haftrücklass - Ist gesetzlich geregelt und heißt Haftrücklass. Der Auftragnehmer hat aber das Recht dir gegen legen einer Bankgarantie die Auszahlung zu verlangen.
Also ich habe da so meine Zweifel - Soweit ich weiß, ist der Haftrücklaß in den ÖNormen geregelt und hat keinen Gesetzes-Status. Bei Vertrag zwischen Konsument und Baufirma gilt die Gewährleistungsregelung gem. Gesetz, aber man kann sich nicht einfach Geld einbehalten. Wenn man das wünscht, dann muß man das vor Vertragsabschluß vereinbaren. Dann wird der Auftragnehmer den Aufwand in den Preis einrechnen (Zinsen für das Geld bzw. Kosten der Bankgarantie). Allerdings wenn an der Vertragsleistung berechtigte (!) Zweifel bestehen,
Forts - dann ist das Zurückhalten von Beträgen durchaus legitim. Oder wenn Teile der Arbeiten noch nicht fertiggestellt sind, dann darf man über den Wert hinaus zurückbehalten, zum Beispiel für die Möglichkeit, dass man einen anderen Auftragnehmer mit den Fertigstellungen beauftragen muss, falls dieser nicht mehr dazu bereit ist.
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