwei Obstbäume und mehrere Beerenstauden stehen, deren Früchte von uns verarbeitet werden, liegt meiner Meinung nach sehr wohl eine landwirtschaftliche Nutzung (wenn auch in sehr geringem Ausmaß) vor. 

 Für die landwirtschaftliche Nutzung brauchst du ein Betriebskonzept, aus dem hervorgeht, dass du eine nachhaltige, planvolle und auf Einnahmen ausgerichtete Tätigkeiten ausübst.

Mit 2 Obstbäumen und ein paar Beerenstauden wird das eher ned der Fall sein können.


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  •  Max84
19.6.2020  (#2)
Vielen Dank für die rasche Antwort! 

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  •  matdan
19.8.2020  (#3)
Was wenn ein Teil des Grundes an einen Landwirten verpachtet ist, der seine Tiere hier einstellt?

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  •  Glenfiddich01
  •   Bronze-Award
19.8.2020  (#4)
Für blöde wie mich: was spricht dagegen  die Mauer anzuzeigen/melden/bewilligen zu lassen? 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.8.2020  (#5)

zitat..
Glenfiddich01 schrieb: Für blöde wie mich: was spricht dagegen die Mauer anzuzeigen/melden/bewilligen zu lassen?

Ansuchen um Bewilligung kannst ja, aber du wirst die Bewilligung nicht bekommen, weil  2 Obstbäumen und ein paar Beerenstauden keine "tatsächliche landwirtschaftliche" Nutzung sind.....

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.8.2020  (#6)

zitat..
matdan schrieb: Was wenn ein Teil des Grundes an einen Landwirten verpachtet ist, der seine Tiere hier einstellt?

Einstellen oder Draufstellen?
Beim Einstellen wäre ja ein Stall oder ähnliches notwendig, was da nicht der Fall ist.

Wennst einen Teil verpachtest, wirst du deswegen immer noch zu einem Landwirten mit tatsächlicher landwirtschaftlicher Nutzung.
Das wäre etwas zu einfach und wird´s ned spielen...ich verpachte für 3 Monate meinen Acker an einen Bauern, der seine Tiere draufstellt und umgehe damit die Bauordnung.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.8.2020  (#7)

zitat..
gdfde schrieb: Wennst einen Teil verpachtest, wirst du deswegen immer noch zu einem Landwirten mit tatsächlicher landwirtschaftlicher Nutzung.

In diesem Satz fehlt wohl ein "NICHT" und ist vermutlich so gemeint: ".....wirst du deswegen immer noch NICHT zu einem Landwirten mit tatsächlicher landwirtschaftlicher Nutzung..."
Oder???

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.8.2020  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: In diesem Satz fehlt wohl ein "NICHT"

ups, stimmt natürlich.
Danke fürs korrigieren.


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  •  altenberg
  •   Gold-Award
21.8.2020  (#9)
Warum Betonfundament? Üblicherweise spatentief ausheben und Kantschotter hinein als Fundament.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.8.2020  (#10)

zitat..
altenberg schrieb: Warum Betonfundament? Üblicherweise spatentief ausheben und Kantschotter hinein als Fundament.

Das wird aber baurechtlich egal sein, ob mit oder ohne Betonfundament.




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