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Asphalt durch Gemeinde - Problem!

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.5. - 2.7.2017
106 Antworten | 18 Autoren 106
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109
Hi,

folgendes,...

unser weg (nur für anreiner) besteht aus 5 häuser. Weg noch nicht asphaltiert. 4 häuser stehen schon und haben auch eine einfriedung. Nur das eine nicht. Zuerst hat es geheißen das wir den sommer den asphalt bekommen aber nun anscheinend doch nicht weil der eine noch nicht gebaut hat (baut erst nächstes jahr) und erst die einfriedung braucht bevor die gemeinde asphaltiert.

dh. wenn es blöd hergeht macht er seine einfriedung erst in 3-4 jahren. wir sind schon seit knapp 3 jahren ohne asphalt.

meine frage ist nun ob wir als bewohner von den 4 fertigen häuser was unternehmen können?

die gemeinde macht es nur deshalb nicht weil sie auf ca. 20 laufmeter ein fundament machen müssen (zu dem grundstück wo nix ist und wegen den höhenunterschied)...

hoffe an euch experten ob wir da eine möglichkeit haben den so weitere 3-4 jahre ohne ashpalt und im staub macht echt kein spaß (abgesen von den mehrkosten für putzzeug usw.)

PS: ALLE haben schon die aufschließung bezahlt.

DANKE!

  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#1)
Hallo
Vielleicht lässt sich der Besitzer des Grundstückes überzeugen, dass es Sinn machen würde, wenn er erstmal nur das Fundament machen würde...
mfg
Sektionschef

1
  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#2)
die gemeinde hat mit dem besitzer telefoniert und ihn gefragt ob er dies tun würde aber er sagte das es ihm egal ist und er die straße jetzt eh nicht braucht.

jetzt werden wir halt ein brief schreiben, von den 5 hausbesitzern unterschreiben lassen und ihn doch bitte es sich zu überlegen. quasi im sinne einer guten nachbarschaft.

aber sonst haben wir keine chance oder?

danke!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#3)
Kuck mal in die NÖ BauordnungPar. 38 Abs. 8 idgF...

Ng
Bautech

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
19.5.2017  (#4)
VIELEN DANK bautech, das hilft uns sehr weiter emoji

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  •  rischr
19.5.2017  (#5)
Hallo,

ich Vermute das bei mir das selbe Thema auftreten wird. Neue Siedlung mit geschotteter Strasse, 1 Haus im Bau (meins), 2. Haus mit Baubeginn Mitte 2017. Sonst keine neuen Bauvorhaben in Aussicht, aber in Summe 7 Grundstücke.

Im Par. 38 Abs 8 steht leider nur, dass die Gemeinde eine staubfreie Fahrbahn herstellen muss. Es gibt aber keinen Punkt dazu WANN die Fahrbahn errichtet sein muss. D.h., man hat eigentlich nur ein helbes Druckmittel. Die Gemeinde kann die Umsetzung einfach hinauszögern.

BG
rischr

1
  •  webdesigne
  •   Gold-Award
19.5.2017  (#6)
die aufschließungsabgabe deckt ua. auch den straßenbau ab,... somit hast du der gemeinde für eine leistung bezahlt aber die gemeinde die leistung nicht erbracht.

obs da fristen gibt bin ich mir nicht sicher aber 5-6 jahre lang so einen schotterweg zu haben ist sicher zu lang und nicht zeitnah.

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  •  Danschi
19.5.2017  (#7)
guck amal hier:

http://www.energiesparhaus.at/forum/38916

Wir haben auch 5 Jahre gewartet, bis was getan wurde.
Damals wurde festgestellt, daß die Kriterien für §38 erfüllt sind.
Nachdem im Gemeinderat das Budget dafür freigegeben wurde, wurde auch, ich schätz mal ca. ein 3/4 Jahr danach mit der Herstellung der staubfreien Fahrbahn begonnen.

Weißt wie das aussieht?
Die haben in der Mitte der Fahrbahn einen ca. 3m breiten Streifen asphaltiert, der Rest wurde belassen.
Ergo wird dann irgendwann (laut Auskunft der Baufirmaleute) der jetzt hergestellte Belag wieder 4cm abgefräst und dann alles komplett fertiggestellt, inkl. Gehsteigen, Parkbuchten, etc.

So werden unsere Steuergelder beim Fenster rausgeblasen....

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
19.5.2017  (#8)
na ein wahnsinn...

wir hatten vorher (2 jahre lang) nur erde drauf. kannst dir dann quasi vorstellen wie gatschig es immer war. erst vor paar monaten haben wir steine/schotter bekommen. ist zwar besser dh. viel weniger gatsch aber staubfrei und fest ist es lange noch nicht.

budget ist schon freigegeben aber es geht darum das der bm nicht den tausender mehr ausgeben möchte um eben ein fundament zu dem freien grundstück zu errichten damit die straße auf dieser stele nicht einsackt...

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  •  bautech
  •   Gold-Award
20.5.2017  (#9)

zitat..
rischr schrieb: Im Par. 38 Abs 8 steht leider nur, dass die Gemeinde eine staubfreie Fahrbahn herstellen muss. Es gibt aber keinen Punkt dazu WANN die Fahrbahn errichtet sein muss.


Der §38 definiert genau, wann die Gemeinde was zu tun hat! Und staubfreie Fahrbahn ist nicht gleich asphaltierter Vollausbau einer Straße...

zitat..
rischr schrieb: Neue Siedlung mit geschotteter Strasse, 1 Haus im Bau (meins), 2. Haus mit Baubeginn Mitte 2017. Sonst keine neuen Bauvorhaben in Aussicht, aber in Summe 7 Grundstücke.


Wenn auch in NÖ daheim dann wirst unter diesen Voraussetzungen länger keine Straße zu sehen bekommen... 50 bzw 70% Bebauungsdichte sind wahrscheinlich keine 2 aus 7 Bauparzellen.

zitat..
webdesigne schrieb: meine frage ist nun ob wir als bewohner von den 4 fertigen häuser was unternehmen können?


Sicher, eingeschriebenen Brief an eure Gemeinde, Verweis auf o.a. § der NÖ BO. Abwarten und Tee trinken emoji

zitat..
webdesigne schrieb: die gemeinde macht es nur deshalb nicht weil sie auf ca. 20 laufmeter ein fundament machen müssen (zu dem grundstück wo nix ist und wegen den höhenunterschied)...


Gibt's für eure Gasse ein Straßenprojekt? Gehsteige, Parkflächen, irgendwas definiert? Ansonsten kann man mit der Straße in dem besagten Bereich auch ein bissl von der Grundgrenze wegbleiben... aber um das genau zu beurteilen sollte man die Örtlichkeit kennen. Hat der unbebaute Nachbar schon alle Leitungen (Wasser / Gas / Telekom / Kanal / pipapo) auf seinem Grund? Dann ists noch besser für euch verhandelbar...

Ein Weg sollte sich immer finden lassen.

ng

bautech

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
20.5.2017  (#10)

zitat..
bautech schrieb: Gibt's für eure Gasse ein Straßenprojekt? Gehsteige, Parkflächen, irgendwas definiert? Ansonsten kann man mit der Straße in dem besagten Bereich auch ein bissl von der Grundgrenze wegbleiben... aber um das genau zu beurteilen sollte man die Örtlichkeit kennen. Hat der unbebaute Nachbar schon alle Leitungen (Wasser / Gas / Telekom / Kanal / pipapo) auf seinem Grund? Dann ists noch besser für euch verhandelbar...


ja es ist alles abgeklärt. auch die leitungen usw. sind schon am nachbars grund, dh. es muss nichts mehr aufgemacht werden. gehsteige kommen keine und es ist schon alles definiert und auch budgetiert. was ich vom bm gehört habe ist nur das es für die gemeinde teurer wäre wenn die das so abstützen (fundament oder nachbars grundstück aufschütten) um eben eine straße zu machen und so versuchen sie das der nachbar dies tut.

wir haben schon einen brief an die nachbarn (sind in wien zuhause) mit allen unterschriften geschickt und die sachlage nochmal erklärt mit der hoffnung das sie das fundament errichten aber wenn dies nicht passiert dann werde ich mich an die gemeinde wenden mit dem verweise auf den paragrafen.

danke nochmal!

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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
28.5.2017  (#11)
Bzw den Tausender fürs Fundament kostet das vermutlich pro Laufmeter

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
29.5.2017  (#12)
25er schalsteie (4 reihen) inkl eisen und beton auf 14 laufmeter kosten nicht mal den tausender...

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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
29.5.2017  (#13)
also ich kanns dir nur von einer Baustelle sagen die ich kenne ... fundament + setzen der Randsteine von der Strabag bis pro laufmeter im guten 3stelligen bereich.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
29.5.2017  (#14)
naja strabag, das sind wenn überhaupt die teuersten... unsere kleine gemeinde wird sicher für die straße (25 laufmeter) nicht die strabag beauftragen *ggg*

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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
29.5.2017  (#15)
naja richtige "strassenbauer" gibts meines wissens wenige?
und wer übernimmt dir da ewigen Haftungen das alles Wasser richtig abläuft usw. Habs selbst kaum geglaubt was der lfm fertige einspurige Strasse kostet.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
30.5.2017  (#16)
das glaube ich dir eh aber ich red eigentlich nur von der einfriedung welche der nachbar machen sollte damit wir eine straße bekommen,... die ist net teuer aber auch nach unseren schreiben (5 familien haben es unterschrieben die es eben betrifft) haben die nichts geantwortet. eigentlich eh a zeichen das es denen am a... vorbeigeht das ganze...

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
31.5.2017  (#17)
man solle das auch umgekehrt sehen.. - ...wenn ich einen Baugrund auf einer nur geschotterten Straße hätte, wäre ich sehr froh wenn diese erst nach meinem Bauvorhaben asphaltiert wird. Die Hausanschlüsse sind schneller hergestellt, weil nicht für jede Grube Asphalt gemischt und geliefert werden muss, man hat am Ende keinen Fleckerlteppich von verschiedenen Asphalten entlang der Anschlussleitungen. auch im Bereich der Einfahrt und beim Übergang von Rigol (mit Gefälle) spart man viel Zeit, wenn man keinen exakten Übergang zur vorhanden Asphaltdecke herstellen muss. auch bei Lieferung der Rohbaustoffe arbeiten die Kranwägen viel schneller, weil der Fahrer ohne Asphaltdecke die stützen ohne Unterbretter zu Schonung des Asphaltes ausfahren kann. Auch beim Bewegen von Container oder Silos kann flotter gearbeitet werden und muss nicht auf die Straße besonders acht gegeben werden.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
31.5.2017  (#18)
die leitungen sind schon alle am grundstück dh. da muss nix mehr aufgebohrt etc.
ist schon klar das es so am schotterweg einfacher ist für die was noch bauen müssen aber man kann dann eben nicht alle aufschließungsabgaben einkassieren und dann im schlimmsten fall 10 jahre keine straße asphaltieren nur weil das eine grundstück noch nicht bebaut ist... irgendwo hörts dann auf...

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  •  kech
  •   Silber-Award
31.5.2017  (#19)
Das scheint bei Gemeinden gängige Praxis zu sein, auch wenn du das nicht gerne hörst. Wenn sich die Gemeinde auf ihren Auftrag beruft, mit öffentlichen Mitteln sparsam umzugehen, hast du kaum eine Chance auf Asphaltierung, wenn noch nicht alle Grundstücke bebaut sind. 10 Jahre Wartefrist ist da noch optimistisch, es kann auch durchaus länger dauern.
Vielleicht hast du Glück und die Gemeinde lenkt doch noch ein und will selbst eine staubfreie Straße. Auch die Schneeräumung ist leichter, wenn die Straße asphaltiert ist.
Erzwingen kannst du es jedenfalls nicht, nur deinen Standpunkt gut argumentieren.

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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
31.5.2017  (#20)
wie cc schon geschrieben hat, man muss auch die anderen verstehen.

Wieso sollte er die einfriedung machen? gibt für ihn nur nachteile wenn er es macht.
Kostet geld das er für den Hausbau braucht, stört gewaltig wenn nachher schweres gerät auf die Baustelle muss, wird evtl beschädigt wärend dem hausbau, und er muss es richten ..... gibt ne ziemlich lange liste an gründen wieso man die Einfriedung besser erst macht wenn das haus steht.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
31.5.2017  (#21)

zitat..
kech schrieb: Auch die Schneeräumung ist leichter, wenn die Straße asphaltiert ist.
Erzwingen kannst du es jedenfalls nicht, nur deinen Standpunkt gut argumentieren.


es wird bei uns auch nicht geräumt weil wir eben keinen asphalt haben. dh. ein sicherheitsrisiko ist es eben auch das gegen die gemeinde spricht. ich kann auch nicht ein auto verkaufen, gleich kassieren aber die reifen 10 jahre später...

zitat..
Hauslbauer schrieb: Wieso sollte er die einfriedung machen? gibt für ihn nur nachteile wenn er es macht.
Kostet geld das er für den Hausbau braucht, stört gewaltig wenn nachher schweres gerät auf die Baustelle muss, wird evtl beschädigt wärend dem hausbau, und er muss es richten ..... gibt ne ziemlich lange liste an gründen wieso man die Einfriedung besser erst macht wenn das haus steht.


klar aber wenn 6 familien auf die straße warten (manche sogar schon 5 jahre) und er von der gemeinde auch quasi gestoßen wird die einfriedung zu machen dann sagt es mir gleich wie die familie tickt. die werden es dann mit 100%iger sicherheit schwieriger haben (ruhezeiten einhalten und und und) aber leider gibt es viele solcher egoisten.

im endeffekt werden die dadurch nichts erreichen außer sich unbeliebt zu machen. das haben die quasi schon geschafft...

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