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Einbehalten der Bausumme fuer 2 Jahre?

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  •  Gast

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Habe gelesen, dass man sich 5% der Bausumme (für Garantien)für zwei Jahre einbehalten kann, außer die Baufirma kann eine Bankgarantie vorweisen.

Ist das Vereinbarungssache mit Baumeister oder gesetzlich verankert? Jemand gemacht? Danke!

  •  stg
13.7.2005  (#1)
haftrücklass - Ist gesetzlich geregelt und heißt Haftrücklass. Der Auftragnehmer hat aber das Recht dir gegen legen einer Bankgarantie die Auszahlung zu verlangen.

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  •  Robertb
13.7.2005  (#2)
Also ich habe da so meine Zweifel - Soweit ich weiß, ist der Haftrücklaß in den ÖNormen geregelt und hat keinen Gesetzes-Status. Bei Vertrag zwischen Konsument und Baufirma gilt die Gewährleistungsregelung gem. Gesetz, aber man kann sich nicht einfach Geld einbehalten. Wenn man das wünscht, dann muß man das vor Vertragsabschluß vereinbaren. Dann wird der Auftragnehmer den Aufwand in den Preis einrechnen (Zinsen für das Geld bzw. Kosten der Bankgarantie). Allerdings wenn an der Vertragsleistung berechtigte (!) Zweifel bestehen,

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  •  Robertb
13.7.2005  (#3)
Forts - dann ist das Zurückhalten von Beträgen durchaus legitim. Oder wenn Teile der Arbeiten noch nicht fertiggestellt sind, dann darf man über den Wert hinaus zurückbehalten, zum Beispiel für die Möglichkeit, dass man einen anderen Auftragnehmer mit den Fertigstellungen beauftragen muss, falls dieser nicht mehr dazu bereit ist.

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