« Baurecht  |

Dachausstieg per Gesetz vorgeschrieben?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast Sascha

3 Antworten 3
3
Hallo zusammen! Ist ein Dachausstieg aus dem Spitzboden auf das Dach gesetzlich vorgeschrieben?
Weil der Rauchfangkehrer benötigt dass ja nicht unbedingt, der kann ja, in unserem Fall nur 1-zügig für Kaminofen, sonst Erdwärme, auch von unten beim Keller den Rauchfang putzen, und wenn keine Dachausstiegsluke vorhanden ist, hat er ja eh keine Wahl *gg*, oder??
Was meint Ihr??
Danke. Gruß Sascha

  •  klaus
13.6.2005  (#1)
Vorgeschrieben nicht - Also vorgeschrieben (in NÖ) nicht - wir hatten die Frage vor etwa einem Jahr bei unserem Bauprojekt. Aber eine Dachluke kostet ja fast nichts, und wenn man wirklich mal auf's Dach muss erspart's viel Kummer emoji

1
  •  Gast BdB
13.6.2005  (#2)
Dachaustieg - Weiß nicht ob es eine Vorschrift dafür gibt, Tatsache ist das, wenn es der Rauchfangkehrer möchte (bei uns der Fall) du es auch machen musst. Wenn er nicht von unten putzen will und du es ihm nicht durch Dachaustiegslucke ermöglichst, wird er dir kein Abnahmeprotokoll unterschreiben (was zumindest in Wien notwendig ist) - und was dann ? Also lieber die ca. 150 Euro zusätzlich investieren und keine Kopfschmerzen mehr haben.. Viel Glück

1
  •  Gast renate
13.6.2005  (#3)
begruentes flachdach ohne ausstieg. - wir haben in unserem passivhaus keinen dachausstieg. ausserdem ein begruentes flachdach. putzen kann der rauchfangkehrer von unten, da ist das tuerl. und wenn er auf das dach will, braucht er eine leiter.

wir haben die abnahme fuer unseren kamin uebrigens bereits. das haus steht in niederoesterreich.

meine eltern haben in niederoesterreich ein haus mit giebeldach ohne ausstieg und mit putztuerl im dachboden. auch da gab es nie probleme mit dem rauchfangkehrer.

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: allgemeine info