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Nachbar

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  •  Weichmann
4.6. - 5.6.2020
12 Antworten | 7 Autoren 12
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Hallo,hat jemand aus der Community ähnliches erlebt?Nachbar baut unsachgemäß und anders als in Baubewilligung Zaun aus Metall . Hat man da Rechte und an wen kann man sich ggf. wenden? Danke.

  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
4.6.2020  (#1)
Ansich solltest du dich bei Bedenken wohl an die Baubehörde (Gemeinde) wenden.

Aber was ist das Problem wenn ein Zaun aus Metall ist? Bei uns zumindest musste nur die straßenseitige Einfriedung auf den Einreichplan, auch da war es lt. Planer und lt. Gemeinde egal ob da auf den Betonsockel ein Holz- oder ein Alu-Zaun kommt, nur die Höhe war für sie interessant.
Einfriedung zum Nachbargrundstück hin haben wir einen Doppelstabzaun gemacht, der musste gar nicht eingereicht/bewilligt werden.

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  •  Weichmann
4.6.2020  (#2)
Es geht um das Fundament das im Plan massiv dargestellt ist und wir haben dem zugestimmt. Jetzt ist die Sparversion ohne Fundament ausgeführt worden und wir haben Bedenken , dass ev bei unserem ein Schaden entsteht. Bedenke interessieten keinen wirklich.

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  •  Apobine
  •   Silber-Award
4.6.2020  (#3)
Inwiefern glaubst du dass bei euch Schaden entsteht? Was genau meinst du mit Sparversion? Punktfundament? 
Hast du Angst dass Unkraut zu dir rüber wächst oder das der Zaun umkippt????

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#4)
Also ansich gibt es ja keine Verpflichtung, überhaupt einen Zaun zu machen, man kann das Grundstück auch rundherum offen lassen. Den müsste dann halt der jeweilige Nachbar, den es stört, selbst machen.
Bei uns gab es z.B. bei unseren drei Nachbargrundstücken auf der ersten Seite bereits einen durchgehenden Betonsockel mit Zaun, auf der zweiten einen billigen einfachen Maschendrahtzaun und auf der dritten gar keinen Zaun, dort haben wir eben einen Doppelstabzaun mit Punktfundamenten gemacht. Dafür war auf jeden Fall keine Bewilligung nötig.

Ich glaube nicht, dass ihr da rechtlich etwas machen könnt. Wenn der Nachbar eine gültige Baubewilligung für eine massive Mauer hat, dann darf er diese natürlich nicht zu hoch bauen, das wäre ein Problem. Aber wenn er sie einfach gar nicht baut, dann wird die Baubewilligung einfach nach Ablauf der Jahre ihre Gültigkeit verlieren und fertig.
Ob er dann gar keine Einfriedung macht oder nur ein paar Pfosten einschlägt wofür keine Bewilligung nötig ist, ist dann seine Sache.

Bin aber auch Laie, außerdem ist das evtl. nicht in jedem Bundesland gleich.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#5)
Vielleicht beschreibst du ja erst mal was deine konkreten Bedenken sind, habt ihr ev. spezielle Gegebenheiten (Hangwasser oder was weiß ich)?

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  •  Weichmann
5.6.2020  (#6)
Ausgeprägte Hanglage. Wasser,Erde ,Pflanzen kommen rüber.Aber versteh schon, nicht viel zu machen.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#7)
Wenn du uns jetzt mal ordentliche Infos und nicht nur ein paar Brocken herschmeißen würdest, bekämst du vielleicht sogar eine qualifizierte Antwort.

Denn: nein, nur weil ein massiver Zaun(Sockel) eingereicht wurde, muss man den nicht machen. ABER: der Nachbar muss zB sicherstellen dass sein Wasser und sein Dreck bei ihm bleiben und nicht dir dein Eigentum versauen. Wenn das mangels Sockel nicht mehr gewährleistet ist, hast du da ev. schon eine Handhabe. 

Also noch mal: wenn du eine gscheite Antwort willst, versorge uns bitte mit entsprechenden Details PLUS Bundesland.

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  •  Rasenfreund
5.6.2020  (#8)
einmal mehr bin ich über meine gute Nachbarschaft froh.
Ein Nachbar der nicht über meinen Geldbeutel entscheiden möchte, scheint Goldwert zu sein.
Auf eine gute Nachbarschaft, so wird das wohl nix!

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#9)

zitat..
Weichmann schrieb: Ausgeprägte Hanglage. Wasser,Erde ,Pflanzen kommen rüber.Aber versteh schon, nicht viel zu machen.

So ist es. Du hast kein Recht darauf, dass dir der Nachbar einen Sockel baut.

zitat..
Cleudi schrieb: ABER: der Nachbar muss zB sicherstellen dass sein Wasser und sein Dreck bei ihm bleiben und nicht dir dein Eigentum versauen.

Die Aussage für sich stimmt so leider nicht. Ein Hang bringt nun mal die Situation mit sich, dass die Natur etwas von oben nach unten befördert. Man ist definitiv nicht verpflichtet, diesem Umstand baulich etwas in den Weg zu stellen. Solange dies ortsüblich ist, muss man es dulden. Dazu gibt es auch Urteile.

Natürlich kann ich keine gesammelten Dachwässer so auf den Nachbar schwappen lassen, aber normaler Regen wird nun mal von oben nach unten laufen. 


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  •  Weichmann
5.6.2020  (#10)
Für die vielen Meinungen- Danke

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#11)

zitat..
rabaum schrieb: Solange dies ortsüblich ist

Was aus der bisherigen Schilderung aber nicht hervorgeht.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#12)

zitat..
Cleudi schrieb: Der Nachbar muss zB sicherstellen dass sein Wasser und sein Dreck bei ihm bleiben und nicht dir dein Eigentum versauen. 


zitat..
rabaum schrieb:
Die Aussage für sich stimmt so leider nicht. Ein Hang bringt nun mal die Situation mit sich, dass die Natur etwas von oben nach unten befördert. Man ist definitiv nicht verpflichtet, diesem Umstand baulich etwas in den Weg zu stellen. 

 In NÖ ist es meines Wissens sehr wohl so, dass man dafür verantwortlich ist, dass das Oberflächenwasser vom eigenen Grundstück nicht auf jenes des Nachbarn läuft und dort Schäden verursacht. Genau wissen/erklären kann es sicher @Karl10, aber in Anbetracht dessen, dass der TE auch auf mehrfachen Hinweis hin nicht willig ist, konkrete Infos bekannt zu geben ...

zitat..
Weichmann schrieb: Für die vielen Meinungen- Danke

Wenn Du mehr als nur Meinungen haben willst, musst Du konkrete Infos liefern. Alles andere ist ein Stochern im Dunkeln und bringt niemanden auch nur einen Pups weiter.




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