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NÖ Wohnbauförderung

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  •  Gast Maria

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Hallo! Kann mir jemand sagen, bis wieviel m² Nettowohnfläche man haben darf, damit man die Förderung bekommt. Ich weiß dass es auch noch andere Kriterien gibt, aber ich glaube eine gewisse Fläche darf man auch nicht überschreiten, oder?

  •  Gast sabine
30.5.2005  (#1)
150 m² - viel mehr sollte es nicht sein. Genau nachzulesen ist alles hier: http://www.noel.gv.at/BauenWohnen/BauenWohnen.htm
Einfach die Broschüre schicken lassen und in aller Ruhe durchlesen.

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  •  Gast Martin
30.5.2005  (#2)
150m² - 150m² sind die Grenze, es darf aber auch geringfügig mehr sein, wobei das "geringfügig" nirgends definiert ist

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  •  Gast Maria
30.5.2005  (#3)
An Sabine und Martin - Und was verstehen die unter Gebührenbefreiung bis 130m²? Wieviel ist das und wofür ist die Gebühr? Danke nochmals

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  •  Gast sabine
30.5.2005  (#4)
Gebühren - damit sind die Gebühren für die Grundbuchseintragung gemeint, die ans Finanzamt zu zahlen sind. Der Schuldschein für das Wohnbaudarlehen wird ins Grundbuch eingetragen = das Land hat ja dann ein Pfandrecht auf die Liegenschaft. Die Gebühren bemessen sich nach der Höhe des Darlehens, ich glaube, es sind 1 % der Summe. Aber das weiß ich nicht sicher. Tipp: Als Dachboden deklariert zählt ein Raum nicht zur Wohnnutzfläche!

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  •  Gast Maria
30.5.2005  (#5)
@sabine - Danke. Kann ich auch wenn es nicht so wirklich räumlich getrennt ist im OG ein Schlafzimmer als Dachboden deklarieren? Schaut da dann jemand mal nach? Was dürfte man da nicht machen? Estrich und Innenputz schon?

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  •  Gast lehmi
30.5.2005  (#6)
liebe maria - ein zimmer als dachboden deklarieren ist kein problem, aber sobald du vom land förderung kassieren willst, wirst du kontrolliert.
dabei kann ein dachboden schlecht für die förderung sein.

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  •  Gast sabine
31.5.2005  (#7)
interessiert mich jetzt - inwiefern ist ein Dachboden schlecht für die Förderung, habe ich noch nicht gehört. Könntest du mir das bitte erklären?

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  •  Gast sabine
1.6.2005  (#8)
Nachtrag zu den Eintragungsgebühren - Diese sind 1,2 % von der Summe des Pfandrechtes und der Nebengebühren welche im Grundbuch eingetragen werden. Zu zahlen ist das an das Grundbuchsgericht, nicht an das Finanzamt wie ich oben geschrieben hab, sorry.

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  •  Gast lehmit
2.6.2005  (#9)
dachböden - verringern die bruttogeschoßfläche, also die basis für die energiekennzahl.

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  •  Gast Maria
3.6.2005  (#10)
@lehmit - Ich versteh nur Bahnhof. Ich dachte weniger m² bringt mehr Förderung? Muss der Dachboden extra abgeschottet sein, oder kann das "irgendein" Zimmer sein? Nochmals danke.

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  •  Gast lehmi
5.6.2005  (#11)
das - ist eine niederösterreichische eigenart in der berechnung, die den dachboden bei der EKZ-ermittlung nicht mitberücksichtigen lässt.
vielleicht etwas schwer zu erklären, aber bei der division (verlust durch die hülle / bruttogeschoßfläche ) darf der dachboden nicht mitberücksichtigt werden.

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  •  Patrick
5.6.2005  (#12)
Dachboden - Wenn man einen "Dachboden" hat muss man aber zu diesem hin gut isolieren, denn sonst wird die EKZ schlechter. Die Methode mit dem Dachboden war geeigneter, als die Förderung noch nicht EKZ abhängig war.

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