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Fertigstellungsanzeige

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  •  Rogernitro
19.10.2016
6 Antworten 6
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Ich bin seit 6 Jahren Eigentümer einer Liegenschaft in NÖ. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein Holzhäuschen mit 22 qm, Baujahr 1958. Die Baubehörde ist nun mit RSB-Schreiben an mich herangetreten und behauptet, dass sich im Bauakt keine Fertigstellungsanzeige für diese Hütte befindet und ich müsste diese nachbringen. Im Kaufvertrag mit dem Voreigentümer wurde das Vorhandensein aller Genehmigungen aber bestätigt. Der Voreigentümer ist allerdings nicht mehr geschäftsfähig und kann dazu keine Stellung abgeben. Nun stellt sich die Frage, ob die Behörde nach 58 Jahren von mir so etwas verlangen kann und wie ich überhaupt jetzt zu einer Fertigstellungsanzeige komme, ohne dass dadurch große Kosten entstehen. Ausserdem stellt sich die Frage, ob die Behörde nicht die Fertigstellungsanzeige verschlampt hat und ich nun die Suppe auslöffeln soll. Da ich aber eine Baueinreichung plane, möchte ich jetzt nicht den wilden Mann spielen um die Beamten nicht vorzeitig zu vergrämen.

Wer kann mir eine bestmögliche Lösung des Problems vorschlagen?

  •  BAU2014
  •   Gold-Award
19.10.2016  (#1)
sieht nicht gut aus....

leider bist du für die fertigstellungsanzeige verantwortlich. wenn du es nicht mehr schaffst, diese vom vorbesitzer zu bekommen muss du eine selbst anzeigen. da der bauführer aus dem 58´er jahr wahrscheinlich nicht mehr aktiv ist, brauchst einen neuen, der bestätigen muss, das dein schuppen entsprechend gebaut wurde.
ich glaube auch die antwort auf die frage: "was ist wenn es eine gibt nur die behörde hat sie verschlampt" ist mindestens genauso unbefriedigend. leider sitzt die behörde am längeren ast und sagt einfach es gibt sie nicht. also gibt es sie so lange nicht bis du einen nachweis lieferst....
dein thema ist im baurechtsforum (unterforum - verschieben) sicher besser aufgehoben.
der ansatz ist sicher richtig: nicht die bewilligende behörde verärgern. emoji

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  •  melly210
  •   Silber-Award
19.10.2016  (#2)
Najo wenn du eh eine Baueinreichung planst würd ich denen einfach sagen du reißt sie sowieso weg...dann wird die Anzeige wohl auch egal sein.

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.10.2016  (#3)
oder du machst es mit der fertigstellung von dem neu eingereichten mit und bittest die beauftragte baufirma um bestätigung?

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  •  Rogernitro
19.10.2016  (#4)
Die Hütte soll natürlich stehen bleiben, da sie für die Gartengeräte gebraucht wird. Die Baufirma will für die Fertigstellungsanzeige die Verantwortung nicht übernehmen, da heute andere Bauvorschriften gelten z.B. Dach-Schneelast usw.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
19.10.2016  (#5)
ich würd das ins baurechtsforum reinschreiben das KARL10 darauf aufmerksam wird. laienhaft ausgedrückt sind da m.M.n. die rechte die sich aus einer baubewilligung ergeben längst abgelaufen(fristen), und ohne aufrechte bewiligung kanns auch keine fertigstellungsmeldung geben.
ungeachtet dessen hat der voreigentümer einen gesetzlichen Vertreter, soll sich der damit rumschlagen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.10.2016  (#6)

zitat..
thomasdoe schrieb: laienhaft ausgedrückt sind da m.M.n. die rechte die sich aus einer baubewilligung ergeben längst abgelaufen(fristen),

Wie kommst da drauf? Bin ziemlich sicher, dass die Baubewilligung aufrecht ist, fraglich ist nur, ob es auch eine Benützungsbewilligung gibt.
Die Baubewilligung ist deshalb aufrecht, weil man sicher nicht mehr als 5 Jahre an der Hütte gebaut hat. Und wenn die BAutätigkeit innerhalb der 5 Jahre abgeschlossen wurde, dann ist die Frist ja erfüllt. Ob und wann dann auch eine Benützungsbewilligung erteilt wurde (bzw. nach heutigem Recht eine Fertigstellungsanzeige gemacht wurde) hat damit nichts mehr zu tun.

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