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Frage zu Gebühren

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  •  cyberspacer
12.12. - 19.12.2016
3 Antworten 3
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In der Kärntner Wohnbaufibel (https://www.ktn.gv.at/21574_DE-Formulare_1.7.06_WBF_bzw_6.7.06-Wohnbaufibel_2016) steht auf Seite 7 geschrieben:

zitat..
Bei der Errichtung von Wohnraum mit einer Nutzfläche über 130 m² bzw.
150 m² (bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen)
entfällt die Gebührenbefreiung für die grundbücherliche Sicherstellung des
Wohnbauförderungskredits und der sonstigen zur Finanzierung vorgesehenen
Kredite.


OK, soweit klar, das dann die 1,2% Grundbuchseintragungsgebühr + 0,6% Rangordnung für die Verpfändung anfallen für den WBF-Kredit und Bankkredite, die man sich unter 130m² sparen würde.

Aber dann kommt der nächste Satz:

zitat..
Bei der Errichtung von Wohnraum mit über 150 m² Wohnfläche fallen bei
Finanzamt und Grundbuchsgericht Gebühren für die Aufnahme und grundbücherliche
Sicherstellung von Krediten an.[/qutoe]

Kommt da dann extra noch was dazu, wenn man über 150m² kommt?

  •  cyberspacer
18.12.2016  (#1)
Hm...weiß da keiner etwas dazu, ob man da plötzlich für Hypothekarkredite bei einer Bank extra Gebühren bei über 150m² anfallen?

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  •  23dg
19.12.2016  (#2)
Hey!

Nein, musst nur die beiden Texte in einen Kontext bringen.
Bedeutet nur ab 150m2 zahlst sowieso egal wie groß die Familie ist.

LG

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  •  cyberspacer
19.12.2016  (#3)
23dg - Ahhh...so kann man das natürlich auch lesen...ach ja, Lesekompetenz...PISA lässt grüßen emoji)))
Danke.

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