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Baumeistermängel

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  •  Markus1977
13.12. - 18.12.2016
11 Antworten 11
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Bräuchte mal die Hilfe von euch Experten!!!
Haben einen Neubau, Plan machte Baumeister, der Keller wurde um 4 cm rundherum zu klein gemacht, das sind 3,5 qm.... desweiteren da wir die Originalmasse wollten , und massiv gemauert haben, ragten die Ziegel 4 cm über die Kellerdecke hinaus, was nach immer wieder meckern schlussendlich ausgespachtelt und verglömmet wurde! Wir haben eine Nurglasecke, wo er sich im Eisenplan vertan hat, montierte er uns einen Eisenträger auf die Obergeschossdecke!!! Dann kam er drauf, das der Eisenträger zu hoch ist, also mussten wir den Bodenaufbau um 3 cm heben!! Die Stiege ebenso,
Nun bat ich ihm zu einen Gespräch, um die Mängel aufzuzeigen, der Eisenträger ist jetzt ca. 2 cm unter Estrichniveau und gehört auf die selbe Höhe gesetzt, Was er meinte, Nivaumasse drauf und Past!! Der Rest ist seines Erachtens Schicksal, was ich vehement bestritt!! Wir haben 3,5 qm weniger Keller, einen Eisenträger im Obergeschoss, sowie 3 cm weniger Geschosshöhe im Obergeschoss, desweiteren Stiege ausgleichen, und ein Kellerfenster was er um 30cm ( Wandstärke vergessen abzuziehen) falsch gesetzt hat!! Was sollte unsere weitere Vorgehensweise sein,will keinen Rechtsstreit eingehen, bevor ich nicht genau argumentieren kann..

  •  lepl1
13.12.2016  (#1)
Dann hast du einen Kellerumfang (innen) von 87,5 m ? Respekt

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  •  Markus1977
13.12.2016  (#2)
Der Umfang ist 52m 15m mal 2 und 2 mal 11m innen, aber der Aufgang könnte nicht mehr gemacht werden, deshalb 3,5 m2 ! Es geht darum, das er seinen Pflichten nicht nachkommt...

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  •  wolfgangpue
  •   Bronze-Award
13.12.2016  (#3)
Welche Höhe im OG hast den vorgesehen? Falls gleich oder über 260cm dann fallen die 3cm nicht auf.
Treppenstufen jeweils um 0,2 cm erhöhen sollte auch nicht auffallen. Eisenträger ist im Nachhinein auch nicht mehr sichtbar und stellt zwischen EG und OG auch keine Wärmebrücke dar, maximal eine Schallbrücke.

Keller ist natürlich blöd. Die fehlenden Quadratmeter würde ich in Abzug bringen.
Beim Fenster kommt es darauf an ob durch die neue Platzierung die Raumnutzung nicht mehr so gegeben ist.

Für mich eher Kleinigkeiten. Bin schlimmere Sachen von meinem Bau gewohnt. Es werden immer einige Dinge sein die nicht passen. Wie gesagt, Quardratmeter im Keller würde ich ihn Abzug bringen, andere Punkte kann man hinwegsehen, sonst ärgert man sich bis ans Lebensende.

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  •  maack
14.12.2016  (#4)
das wird ein langes streiten, gerichtet wirst du es nicht mehr bekommen, dafür jedes mal wenn du wo lang kommst an die dummen fehler erinnert werden
er wird dir paar tausender anbieten als friss oder stirb Lösung andernfalls wirst du einen Rechtsstreit nicht aus den weg gehen können.

nur mal angenommen du vermietest das haus in Salzburg Miete 10€ m² sicher realistisch

bei fehlenden 3,5 m² sind das schon im Jahr 420€ wo dir entgehen auf nutzungsdauer eines Haus hochgerechnet kommt einiges zusammen.

mich wundert das die m² nur im keller fehlen hat er die anderen Stockwerke dann drüberstehen lassen, wenn ja dann sollte das ordentl. abgedichtet sein

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  •  Markus1977
15.12.2016  (#5)
Danke für die Antworten!
Es sieht so aus im Obergeschoss wäre eine fertige Raumhöhe von 250 cm vorgesehen, jetzt allerdings sind wir bei 247 cm, das ist aufgrund der Fehler des Baumeisters entstanden... Ich teilte ihm das mit, er besichtigte es, und ist zu keiner Kulanzlösung bereit, ich bot ihm an , auf Kulanzweg alle Baufehler finanziell auszugleichen , ' mit 5 Prozent der Bausumme, da wir ja noch Böden usw. Brauchen im Form eines Gutscheines in seinem Baustoffhandel auszugleichen!
er ist aber leider zu keiner Lösung bereit,
Den ewig langen Rechtsstreit will ich vermeiden...
Ich glaube ich werde einen Sachverständigen hinzuziehen,

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  •  utes
  •   Gold-Award
15.12.2016  (#6)
unbedingt einen SV beiziehen. schau mal auf bauherrenhilfe.org

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  •  ap99
  •   Bronze-Award
15.12.2016  (#7)
Wie ich in deinem anderen thread (Fenster wieder raus) gelesen habe, wollt ihr ja im Jänner 2017 einziehen, oder?
Seit ihr erst jetzt auf die falschen Abmessungen draufgekommen?
Ganz folgen kann ich dir mit der Kellerfläche, "Abgang", Stahlträger usw. nicht, aber egal.

Auf alle Fälle eine Fachkraft hinzuziehen (die bei euch neben der Faktenklärung auch ein wenig für Beruhigung sorgt (nicht daß du dir hier Zuviel erwartest). Das Gebäude ist ja so gut wie fertig wie mir scheint)

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  •  Casemodder
15.12.2016  (#8)
Ihr habt ja wahrscheinlich erst im Nachhinein gezahlt. Wieso habt ihr nicht schon vor Rechnungslegung den BM auf die Fehler aufmerksam gemacht?
Wenn der nicht nach Plan gearbeitet hat und das Haus dadurch kleiner ist, bin ich der Meinung, dass es gerechtfertigt ist weniger zu bezahlen...

4cm weniger wären uns wh. "egal", wenn dann auch die Rechnung darauf angepasst wird emoji

Aber vielleicht fällt das im Bau auch unter "Toleranz" emoji emoji


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  •  BAU2014
  •   Gold-Award
16.12.2016  (#9)
also die mindestraumhöhe in Wohnräumen muss 250cm ( http://www.bauordnungen.at/oesterreich/salzburg/salzburg_baute_paragraph_20.php ; ist zumindest in wien und nö auch so) haben. mit 247 habt ihr bereits ein riesen Problem weil das ganze geschoß dadurch kein Wohnraum mehr ist....

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  •  ap99
  •   Bronze-Award
16.12.2016  (#10)
@BAU2014: daran hätte ich auch schon gedacht, aber da liegst du daneben.

Wenn das "alte" Bautechnikgesetz gilt, dann trifft höchstwahrscheinlich Paragraph 40 Kleinwohnhäuser zu --> Raumhöhe 2.30 m
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Landesnormen&Dokumentnummer=LSB40006137

Wenn das "neue" Bautechnikgesetz gilt, Paragraph 25 --> da steht nichts dabei
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001000
--> also OIB 3 11.2.3 ... 2.40 m
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_3_26.03.15_0.pdf

Edit: Link zu Kleinwohnhaus ausgetauscht

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
18.12.2016  (#11)
Also bei uns in NÖ scheint es schon eine Mindesthöhe von 2,50 zu geben - ich musste extra um Genehmigung ansuchen dass wir (durch das Pultdach und dem Abstand von exakt 3m zur Grundgrenze bedingt) in den Räumen an der Westseite bei der Außenwand nur 2,45m erreichen (dann steigt es eh an auf über 2,65)

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