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Abrechnung Mauerwerk nach Fläche

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  •  derMay
10.1. - 12.1.2017
14 Antworten | 3 Autoren 14
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Hallo allerseits,

ich habe die Abrechnung für meinen Hausbau (Vertragsbau ohne Eigenleistung) bekommen. Da nach tatsächlich verbrauchter/verbauter Mauerwerksfläche abgerechnet wird möchte ich natürlich die Endsumme kontrollieren.
Ich habe folgende Fragen :
- werden Ecken der Längs und Breitseite zugerechnet, also die Fläche im Grunde genommen doppelt gerechnet ?
- Ab welcher Größe wird eine Nische/Fensterfläche abgezogen ?
Vielen Dank !

  •  ap99
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#1)
Siehe ÖN B 2206 Werkvertragsnorm Mauer- und Versetzarbeiten, da stehen die Abrechnungsregeln drinnen "Ausmaß und Abrechnung"
Ecken von gleich starken Wänden werden durchgerechnet, ansonsten die stärkere Wand. Öffnungen weiß ich jetzt nicht auswendig.

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  •  derMay
10.1.2017  (#2)
Danke für die Rückmeldung. Ich habe schon versucht in 2206 nachzulesen, leider bin ich im Netz nirgends fündig geworden. Vielleicht kannst du mir einen Tipp geben wie ich an die Norm komme.

Heisst das "durchrechnen" der Ecken das diese doppelt verrechnet werden ?

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  •  ap99
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#3)
Sorry, bin derzeit ausser Gefecht. Ich habe nur die 2008 (seit 2015 gibt es eine neue B 2206). Öffnungen werden mMn bei Mauerwerk bis 0,5 m² durchgerechnet (bei Putz andere Abrechnungsregeln). Wenn es nicht eilt und du mit der 2008-Version was anfangen kannst, schicke mir eine PN mit mailadresse.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#4)

zitat..
derMay schrieb: Heisst das "durchrechnen" der Ecken das diese doppelt verrechnet werden ?


Du mißt bei Aussenwänden von Aussenkante Ecke bis Aussenkante Ecke, also die jeweils längste Abmessung der Wand, wenn sie über Eck geht.
Bsp. Rechteck Aussenabmessung Rohbau 12 x 10 m --> (2 x 12 + 2 x 10 ) x Höhe (abzüglich Öffnungen > 0,5 m²)

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  •  derMay
10.1.2017  (#5)
Vielen Dank für die Info --> Du hast PN.

*EDIT : Oder auch nicht ! Diese Funktion steht Ihnen leider im Moment nicht zur Verfügung. Wird erst freigeschalten wenn ich länger im Forum bin. Vielleicht kannst du mir eine schicken und ich darauf antworten ?

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  •  ap99
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#6)
Habe dir eine PN mit mail-Adresse geschrieben. Falls du sie nicht bekommst, leg einfach eine wegwerfmail an, und poste sie.

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  •  derMay
10.1.2017  (#7)
Hab ich bekommen, Mail ist schon raus. Danke.

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  •  derMay
10.1.2017  (#8)
Hab mir jetzt mal alle Zwischenwände angesehen. Wenn ich die Norm richtig interpretiere müssten dann doch alle Öffnungen (in diesem Fall Türen) zum Abzug gebracht werden. Im Gegenteil, es wurde zuviel berechnet und dann auch keine einzige Tür abgezogen. Im Angebot steht aber auch nichts von Türen an sich (Anzahl, Breite... )
Alleine bei den Zwischenwänden wurde ca. 25 m2 zuviel in Rechnung gestellt.

Im Vertrag wurde festgehalten : Maßgebend für die Ausführung aller Teil- und Nebenleistungen, Ausmaß und Abrechnung, sind die einschlägigen rechtlichen und technischen ÖNormen.

Irgendwas stimmt da nicht, kann nicht glauben das die Firma um soviel daneben liegt weil ich bislang nur gute Erfahrungen gemacht habe. Wenn doch wäre ich sehr schockiert.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#9)
Wurden die Überlagen (Ziegelsturz) extra verrechnet?
Ich würde, ohne die Stimmung unter BM und dir zu verderben, mal beim BM "unwissend" nachfragen, ob lt. Norm Öffnungen abgezogen werden, und ob er dir das zeigen kann.

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  •  derMay2
10.1.2017  (#10)
Unter dem anderen Account darf ich heute nichts mehr Posten ! emoji

Ja, Überlagen wurden wie folgt in Rechnung gestellt :

Aufzahlung auf Mauerwerk für Fertigteilüberlagen über Öffnungen und Nischen bis 2,5m RBL, passend zu dem ausgeschriebenen Mauerwerk, einschliesslich Anschlagausbildung ohne Aufbeton.
Es wurden hier 25 Euro (Excel. Steuer) pro Laufmeter in Rechnung gestellt, verrechnet wurden 49 lfm.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#11)
Bei 49 lfm sind sicherlich die Überlagen von Fenstern, Balkon- und Aussentüren auch dabei.
Rechne alles nach (Normen hast du ja).
Und je nachdem ob du den BM noch brauchst oder nicht, würde ich mich verhalten. Am ehesten mal "dumm stellen" und Fragen stellen/erklären lassen, und die Norm(en) zeigen/erklären lassen.

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  •  derMay2
10.1.2017  (#12)
Ja sind dabei hab ich gerade gesehen. Es gibt hier noch einen Extrapunkt mit Auflagen bis 15 cm Wandstärke, -- 12 Laufmeter wurden hier berechnet. Zusatztext ist der gleiche wie oben beschrieben. Das können im Endeffekt nur die Zwischenwände sein, komme mit 25 cm Auflage (Links 12,5 cm und rechts 12,5 cm) ungefähr auf die in Rechnung gestellte Länge.

Fenster und Balkontüren hätte er laut Norm ja auch von den Aussenmauern abziehen müssen. Hat er ebenfalls nicht getan. Was ich in der Norm nicht gefunden habe ist die Berechnungsgrundlage der Giebelwand. Hier muss ja jeder Ziegel der obersten Reihe geschnitten werden, die Wand ist somit nicht rechteckig. Wird hier auch nur die Fläche der größten Ansicht zugrunde gelegt ?

Ich brauche den BM nicht mehr, es geht hier um die Schlußrechnung, dennoch möchte ich nicht unbedingt ein schlechtes Verhältnis. Man sieht sich im Leben meist zweimal. :)

Die Firma hat noch bis 22.1. Betriebsurlaub, möchte einfach für das Gespräch so gut wie möglich vorbereitet sein.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#13)
Giebelwand wird üblicherweise nach tatsächlicher Fläche abgerechnet, also kein Rechteck (wiederum bis zu den Aussenecken).
Mögliche Aufzahlungen:
+ schräge Mauerkrone
+ Mauerwerk über 3.2 m hoch (bei Giebelwand nicht unüblich)

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  •  derMay
12.1.2017  (#14)
Mir ist noch eine Position im Angebot aufgefallen, es wurden 250 m2 Systemgerüst + 38 Laufmeter Konsolengerüst + Netz 20 m + 20 m Umwehrung in Rechnung gestellt .

All diese Positionen fanden den Weg auf meine Baustelle nicht, stattdessen wurden 38 Laufmeter Fanggerüst montiert.

Als Mitteilung habe ich damals lapidar per Mail bekommen das mir deshalb keine Mehrkosten entstehen, bin aber sehr wohl davon ausgegangen das mir das Systemgerüst + Sonstige Teile gut geschrieben und dafür das Fanggerüst in Rechnung gestellt wird. Die beiden Gerüste können doch nicht das selbe kosten oder ?

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