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Gekuppelte Bauweise Niederösterreich

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  •  Bauherr_in_spe
25.1. - 27.1.2017
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Liebes Forum,

ich hätte ein paar Fragen zur gekuppelten Bauweise in Niederösterreich, vielleicht kann mir jemand helfen.

Vorweg: Wir wollen ein Grundstück kaufen auf dem auf einer Seite gekuppelte Bauweise vorgeschrieben ist. Der Nachbar hat bereits gekuppelt an das bestehende Haus angebaut. Wir möchten gerne das alte Haus abreißen und neu bauen. Jetzt ergeben sich ein paar Fragen für uns:

- bedeutet gekuppelte Bauweise, dass man an die Grundstücksgrenze anbauen muss oder an das Nachbarhaus?
- gibt es eine Mindestlänge, die man kuppeln muss?
- falls man "nur" an die Grundstücksgrenze anbauen muss: gelten weiterhin die brandschutztechnischen Vorgaben? Muss eine Brandschutzmauer errichtet werden? Dürfen Fenster eingebaut werden?
- gibt es einen Mindestabstand für Fenster zur gekuppelten Hausseite? Dürfen z.B. Dachfenster eingebaut werden?

  •  SchnoederWohnen
25.1.2017  (#1)
wir hatten die Wahl - wieder direkt dran bauen oder 3m Anstand. wie hoch wir bei 3m Abstand bauen hätten dürfen hab ich aber gar nicht gefragt. Abstand für Fenster glaub ich auch mind. 3m von der Grundstücksgrenze.
bei gekuppelter Bauweise gings dann noch darum nicht recht viel höher zu werden als der angebaute nachbar wegen Ortsbild... oder auch weil der Kamin vom nachbar ja auch noch glaub 80cm drüber stehn muss über unserern First - bei den 89cm bin ich mir aber nicht 100%ig sicher

Feuermauer mussten wir machen - seltsamerweise ist aber seit kurzem erlaubt zwischen den Häusern mit Styropor zu dämmen. früher angeblich nur mit Steinwolle aber die hätte sich während dem Bauen mit Regenwasser angesoffen drum wollten wir das nicht



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  •  Bauherr_in_spe
25.1.2017  (#2)
Danke für die Antwort. Wo musstet ihr direkt dranbauen? An das Nachbarhaus oder an dessen Grundgrenze?
Muss man wirklich 3m Abstand bei den Fenstern einhalten? Dann hätten ja die angrenzenden Zimmer von 2 Seiten kein Licht.


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  •  jederbaut
25.1.2017  (#3)
Wenn der Bebauungsplan gekuppelt vorsieht, dann heißt das, dass an der Grundstücksgrenze angebaut werden muss. Wie viel und wie hoch ist nicht definiert. (Möglicherweise reicht auch nur ein Punkt, im Grundriss gesehen.) Brandmauer bis 3m von der Grundstücksgrenze entfernt - ja, wobei in der neuen BO BO [Bauordnung/Baugesetz] prinzipiell/theoretisch auch Fenster möglich sind, allerdings in der einer Brandwand entsprechenden Bandschutzqualifikation und nicht öffenbar. Direkt an der Grundstückgrenze sind Fenster wohl nicht sinnvoll, da der Nachbar ja theoretisch eine Mauer davor stellen könnte.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.1.2017  (#4)

zitat..
jederbaut schrieb: (Möglicherweise reicht auch nur ein Punkt, im Grundriss gesehen.

NEIN, reicht nicht. Siehe § 31 Abs. 1 Zif. 2 NÖ Raumordnungsgesetz

zitat..
jederbaut schrieb: Brandmauer bis 3m von der Grundstücksgrenze entfernt - ja,

Nein! 2m!

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  •  Bauherr_in_spe
27.1.2017  (#5)
danke für den Input.

irre ich mich, oder geht es im §31 Abs. 1 nicht um die Hausnummernvergabe?

zitat..
Karl10 schrieb: Nein! 2m!


d.h. nach 2m darf ich Fenster, die man auch öffnen kann, verbauen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.1.2017  (#6)

zitat..
Bauherr_in_spe schrieb: irre ich mich, oder geht es im §31 Abs. 1 nicht um die Hausnummernvergabe

Ich hab geschrieben "RAUMORDNUNGSGESETZ" und nicht Bauordnung!!!!

zitat..
Bauherr_in_spe schrieb: nach 2m darf ich Fenster, die man auch öffnen kann, verbauen?

JA!

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  •  Bauherr_in_spe
27.1.2017  (#7)
danke!

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